Ausländische Fahrerlaubnis
Das Fahrererlaubnisrecht unterscheidet drei verschiedene Gruppen von Staaten, in denen die ausländischen Fahrerlaubnisse ausgestellt wurden:
- EU-Staaten oder EWR-Staaten
- Anlage 11-Staaten
- Drittstaaten
Umschreibung einer ausländischen Fahrerlaubnis EU-Staaten oder EWR-Staaten (Norwegen, Island, Liechtenstein)
Mit Fahrerlaubnissen aus EU- oder EWR-Staaten, die zeitlich unbefristet erteilt wurden, dürfen innerhalb der Bundesrepublik Deutschland Kraftfahrzeuge der entsprechenden Klassen geführt werden. Eine Umschreibung ist generell nicht vorgeschrieben, jedoch gelten Ausnahmen für die C- und D-Klassen.
Umschreibung einer ausländischen Fahrerlaubnis (Anlage 11-Staaten)
Die Bundesrepublik hat mit einigen Staaten ein Abkommen über erleichterte Bedingungen zur Fahrerlaubnisumschreibung geschlossen. Diese Verträge können hinsichtlich Prüfungsumfang und Klassenumfang variieren.
Umschreibung einer ausländischen Fahrerlaubnis (Drittstaaten)
Ausländische Führerscheine aus allen übrigen Staaten (Drittstaaten) können nur nach bestandener theoretischer und praktischer Prüfung umgeschrieben werden.
Stadt Nürnberg
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