Karteikartenabschrift

Die Karteikartenabschrift ist eine Bestätigung der Führerscheindaten. Die ausstellende Behörde macht dazu einen Auszug aus dem örtlichen Fahrererlaubnisregister.

Wann benötigt man eine Karteikartenabschrift?

Eine Karteikartenabschrift wird nur benötigt, wenn Sie noch einen Papierführerschein besitzen. Außerdem wurde der Führerschein nicht von der jetzigen Wohnortbehörde ausstellt. Oder Ihr Papierführerschein wurde von einer auswärtigen Führscheinbehörde um einzelne Fahrerlaubnisklassen erweitert.

Es gibt daher zwei Fälle zu unterscheiden:

Fall 1:

Sie sind aus Nürnberg wegegezogen und die Führerscheinstelle der Stadt Nürnberg hat Ihren Führerschein ausgestellt oder um einzelne Führerscheinkategorien erweitert.

Sie benötigen für eine Führerscheindienstleistung eine Karteikartenabschrift der Stadt Nürnberg. Diese können Sie ganz bequem über den nachfolgenden Online-Dienst anfordern.



Fall 2:

Ihr aktueller Wohnsitz ist in Nürnberg und eine andere, auswärtige Führscheinbehörde (nicht Nürnberg) hat den Papierführschein ausgestellt oder ihn um einzelne Fahrerlaubnisklassen erweitert:
Für einen Führerscheindienstleistung wie den Führscheinumtausch in einen Kartenführerschein oder die Eintragung als Begleitperson oder Ähnliches wird zusätzlich zum Führerschein eine Karteikartenabschrift von der auswärtigen Behörde benötigt.
Um das Antragsverfahren zu beschleunigen, kann die Karteikartenabschrift von der auswärtigen Behörde telefonisch oder schriftlich angefordert werden und von dort direkt an uns gesandt oder gefaxt werden.

Stadt Nürnberg
Ordnungsamt

Führerscheinstelle

Hirschelgasse 32

90403 Nürnberg

Telefon 09 11 / 2 31-0

Telefax 09 11 / 2 31-32 81

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