Kaiserburg Nürnberg - © Uwe Niklas

Ordnungsamt

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Gefährliche Tiere wildlebender Art und Kampfhunde


Red sign prohibited gun and knife on white background.

Waffen- und Messerverbotszone

Um den Hauptbahnhof wurde eine Waffen- und Messerverbotszone eingerichtet. Sie soll die Sicherheitslage verbessern, der Kriminalprävention dienen und das Sicherheitsgefühl der Bevölkerung stärken.

Gefährliche Tiere wildlebender Art

Gorillas im neuen Aussengehege © Helmut Mägdefrau / Tiergarten Nürnberg

Erlaubnispflicht für gefährliche Tiere

Wer ein gefährliches Tier wildlebender Art halten will, benötigt eine Erlaubnis nach Artikel 37 Landesstraf- und Verordnungsgesetz (LStVG).

    Tiere, die üblicherweise nicht als Haustiere gehalten werden (z.B. Schlangen, Großkatzen, Reptilien, Spinnen oder andere) fallen gegeben Falls wegen einer artenspezifischen Gefährlichkeit unter den Begriff der gefährlichen Tiere wildlebender Art. Ihre Haltung ist dann erlaubnispflichtig.

    FAQs


    Antragstellung auf Erlaubnis zur Haltung gefährlicher Tiere wildlebender Art

    Sie haben drei Möglichkeiten, den Antrag auf Erlaubnis zur Haltung gefährlicher Tiere zu stellen:

    1. online über den Upload-Assistenten
    2. per Post an das Ordnungsamt Innerer Laufer Platz 3, 90403 Nürnberg
    3. persönlich vor Ort zu unseren Öffnungszeiten. Bitte vereinbaren Sie telefonisch oder über unser Kontaktformular einen Termin.


    Kampfhunde

    Ein Mastiff rennt auf einer Wiese. © Fred Callalloo / Adobe Stock

    Erlaubnispflicht für Kampfhunde

    Wer einen Kampfhund halten will, benötigt eine Erlaubnis nach Artikel 37 Landesstraf- und Verordnungsgesetz (LStVG).

      FAQs

      Bitte erkundigen Sie sich beim Ordnungsamt daher unbedingt vor dem Kauf eines solchen Tieres, ob dieses unter den Erlaubnisvorbehalt fällt und welche Voraussetzungen Sie für eine ordnungsgemäße Haltung schaffen müssen.


      Antragstellung auf Erlaubnis zur Haltung von Kampfhunden

      Sie haben drei Möglichkeiten, den Antrag eines Negativzeugnisses für Hunde zu stellen:

      1. online über das Dialog-Formular
      2. per Post an das Ordnungsamt Innerer Laufer Platz 3, 90403 Nürnberg
      3. persönlich vor Ort zu unseren Öffnungszeiten. Bitte vereinbaren Sie telefonisch oder über unser Kontaktformular einen Termin.

      1) Rufen Sie das Dialog-Formular auf und füllen es aus.
      2) Im Verlauf werden Sie ggf. dazu aufgefordert Dokumente hochzuladen. Sie können diese einscannen und anhängen, oder mit dem Handy direkt abfotografieren.
      3) Im letzten Schritt können Sie Ihre Eingaben überprüfen, bevor das Dialog-Formular an die Stadt Nürnberg übermittelt wird.

      Fertig - Ihr Antrag ist bei uns eingegangen.

      Weitere Informationen zu Kampfhunden und dem dazugehörigen Erlaubnisverfahren können Sie auch dem bereitgestellten Merkblatt, der Kampfhundeverordnung (KampfhundeVO) und den Internetseiten des Bayerischen Staatsministeriums des Innern entnehmen.


      Stadt Nürnberg
      Ordnungsamt
      Sicherheits- und Ordnungsangelegenheiten

      Innerer Laufer Platz 390403 Nürnberg
      Öffentliche Verkehrsmittel<https://www.vgn.de/verbindungen/?place_destination=N%C3%BCrnberg&name_destination=Innerer+Laufer+Platz+3&type_destination=any&anyObjFilter_destination=12&execInst=verifyOnly&sessionID=0>
      0911 / 231 -3 03 18<tel:091123130318>0911 / 231 - 16 10 0<tel:091123116100>Kontaktformular</global/ajax_kontaktformular.html?cfid=18396>Öffnungszeiten<https://nuernberg.de/internet/ordnungsamt/oeffnungszeiten_oa.html>

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