Ausländische Fahrerlaubnis
Das Fahrererlaubnisrecht unterscheidet drei verschiedene Gruppen von Staaten, in denen die ausländischen Fahrerlaubnisse ausgestellt wurden:
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EU-Staaten oder EWR-Staaten
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Anlage 11-Staaten
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Drittstaaten
Umschreibung einer ausländischen Fahrerlaubnis EU-Staaten oder EWR-Staaten (Norwegen, Island, Liechtenstein)
![(Ordnungsamt / Stadt Nürnberg) EU flag in front of Berlaymont building facade](/imperia/md/ordnungsamt/bilder/fittosize_180_0_a5277a5556845be76deeaccbe98120f8_auslaendischefahrerlaubnis_eu_flagge.jpeg)
Mit Fahrerlaubnissen aus EU- oder EWR-Staaten, die zeitlich unbefristet erteilt wurden, dürfen innerhalb der Bundesrepublik Deutschland Kraftfahrzeuge der entsprechenden Klassen geführt werden. Eine Umschreibung ist generell nicht vorgeschrieben, jedoch gelten Ausnahmen für die C- und D-Klassen.
Umschreibung einer ausländischen Fahrerlaubnis (Anlage 11-Staaten)
![(Christine Dierenbach / Stadt Nürnberg) Frankenschnellweg](/imperia/md/zentral/bilder/autobahn/fittosize_180_0_4122420d2c4c291090fedc5f09cd54d2_t_frankenschnellweg.jpg)
Die Bundesrepublik hat mit einigen Staaten ein Abkommen über erleichterte Bedingungen zur Fahrerlaubnisumschreibung geschlossen. Diese Verträge können hinsichtlich Prüfungsumfang und Klassenumfang variieren.
Umschreibung einer ausländischen Fahrerlaubnis (Drittstaaten)
![(Ordnungsamt / Stadt Nürnberg) Examiner filling in driver's license road test form](/imperia/md/ordnungsamt/bilder/fittosize_180_0_32a414e8072fbffc59104c484645e9e2_auslaendischefahrerlaubnis_drittstaaten.jpeg)
Ausländische Führerscheine aus allen übrigen Staaten (Drittstaaten) können nur nach bestandener theoretischer und praktischer Prüfung umgeschrieben werden.
Stadt Nürnberg
Ordnungsamt
Führerscheinstelle
Hirschelgasse 32
90403 Nürnberg
Telefon 09 11 / 2 31-0
Telefax 09 11 / 2 31-32 81
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