Fahreignung
Das Sachgebiet Fahreignung überprüft die Kraftfahreignung von Inhabern einer Fahrerlaubnis unter anderem bei Verkehrsverstößen und Verkehrsstraftaten, bei Trunkenheit am Steuer und Einnahme von Betäubungsmitteln, sowie von Bewerbern um die Neuerteilung einer Fahrerlaubnis nach Entzug oder Verzicht. Ferner werden hier Konzessionen für das Taxi- und Transportgewerbe sowie Fahrlehr- und Fahrschulerlaubnisse erteilt.
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Viele Anliegen können Sie bei uns bequem und sicher online erledigen. Mit unseren Online-Diensten bieten wir Ihnen Service rund um die Uhr - und das ganz ohne Besuch bei uns.
Unsere Dienstleistungen
Fahrlehrer und Fahrschulen
Wer Personen ausbildet, die eine Erlaubnis zum Führen von Kraftfahrzeugen erwerben wollen (Fahrschüler), benötigt eine Fahrlehrerlaubnis. Bei Fragen zum Fahrlehrerschein und zu Fahrschulerlaubnissen helfen wir Ihnen gerne weiter.
Neuerteilung nach Entzug
Die Fahrerlaubnis wurde durch ein Gericht oder einer Behörde entzogen? Die Fahrerlaubnisbehörde prüft, ob alle Voraussetzungen für eine Neuerteilung, insbesondere die Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen, vorliegen.
Personenbeförderung und Güterkraftverkehr
Wer ein Unternehmen zur gewerblichen Personenbeförderung betreibt, oder das gewerbliche Transporte mit Kraftfahrzeugen mit einem zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 3,5 Tonnen einschließlich Anhänger betreibt, benötigt eine Erlaubnis.
Überprüfung der Fahreignung
Das Ordnungsamt überprüft die Kraftfahreignung von Bewerbern um die Neuerteilung einer Fahrerlaubnis nach Entzug oder Verzicht. Außerdem wird die Kraftfahreignung von Inhabern einer Fahrerlaubnis überprüft, wenn bestimmte Sachverhalte vorliegen.
Stadt Nürnberg
Ordnungsamt
Fahreignung
Innerer Laufer Platz 3
90403 Nürnberg
Telefon 09 11 / 2 31- 0
Telefax 09 11 / 2 31- 78 44
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