Kaiserburg Nürnberg - © Uwe Niklas

Ordnungsamt

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Kleiner Waffenschein

Wer eine Gas-, Schreckschuss-, und Signalwaffe (SRS-Waffe) außerhalb der eigenen Wohnung, Geschäftsräume oder eines befriedeten Grundstücks, also in der Öffentlichkeit bei sich tragen möchte, benötigt einen kleinen Waffenschein.
Um eine Schreckschusswaffe zu kaufen und zu besitzen oder um eine verpackte Schreckschusswaffe zu transportieren, braucht man keine behördliche Erlaubnis.

Weitere Informationen zum Kleinen Waffenschein haben wir für Sie in einem Merkblatt zusammengefasst:

Achtung:

Das Führen der oben genannten Waffen ohne Waffenschein stellt eine Straftat nach dem Waffengesetz dar, die mit einer Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren geahndet werden kann!

Wer gegen die Vorschriften zum Mitführen, zur Aufbewahrung, zum Überlassen und zum Schießen verstößt, begeht eine Ordnungswidrigkeit, die mit einer Geldbuße bis zu 10.000 Euro geahndet werden kann.

Außerdem wird bei Verstößen ein Widerruf des Kleinen Waffenscheins bis hin zum allgemeinen Waffenbesitzverbot geprüft.



FAQs


Kleinen Waffenschein online beantragen: Schnell, sicher und online über "Mein Nürnberg"

Die sicherste und schnellste Möglichkeit der Antragstellung ist online über ein freigeschaltetes "Mein Nürnberg"-Konto.

Bitte beachten Sie: Ihr aktueller Hauptwohnsitz muss innerhalb der Stadt Nürnberg liegen und nicht zum Beispiel im Landkreis Nürnberger Land.

Mit "Mein Nürnberg" schnell und einfach zum Kleinen Waffenschein

Online Service © Weinberg Brothers / Stadt Nürnberg

1. Schritt: Bei "Mein Nürnberg" registrieren

Legen Sie sich ein persönliches "Mein Nürnberg"-Konto an. Danach können Sie alle Anliegen sicher und bequem online erledigen.

2. Schritt: Kleinen Waffenschein online beantragen

Für die Bezahlung im Online-Dienst ist eine Kreditkarte (Visa oder Mastercard) erforderlich.

  • Kleinen Waffenschein online beantragen<https://meinkonto.nuernberg.de/intelliform/forms/osg/standard/osg/osg-kette-starten-anmeldung/index?lebenslageIdAuswahl=w_320_oa_d_kleiner_waffenschein>

Hinweis:

Stichprobenartig wird die Stadt Nürnberg hochgeladene Dokumente im Original anfordern, um die angegebenen Daten zu überprüfen.


Kleinen Waffenschein vor Ort beantragen

Sollten Sie den Antrag nicht online stellen können oder wollen, stehen wir Ihnen im Ordnungsamt, Innerer Laufer Platz 3, 90403 Nürnberg zur Verfügung.

Für die Antragstellung vor Ort ist zwingend eine Terminvereinbarung nötig.
Bitte nutzen Sie unsere Online-Terminvereinbarung.

Bitte halten Sie folgende Unterlagen bereit:

Wir benötigen alle Unterlagen von Ihnen immer im Original.

  • Personalausweis oder Reisepass

Stadt Nürnberg
Ordnungsamt

Fischerei, Jagd, Sprengstoff, Waffen

Innerer Laufer Platz 3Ebene 2, Zimmer 21390403 Nürnberg
Öffentliche Verkehrsmittel<https://www.vgn.de/verbindungen/?place_destination=N%C3%BCrnberg&name_destination=Innerer+Laufer+Platz+3&type_destination=any&anyObjFilter_destination=12&execInst=verifyOnly&sessionID=0>
09 11 / 2 31-22 60<tel:09112312260>09 11 / 2 31-16 10 1<tel:091123116101>Kontaktformular</global/ajax_kontaktformular.html?cfid=58319>

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