Tierseuchen


Aktuelles

Blauzungenkrankheit

Die Blauzungenkrankheit kommt mit einem neuen Serotyp immer näher (zuletzt waren auch Gebiete in Hessen betroffen). Nun besteht die Möglichkeit Ihre Tiere auch gegen den neuen Serotyp impfen zu lassen.
Hierfür hat die Stadt Nürnberg am 10.07.2024 eine Allgemeinverfügung erlassen.

Geflügelpest (Vogelgrippe)

Aufgrund des rasanten Seuchengeschehens in Nordrhein-Westfalen hat sich Bayern dazu entschieden, den Verkauf von Geflügel im Reisegewerbe unter besondere Auflagen zu stellen.
Hierfür hat die Stadt Nürnberg am 21.10.2022 eine Allgemeinverfügung erlassen.

Da das Seuchengeschehen nicht nachlässt, werden in Bayern, die Biosicherheitsmaßnahmen für die Geflügelhaltung erhöht und Geflügelausstellungen beschränkt bzw. verboten.
Hierfür hat die Stadt Nürnberg am 23.11.2022 eine Allgemeinverfügung erlassen.

Weitere Informationen finden Sie auf der Homepage des bayerischen Landesamtes für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL).


Anmeldung bei der Bayerischen Tierseuchenkasse

Ebenso muss bei den folgenden Tierarten eine beitragspflichtige Anmeldung bei der Bayerischen Tierseuchenkasse erfolgen:

  • Rinder
  • Schweine
  • Pferde
  • Schafe
  • Truthühner
  • Hühner

Nähere Informationen zu diesem Thema:


Anzeigepflicht bei Tierseuchen

Gefahrenzeichen Biogefährdung

In Deutschland sind über 30 Tierseuchen anzeigepflichtig. Tierseuchen sind Infektionskrankheiten bei Tieren, die staatlich bekämpft werden, weil sie entweder auf den Menschen übertragbar sind oder einen großen volkswirtschaftlichen Schaden anrichten können.

Zur Anzeige verpflichtet sind die Tierbesitzer oder deren Vertreter, Tierärzte sowie andere Personen, die berufliche Kenntnisse und Erfahrungen über Tierkrankheiten besitzen, wenn sie bei Tieren den Ausbruch einer anzeigepflichtigen Seuche feststellen oder Erscheinungen beobachten, die den Ausbruch einer solchen Seuche befürchten lassen. Gleichzeitig müssen die kranken und verdächtigen Tiere von Orten, an denen Gefahr der Ansteckung fremder Tiere besteht, ferngehalten werden.

Beispiele für anzeigepflichtige Tierseuchen sind:

Amerikanische Faulbrut (Bienen)

Bei dieser Erkrankung handelt es sich um eine hochansteckende bakterielle Infektionskrankheit, die die Brut der betroffenen Bienenvölker befällt. Der Erreger, Paenibacillus larvae larvae, wird durch seine Dauerform, die Faulbrutsporen, mit dem Futter auf die Bienenbrut (Larven) übertragen. Die infizierten Larven verwandeln sich nach dem Deckeln der Zelle in eine braune, fadenziehende Masse, die durch Eintrocknen immer dunkler wird. Durch den fehlenden Nachwuchs wird das Bienenvolk so klein, dass es nicht mehr überleben kann.

Die Krankheit ist für den Menschen ungefährlich, der Honig kann ohne jede Einschränkung auch weiterhin verzehrt werden.

Klassische Geflügelpest = Hochpathogene aviäre Influenza (Geflügel, Wasservögel)

Wasserwildvögel (z.B. Enten, Schwäne) stellen das wesentliche Reservoir aller in der Natur vorkommenden Influenza A-Virustypen dar, insbesondere für niedrig pathogene Influenzaviren (wenig schwere Verlaufsformen). Aus diesem Reservoir sind Übergänge auf Hausgeflügel (z.B. Hühner, Puten, Enten, Gänse) und auf Säugetiere möglich. Die niedrig pathogenen Influenzaviren können in seltenen Fällen zur hoch pathogenen Form mutieren; dann tritt das klinische Bild der Geflügelpest zutage. Die Klassische Geflügelpest verläuft besonders in Hühner- und Putenbeständen mit hohen Todesraten und ist daher weltweit von großer wirtschaftlicher Bedeutung.

Die Klassischen Geflügelpest-Viren können in Ausnahmefällen bei hoher Infektionsdosis bei engem Kontakt zwischen Tier und Mensch auch auf den Menschen übertragen werden und dort tödlich verlaufende Erkrankungen auslösen.

Klassische Schweinepest (Schweine)

Die Klassische Schweinepest, eine Viruserkrankung, ist eine weltweit vorkommende, verlustreiche Tierseuche mit großer handelspolitischer und wirtschaftlicher Bedeutung. Die Erkrankung betrifft ausschließlich Haus- und Wildschweine. Bei der typischen Form der Klassischen Schweinepest gibt es unterschiedliche Verlaufsformen: akut (unter anderem mit innere Blutungen), subakut (unter anderem mit zentralnervösen Symptomen), chronisch (unter anderem mit lokalen Entzündungen des Verdauungs- und Atmungstraktes). Bei der atypischen Form treten vor allem bei Jungtieren und Ferkeln viele Todesfälle auf. Die subklinische Form ist gekennzeichnet durch Kümmern und Unfruchtbarkeit. Schließlich gibt es noch die klinisch inapparente Form, bei der keine klinischen Symptome feststellbar sind.

