Betriebskontrollen
Betriebe werden aufgrund einer vorgegebenen Risikobewertung nach den Richtlinien des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches kontrolliert. Die Kontrollen erfolgen in aller Regel unangekündigt und in unregelmäßigen Abständen. Wie häufig die einzelnen Betriebe kontrolliert werden, richtet sich sowohl nach der Sensibilität der Verbrauchergruppe, der Empfindlichkeit der jeweiligen Lebensmittel, als auch nach der Zuverlässigkeit der Lebensmittelunternehmer*innen sowie den Ergebnissen vorangegangener Überprüfungen.