Kaiserburg Nürnberg - © Uwe Niklas

Ordnungsamt

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Gaststättenrechtliche Erlaubnis

Blaue Nacht, Bild © Birgit Fuder

Ein Gaststättengewerbe im Sinne des Gaststättengesetzes betreibt, wer Getränke oder zubereitete Speisen zum Verzehr an Ort und Stelle verabreicht.

Neben Schank- und Speisewirtschaften, Cafes und Diskotheken fällt somit auch der Betrieb von Vereinslokalen, Imbissbuden und Imbissständen unter den Begriff "Gaststättengewerbe".

Sollte der Ausschank alkoholischer Getränke beabsichtigt sein ist eine besondere Erlaubnis erforderlich. Diese muss vor Betriebsbeginn persönlich oder durch einen Bevollmächtigten beim Ordnungsamt beantragt werden.

Die Antragstellung muss mindestens 3 Wochen vor Eröffnung erfolgen.

Antragstellung

Logo Einfach online machen © Stadt Nürnberg

Sie können die Gaststättenrechtliche Erlaubnis online oder per Post zusenden. Falls Sie eine Gaststätte ohne einen Alkoholausschank anmelden möchten, können Sie einen Termin vereinbaren.

Weitere Themen zu Gaststätten:

Beschwerden

Eine Frau telefoniert. © pixabay.com

Anwohner und Nachbarn von Gaststättenbetrieben können sich bei unzumutbaren und dauerhaften Belästigungen – beispielsweise durch Lärm – an das Ordnungsamt wenden.

Bewirtung

Anstoßen mit Weingläsern am Nürnberger Weinfest © Michaela Wunder / CTZ Nürnberg

Werden aus besonderem Anlass (z.B. bei Volksfesten) alkoholische Getränke zum Verzehr an Ort und Stelle abgegeben, benötigt man eine Erlaubnis.

  • Weiterlesen<https://www.nuernberg.de/internet/ordnungsamt/bewirtung.html>

Feiertagsregelung

Flagge auf Kalender © stock56876 / stock.adobe.com

An bestimmten Tagen, z.B. stillen Feiertagen oder Sonntagen, sind öffentliche Unterhaltungsveranstaltungen verboten.

Imbissstände

Mobiles Essen: Foodtrucks © Daniela Haug / CTZ Nürnberg

Imbissbetriebe erfordern eine Gaststättenerlaubnis, wenn alkoholische Getränke abgegeben werden.

  • Weiterlesen<https://www.nuernberg.de/internet/ordnungsamt/imbiss.html>

Rauchverbot

Rauchverbotszeichen © Dr. Torsten Henning / Wikipedia

Seit 2010 gilt für Gaststätten, Spielhallen, Kultur- und Freizeiteinrichtungen und anderen Einrichtungen ein verschärftes Rauchverbot.

Sperrzeiten

In Bayern wurde die Sperrzeit für Gaststättenbetriebe auf 05.00 bis 06.00 Uhr festgesetzt. In begründeten Einzelfällen sind Sperrzeitverkürzungen möglich.


Stadt Nürnberg
Ordnungsamt
Abteilung Gaststätten

Innerer Laufer Platz 390403 Nürnberg
Öffentliche Verkehrsmittel<https://www.vgn.de/verbindungen/?place_destination=N%C3%BCrnberg&name_destination=Innerer+Laufer+Platz+3&type_destination=any&anyObjFilter_destination=12&execInst=verifyOnly&sessionID=0>

Erlaubnis und Bewirtung

09 11 / 2 31 -25 26, -53 25, -70 89<tel:0911231252653257089>09 11 / 2 31 - 40 06<tel:09112314006>Kontaktformular</global/ajax_kontaktformular.html?cfid=36026>Öffnungszeiten<https://www.nuernberg.de/internet/ordnungsamt/oeffnungszeiten_oa.html>

Beschwerden und Rauchverbot

09 11 / 2 31- 1948, - 72353, - 2896, - 6293, - 4707, - 5327<tel:09112311948723532896629347075327>09 11 / 2 31- 40 06<tel:09112314006>Kontaktformular</global/ajax_kontaktformular.html?cfid=36026>

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