Wer eine Gas-, Schreckschuss-, und Signalwaffe (SRS-Waffe) außerhalb der eigenen Wohnung, Geschäftsräume oder eines befriedeten Grundstücks, also in der Öffentlichkeit bei sich tragen möchte, benötigt einen kleinen Waffenschein. Um eine Schreckschusswaffe zu kaufen und zu besitzen oder um eine verpackte Schreckschusswaffe zu transportieren, braucht man keine behördliche Erlaubnis.
Weitere Informationen zum Kleinen Waffenschein haben wir für Sie in einem Merkblatt zusammengefasst:
Das Führen der oben genannten Waffen ohne Waffenschein stellt eine Straftat nach dem Waffengesetz dar, die mit einer Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren geahndet werden kann!
Wer gegen die Vorschriften zum Mitführen, zur Aufbewahrung, zum Überlassen und zum Schießen verstößt, begeht eine Ordnungswidrigkeit, die mit einer Geldbuße bis zu 10.000 Euro geahndet werden kann.
Außerdem wird bei Verstößen ein Widerruf des Kleinen Waffenscheins bis hin zum allgemeinen Waffenbesitzverbot geprüft.
Mit dem Kleinen Waffenschein dürfen Sie alle Schreckschusswaffen, die das PTB-Zeichen als Bauartprüfzeichen haben, außerhalb der eigenen Wohnung und des eigenen Grundstücks führen, also bei sich tragen.
Für Tierabwehr- und Reizstoffsprays, Messer, Luftdruckwaffen und Elektroschocker benötigen Sie keinen Waffenschein.
Welche Voraussetzungen muss ich erfüllen, um den Kleinen Waffenschein zu bekommen?
• Volljährigkeit • Zuverlässigkeit (grundsätzlich keine Vorstrafen, keine Gewaltdelikte; vgl. § 5 WaffG) • Eignung (z.B. keine Hinweise auf Suchterkrankungen; vgl. § 6 WaffG)
Wer eine SRS-Waffe mit dem PTB-Zeichen führt, muss auch den Kleinen Waffenschein und ein amtliches Lichtbilddokument (Personalausweis, Reisepass) mit sich führen.
Der Kleine Waffenschein muss immer im Original mitgeführt werden, Kopien sind nicht gültig.
Auch SRS-Waffen dürfen nur so mitgeführt werden, dass die öffentliche Sicherheit und Ordnung nicht gefährdet werden, z.B. wenn andere Menschen durch das offene Mitführen verängstigt werden oder gefährliche Situationen entstehen: SRS-Waffen sehen wie scharfe Schusswaffen aus. Deshalb besteht immer eine Verwechslungsgefahr durch eine offene oder teilbedeckte Trageweise. Diese führt zu vermehrten Hinweisen besorgter Bürger an die Polizei und dadurch kann es zu gefährlichen Situationen kommen. Auch für Polizeibeamte ist es in der Regel schwierig, eine scharfe Waffe von einer Schreckschusswaffe zu unterscheiden.
Wo darf ich auch mit dem Kleinen Waffenschein keine Waffen führen?
Bei öffentlichen Veranstaltungen ist das Mitführen von Waffen verboten. Das gilt für alle Waffen: Schreckschusswaffen ebenso wie alle Arten von Verteidigungs- und Angriffswaffen, vom Schlagstock bis zur Machete.
Öffentliche Veranstaltungen sind Volksfeste und Kirchweihen, aber auch Theater- und Kinobesuche sowie vergleichbare Veranstaltungen fallen darunter.
Ein Verstoß gegen dieses Verbot ist eine Straftat.
Darf ich mit dem Kleinen Waffenschein auch schießen?
Das Schießen ohne eine Schießerlaubnis ist ausschließlich in Notwehr- und Notstandssituationen erlaubt!
Leichtfertiges Schießen "aus Spaß" ist verboten. Auch das Schießen an Silvester ist nicht erlaubt.
Wie muss ich meine Waffen und Munition aufbewahren?
SRS-Waffen und Munition müssen so aufbewahrt werden, dass sie gegen Abhandenkommen und gegen den Zugriff von Unbefugten (insbesondere von Minderjährigen) geschützt sind. Mindeststandard ist ein festes, verschlossenes Behältnis. Auch zu Hause dürfen SRS-Waffen nur volljährigen und geschäftsfähigen Personen überlassen werden.
Was kostet der Kleine Waffenschein?
Die Gebühr für den Kleinen Waffenschein beträgt 150 Euro.
Die Bezahlung erfolgt im Rahmen des Online-Antrags. Sollten Mehrkosten entstehen, etwa durch nicht gedeckte Konten, werden wir Ihnen diese in Rechnung stellen.
Was passiert nach der Antragsstellung?
Sobald Ihr Antrag im Ordnungsamt eingeht, prüfen wir Ihre Personalien. Falls Nachfragen oder Klärungsbedarf entstehen, fragt das Ordnungsamt bei Ihnen nach. Das Ordnungsamt überprüft die persönliche Zuverlässigkeit und Eignung der antragstellenden Person. Dazu holen wir Auskünfte ein: beim Bundeszentralregister, beim Zentralen Staatsanwaltschaftlichen Verfahrensregister, bei der Polizei und beim Landesamt für Verfassungsschutz. Dies kann von einigen Tagen bis zu drei Wochen dauern. Wenn alle Unterlagen vollständig und korrekt vorliegen und Ihre Zuverlässigkeit gegeben ist, wird der Kleine Waffenschein wie beantragt ausgestellt und per Post zugeschickt.
Kleinen Waffenschein online beantragen: Schnell, sicher und online über "Mein Nürnberg"
Die sicherste und schnellste Möglichkeit der Antragstellung ist online über ein freigeschaltetes "Mein Nürnberg"-Konto.
Bitte beachten Sie: Ihr aktueller Hauptwohnsitz muss innerhalb der Stadt Nürnberg liegen und nicht zum Beispiel im Landkreis Nürnberger Land.
Mit "Mein Nürnberg" schnell und einfach zum Kleinen Waffenschein
1. Schritt: Bei "Mein Nürnberg" registrieren
Legen Sie sich ein persönliches "Mein Nürnberg"-Konto an. Danach können Sie alle Anliegen sicher und bequem online erledigen.
2. Schritt: Kleinen Waffenschein online beantragen
Für die Bezahlung im Online-Dienst ist eine Kreditkarte (Visa oder Mastercard) erforderlich.
Kleinen Waffenschein online beantragen<https://meinkonto.nuernberg.de/intelliform/forms/osg/standard/osg/osg-kette-starten-anmeldung/index?lebenslageIdAuswahl=w_320_oa_d_kleiner_waffenschein>
Hinweis:
Stichprobenartig wird die Stadt Nürnberg hochgeladene Dokumente im Original anfordern, um die angegebenen Daten zu überprüfen.
Kleinen Waffenschein vor Ort beantragen
Sollten Sie den Antrag nicht online stellen können oder wollen, stehen wir Ihnen im Ordnungsamt, Innerer Laufer Platz 3, 90403 Nürnberg zur Verfügung.
Für die Antragstellung vor Ort ist zwingend eine Terminvereinbarung nötig. Bitte nutzen Sie unsere Online-Terminvereinbarung.