Kaiserburg Nürnberg - © Uwe Niklas

Ordnungsamt

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Tierseuchen

Schafzug durchs Pegnitztal Ost in Nürnberg., Bild © Gisa Treiber / Stadt Nürnberg

Aktuelles

Blauzungenkrankheit

Die Blauzungenkrankheit kommt mit einem neuen Serotyp immer näher (zuletzt waren auch Gebiete in Hessen betroffen). Nun besteht die Möglichkeit Ihre Tiere auch gegen den neuen Serotyp impfen zu lassen.
Hierfür hat die Stadt Nürnberg am 10.07.2024 eine Allgemeinverfügung erlassen.

Geflügelpest (Vogelgrippe)

Aufgrund des rasanten Seuchengeschehens in Nordrhein-Westfalen hat sich Bayern dazu entschieden, den Verkauf von Geflügel im Reisegewerbe unter besondere Auflagen zu stellen.
Hierfür hat die Stadt Nürnberg am 21.10.2022 eine Allgemeinverfügung erlassen.

Weitere Informationen finden Sie auf der Homepage des bayerischen Landesamtes für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL).


Anmeldung bei der Bayerischen Tierseuchenkasse

Ebenso muss bei den folgenden Tierarten eine beitragspflichtige Anmeldung bei der Bayerischen Tierseuchenkasse erfolgen:

  • Rinder
  • Schweine
  • Pferde
  • Schafe
  • Truthühner
  • Hühner

Anzeigepflicht bei Tierseuchen

Gefahrenzeichen Biogefährdung © Dr. Thorsten Henning

In Deutschland sind über 30 Tierseuchen anzeigepflichtig. Tierseuchen sind Infektionskrankheiten bei Tieren, die staatlich bekämpft werden, weil sie entweder auf den Menschen übertragbar sind oder einen großen volkswirtschaftlichen Schaden anrichten können.

    Zur Anzeige verpflichtet sind die Tierbesitzer oder deren Vertreter, Tierärzte sowie andere Personen, die berufliche Kenntnisse und Erfahrungen über Tierkrankheiten besitzen, wenn sie bei Tieren den Ausbruch einer anzeigepflichtigen Seuche feststellen oder Erscheinungen beobachten, die den Ausbruch einer solchen Seuche befürchten lassen. Gleichzeitig müssen die kranken und verdächtigen Tiere von Orten, an denen Gefahr der Ansteckung fremder Tiere besteht, ferngehalten werden.

    Beispiele für anzeigepflichtige Tierseuchen sind:


    Antrag auf Zulassung eines Unternehmens nach der Viehverkehrsverordnung

    Nutzen Sie unser Online-Formular für den Antrag auf
    - Zulassung eines Viehhandelsunternehmens
    - Zulassung eines Transportunternehmens
    - Zulassung eines Betriebes, der im Rahmen der arbeitsteiligen Tierproduktion Tiere transportiert
    - Zulassung einer Sammelstelle

    Hinweis:
    Eine Erlaubnis gem. § 11 Tierschutzgesetz oder der Verordnung zum Schutz von Tieren beim Transport und zur Durchführung der Verordnung (EG) Nr. 1/2005 des Rates (Tierschutztransportverordnung - TierSchTrV) muss ggf. gesondert beantragt werden.


    Stadt Nürnberg
    Ordnungsamt
    Veterinäramt

    Innerer Laufer Platz 390403 Nürnberg
    Öffentliche Verkehrsmittel<https://www.vgn.de/verbindungen/?place_destination=N%C3%BCrnberg&name_destination=Innerer+Laufer+Platz+3&type_destination=any&anyObjFilter_destination=12&execInst=verifyOnly&sessionID=0>
    09 11 / 231 - 62 92<tel:09112316292>09 11 / 231 - 53 10<tel:09112315310>Kontaktformular</global/ajax_kontaktformular.html?cfid=64768>Öffnungszeiten<https://www.nuernberg.de/internet/ordnungsamt/oeffnungszeiten_oa.html>

    Bitte vereinbaren Sie vor Ihrem Besuch im Veterinäramt einen Termin, da sich unsere Tierärzte oftmals im Außendienst befinden.