Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung
Wer ein Taxi, einen Mietwagen, einen Krankenkraftwagen oder einen Personenkraftwagen im Linienverkehr oder im gebündelten Bedarfsverkehr führt, benötigt zusätzlich eine Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung.
Die Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung dient dem Schutz und der Sicherheit der beförderten Personen und stellt deshalb im Vergleich zur allgemeinen Fahrerlaubnis höhere Anforderungen an die Eignung und Verantwortung (Zuverlässigkeit) des Inhabers.
Sie kann auf höchstens fünf Jahre erteilt und muss dann verlängert werden. Um diese charakterliche Eignung überprüfen zu können, wird bei Antragstellung immer ein aktueller Auszug aus dem Verkehrszentralregister und aus dem Bundeszentralregister (Führungszeugnis) benötigt.
Wer nicht im Besitz eines deutschen Kartenführerscheins ist, muss diesen zuerst umtauschen bzw. umschreiben, bevor die Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung erteilt werden kann.
Antragsteller, die Einträge im Führungszeugnis haben, insbesondere bei Eigentumsdelikten (Diebstahl, Betrug, Raub) oder Vergehen gegen die körperliche Unversehrtheit (Körperverletzung, Nötigung, Beleidigung), sind in der Regel nicht zur Fahrgastbeförderung geeignet.
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Erstmalige Erteilung für Taxi, Mietwagen, Pkw im Linien- sowie gebündelten Bedarfsverkehr
Gebühren:
Erstmalige Erteilung
43,90 Euro
Führungszeugnis
13,00 Euro
Bei anlassbezogener Begutachtung zusätzlich
35,80 Euro
Voraussetzungen:
- Mindestalter 21 Jahre
- 2-jähriger Besitz einer Pkw-Fahrerlaubnis innerhalb der letzten 5 Jahre (deutscher, EU/EWR- oder Anlage 11-Führerschein)
- aktueller deutscher Kartenführerschein - nach Anlage 8 der Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV)
Benötigte Unterlagen (im Original vorzulegen):
- Reisepass oder Personalausweis
- aktueller deutscher Kartenführerschein - nach Anlage 8 der Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) (muss zuerst beantragt werden, falls noch nicht vorhanden)
- Karteikartenabschrift der auswärtigen Führerscheinstelle, falls der bisherige Führerschein alten Rechts (rosa/grau) nicht von der Stadt Nürnberg ausgestellt wurde. Diese soll vorab telefonisch bei der Ausstellungsbehörde angefordert werden und ist direkt an die Fahrerlaubnisbehörde in Nürnberg zu schicken oder zu faxen (0911/231-3281). Diese muss bei Antragstellung bereits vorliegen.
- Nachweis des Sehvermögens nach Anlage 6 FeV durch ein Zeugnis eines Augenarztes oder einer Bescheinigung eines Betriebs-/ Arbeitsmediziners – nicht älter als 2 Jahre
-
ärztliche Bescheinigung nach Anlage 5 der Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) – nicht älter als ein Jahr
- Bescheinigung einer amtlich anerkannten Begutachtungsstelle oder eines Betriebs-/ Arbeitsmediziners über Belastbarkeit, Orientierungs-, Konzentrations- und Aufmerksamkeitsleistung sowie Reaktionsfähigkeit – nicht älter als 1 Jahr
- ein aktuelles biometrisches Passbild (35 x 45 mm) ohne Kopfbedeckung
Bitte beachten Sie:
Ab sofort müssen alle Unterlagen bereits zur Antragstellung vorgelegt werden.