Die Krankheit ist nicht auf den Menschen übertragbar und daher für den Menschen ungefährlich.

Maul- und Klauenseuche = MKS (v.a. Klauentiere, z.B. Rinder, Schweine, Schafe, Ziegen)

Die Maul- und Klauenseuche ist eine durch Viren hervorgerufene fieberhafte Allgemeinerkrankung der Klauentiere, die zur Bildung von Bläschen und Erosionen an Schleimhäuten und unbehaarten Teilen der Haut, insbesondere im Bereich des Maules und der Klauen, führt. Die Krankheit verläuft bei erwachsenen Tieren meist nicht tödlich, führt aber zu einem lang anhaltenden Leistungsabfall (z.B. Milchrückgang bei Milchkühen). Bei Jungtieren können hohe Todesraten durch Schädigung des Herzmuskels auftreten.

Die MKS gehört zu den wirtschaftlich bedeutsamsten Tierseuchen. Ihre besondere Bedeutung beruht auf ihrer hohen Ansteckungsfähigkeit sowie auf den wirtschaftlichen Verlusten infolge der notwendigen Keulungen von infizierten Beständen sowie der drastischen Sperr- und Kontrollmaßnahmen.

Infektionen des Menschen mit MKS-Viren sind außerordentlich selten und erfolgen in der Regel nur bei direktem Kontakt mit infizierten Tieren oder über infizierte Milch. Es kommt nach einer Inkubationszeit von 2 – 6 Tagen zunächst zu Fieber und allgemeiner Mattigkeit. Im weiteren Verlauf kann es zur Bildung von stechnadelkopf- bis centgroßen Bläschen an den Lippen, im Mund- und Rachenraum sowie an Händen und Füßen kommen. Alle Hautveränderungen heilen in der Regel innerhalb von 10 Tagen ab; die Prognose beim Menschen ist günstig.

Tollwut (insbesondere Füchse, Hunde, Katzen)

Die Tollwut ist eine weltweit vorkommende virale Infektionskrankheit. Da die Krankheit vom Tier auf den Menschen übertragbar ist, spricht man von einer Zoonose. Nach Schätzungen der Welthandelsorganisation (WHO) sterben jährlich bis zu 55.000 Menschen gerade in den ärmeren Ländern Afrikas und Asiens daran. Es werden folgende Tollwutarten unterschieden:

Klassische Tollwut:

Das Tollwutvirus wird im Speichel ausgeschieden. Die Übertragung von Tier zu Tier und auf den Menschen erfolgt in der Regel direkt durch Biss, jedoch können Infektionen auch durch Verunreinigungen von Wunden mit infektiösem Speichel auftreten. Bei der klassischen Verlaufsform treten 3 Stadien auf:

- Vorläuferstadium (verändertes Verhalten, Nervosität, Gereiztheit)
- Erregungsstadium (Unruhe, Aufregung, Aggressivität, Beißsucht bzw. rasende Wut)
- Lähmungsstadium (Lähmungen, Koma, Tod bzw. stille Wut)

Seit 2008 gilt Deutschland - wie viele andere west- und mitteleuropäische Länder - offiziell als frei von Klassischer Tollwut.

Fledermaustollwut:

Die Übertragung kann hier über die Luft erfolgen, z.B. durch Staub in Fledermaushöhlen. Fledermäuse können mit Symptomen der rasenden Wut erkranken, machen in den meisten Fällen jedoch eine subklinische Infektion durch. Bisher wurden in mehreren europäischen Ländern, insbesondere Anrainer der Ost- und Nordsee (u.a. Norddeutschland), Tollwutviren bei insektenfressenden Fledermäusen festgestellt.

Die Fledermaustollwut ist äußerst selten auf den Menschen übertragen worden. In Europa wurden seit 1977 fünf Todesfälle beim Menschen auf die Fledermaustollwut zurückgeführt. Die Ansteckung erfolgt durch den Kontakt mit dem Speichel infizierter Tiere. Biss- oder Kratzverletzungen der Haut sind die Hauptwege der Übertragung.


Antrag auf Zulassung eines Unternehmens nach der Viehverkehrsverordnung

Nutzen Sie unser Online-Formular für den Antrag auf
- Zulassung eines Viehhandelsunternehmens
- Zulassung eines Transportunternehmens
- Zulassung eines Betriebes, der im Rahmen der arbeitsteiligen Tierproduktion Tiere transportiert
- Zulassung einer Sammelstelle

Hinweis:
Eine Erlaubnis gem. § 11 Tierschutzgesetz oder der Verordnung zum Schutz von Tieren beim Transport und zur Durchführung der Verordnung (EG) Nr. 1/2005 des Rates (Tierschutztransportverordnung - TierSchTrV) muss ggf. gesondert beantragt werden.

PDF-Formulare mit dem Upload-Assistent übermitteln

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2) Drucken Sie das PDF-Formular aus und unterschreiben es.
3) Scannen Sie das unterschriebene PDF-Formular ein oder fotografieren es ab.
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