Ersatzführerschein bei Verlust

Führerscheinmuster Vorder- und Rückseite

Allgemeine Informationen zum Ersatzführerschein

Sie haben Ihren Führerschein verloren oder er wurde Ihnen gestohlen?

Sie haben zwei Möglichkeiten, einen Ersatzführerschein zu beantragen:

Der Führerschein wird Ihnen in der Regel direkt von der Bundesdruckerei per Einwurfeinschreiben zugesendet.


Möglichkeit 1 der Antragstellung: Schnell, sicher und online über "Mein Nürnberg"

Die sicherste und schnellste Möglichkeit der Antragstellung ist online über ein freigeschaltetes "Mein Nürnberg"-Konto.

Bitte beachten Sie: Ihr aktueller Hauptwohnsitz muss innerhalb der Stadt Nürnberg liegen und nicht zum Beispiel im Landkreis Nürnberger Land.

Liegt Ihr aktueller Hauptwohnsitz nicht in Nürnberg, wenden Sie sich bitte an Ihre zuständige Führerscheinstelle.

Mit "Mein Nürnberg" schnell und einfach zum Ersatzführerschein

Online Service Midi

1. Schritt: Bei "Mein Nürnberg" registrieren

Legen Sie sich ein persönliches "Mein Nürnberg"-Konto an. Danach können Sie alle Anliegen sicher und bequem online erledigen.

2. Schritt: Ersatzführerschein online beantragen

Bitte halten Sie folgende Unterlagen bereit:

  • Lichtbildseite aus gültigem Pass oder Identitätsdokument (Vorder- und Rückseite)
  • aktuelles biometrisches Foto
  • Karteikartenabschrift der ausstellenden Behörde des Führerscheines (sofern den Führerschein eine andere Behörde als die Stadt Nürnberg ausgestellt hat)
  • eigenhändige Unterschrift (schwarz auf weißen Untergrund)

Welche Unterlagen darüber hinaus nötig sind, hängt vom jeweiligen Einzelfall ab. Wenn Sie einen Ersatzführerschein beantragen, teilen wir Ihnen im Lauf des Verfahrens mit, welche Nachweise Sie vorlegen müssen.

Wenn Sie eine befristete Fahrerlaubnis verloren haben, können Sie diese einfach verlängern, statt einen Ersatz zu beantragen. So müssen Sie nur einen Führerschein bezahlen.

Hinweis

Liegt gegen Sie ein aktuelles Fahrverbot vor, ist ein Online-Antrag nicht möglich. Bitte vereinbaren Sie einen Termin vor Ort.

Jetzt online Ersatzführerschein beantragen

Für die Bezahlung im Online-Dienst ist eine Kreditkarte (Visa oder Mastercard) erforderlich.


Möglichkeit 2 der Antragstellung: Vor-Ort-Beantragung des Ersatzführerscheins

Sollten Sie den Antrag nicht online stellen können oder wollen, stehen wir Ihnen in der Führerscheinstelle in der Hirschelgasse 32, 90403 Nürnberg zur Verfügung.

  • Für die Antragstellung vor Ort ist zwingend eine Terminvereinbarung nötig.

Bis zum Erhalt des Ersatzführerscheines können wir Ihnen, für die Dauer von einen Monat, eine kostenpflichtigen Ersatzbescheinigung ausstellen.
Bitte beachten Sie, dass die Ersatzbescheinigung nur im Inland gültig ist.

Für die Ausstellung der Ersatzbescheinigung müssen Sie persönlich erscheinen.

Bitte nutzen Sie unseren Online-Dienst, um einen Termin zu vereinbaren.

Welche Unterlagen benötige ich bei der Antragstellung vor Ort?

Wir benötigten folgende Unterlagen von Ihnen immer im Original!

  • gültiger Pass oder Identitätsdokument
  • ein aktuelles biometrisches Passfoto
  • eine Karteikartenabschrift der auswärtigen Führerscheinstelle, falls Ihr Führerschein nicht von der Stadt Nürnberg ausgestellt wurde.

FAQs

Was kostet der Ersatzführerschein ?

Die Gebühr für den Ersatzführschein beträgt 72,09 € inkl. Versand. Darin enthalten ist die Abnahme Ihrer eidesstattlichen Versicherung, was mit dem Dokument geschehen ist.

Wie lange dauert die Bearbeitung ?

Wir leiten Ihren Antrag an die Bundesdruckerei weiter. Die Bearbeitung dort dauert ca. 3 - 4 Wochen. Sie erhalten den Ersatzführerschein im Normalfall direkt von der Bundesdruckerei.

Ich brauche meinen Ersatzführerschein sehr schnell, was kann ich tun ?

In sehr eiligen Fällen kann eine Express-Einzellieferung veranlasst werden. Diese Antragstellung ist online leider nicht möglich. Bitte vereinbaren Sie hierfür einen Termin bei uns.

Bitte beachten Sie, dass Zusatzkosten in Höhe von 33,28 € anfallen. Für eine kurzfristige Bearbeitung müssen Sie bei Ihrem Termin immer folgende Unterlagen - im Original – vorlegen:

- Identitätsdokument (Personalausweis, Reisepass, Aufenthaltstitel)
- Aktuelles biometrisches Passfoto
- Gegebenenfalls eine Karteikartenabschrift der auswärtigen Führerscheinstelle

Eine Karteikartenabschrift ist nur nötig, wenn es sich beim abhandengekommenen Führerschein um einen Papierführerschein handelt, der nicht von der Stadt Nürnberg ausgestellt wurde.

Eine Karteikartenabschrift können Sie - vorab - telefonisch bei der Ausstellungsbehörde anfordern. Teilen Sie der ausstellenden Behörde bitte mit, dass die Karteikartenabschrift direkt an die Fahrerlaubnisbehörde in Nürnberg zu schicken oder zu faxen (0911/231-3281) ist. Die Karteikartenabschrift sollte bei Ihrer Antragstellung bereits vorliegen, um Verzögerungen zu vermeiden.

Gegen mich wurde ein Fahrverbot verhängt bzw. habe ich ein Fahrverbot angetreten, kann ich den Antrag trotzdem stellen?

In diesem Fall ist eine online Beantragung nicht möglich. Sie müssen persönlich vorsprechen. Sollten Sie Ihr Fahrverbot bereits angetreten haben, bringen Sie zu Ihrem Termin auch bereits eine Bescheinigung mit dem Ablauf des Fahrverbots mit. Bitte vereinbaren Sie hierfür einen Termin bei uns.

Was passiert nach der Online Antragstellung für einen Ersatzführerschein?

Sie erhalten innerhalb von 3 – 4 Wochen nach Eingang des vollständigen Antrages bei der Führerscheinstelle den neuen Führerschein direkt von der Bundesdruckerei per Einwurfeinschreiben zugesandt.


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