Sollte ein augenärztliches Gutachten ergeben, dass eine Auflagenänderung auf dem Führerschein notwendig sein sollte siehe:
Erstmalige Erteilung für Krankenkraftwagen
Gebühren:
Erstmalige Erteilung
43,90 Euro
Führungszeugnis
13,00 Euro
Bei anlassbezogener Begutachtung zusätzlich
35,80 Euro
Voraussetzungen:
- Mindestalter 19 Jahre
- 1-jähriger Besitz einer Pkw-Fahrerlaubnis innerhalb der letzten 5 Jahre (deutscher, EU/EWR- oder Anlage 11-Führerschein)
- aktueller deutscher Kartenführerschein - nach Anlage 8 der Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV)
Benötigte Unterlagen (im Original vorzulegen):
- Reisepass oder Personalausweis
- aktueller deutscher Kartenführerschein - nach Anlage 8 der Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) (muss zuerst beantragt werden, falls noch nicht vorhanden)
- Karteikartenabschrift der auswärtigen Führerscheinstelle, falls der bisherige Führerschein alten Rechts (rosa/grau) nicht von der Stadt Nürnberg ausgestellt wurde. Diese soll vorab telefonisch bei der Ausstellungsbehörde angefordert werden und ist direkt an die Fahrerlaubnisbehörde in Nürnberg zu schicken oder zu faxen (0911/231-3281). Diese muss bei Antragstellung bereits vorliegen
- Nachweis des Sehvermögens nach Anlage 6 FeV durch ein Zeugnis eines Augenarztes oder einer Bescheinigung eines Betriebs-/ Arbeitsmediziners – nicht älter als 2 Jahre
-
ärztliche Bescheinigung nach Anlage 5 der Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) – nicht älter als ein Jahr
- Bescheinigung einer amtlich anerkannten Begutachtungsstelle oder eines Betriebs-/ Arbeitsmediziners über Belastbarkeit, Orientierungs-, Konzentrations- und Aufmerksamkeitsleistung sowie Reaktionsfähigkeit – nicht älter als 1 Jahr
- Nachweis über die Ausbildung in Erster Hilfe
- ein aktuelles biometrisches Passbild (35 x 45 mm) ohne Kopfbedeckung
Bitte beachten Sie:
Ab sofort müssen alle Unterlagen bereits zur Antragstellung vorgelegt werden.
Sollte ein augenärztliches Gutachten ergeben, dass eine Auflagenänderung auf dem Führerschein notwendig sein sollte siehe:
Verlängerung der Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung
Es empfiehlt sich eine rechtzeitige Antragstellung (frühestens sechs Monate vor Ablauf der Fahrberechtigung).
Gebühren:
Verlängerung
38,00 Euro
Führungszeugnis
13,00 Euro
Bei anlassbezogener Begutachtung zusätzlich
35,80 Euro
Benötigte Unterlagen (im Original vorzulegen):
- Reisepass oder Personalausweis
- Fahrgastbeförderungsschein
- aktueller deutscher Kartenführerschein - nach Anlage 8 der Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) (muss zuerst beantragt werden, falls noch nicht vorhanden)
- Nachweis des Sehvermögens nach Anlage 6 FeV durch ein Zeugnis eines Augenarztes oder einer Bescheinigung eines Betriebs-/ Arbeitsmediziners – nicht älter als 2 Jahre
-
ärztliche Bescheinigung nach Anlage 5 der Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) – nicht älter als ein Jahr
- Bescheinigung einer amtlich anerkannten Begutachtungsstelle oder eines Betriebs-/ Arbeitsmediziners über Belastbarkeit, Orientierungs-, Konzentrations- und Aufmerksamkeitsleistung sowie Reaktionsfähigkeit – wenn die Geltungsdauer über das 60. Lebensjahr hinaus verlängert werden kann - nicht älter als 1 Jahr
- ein aktuelles biometrisches Passbild (35 x 45 mm) ohne Kopfbedeckung
Bitte beachten Sie:
Ab sofort müssen alle Unterlagen bereits zur Antragstellung vorgelegt werden.
Sollte ein augenärztliches Gutachten ergeben, dass eine Auflagenänderung auf dem Führerschein notwendig sein sollte siehe:
Stadt Nürnberg
Ordnungsamt
Führerscheinstelle
Hirschelgasse 32
90403 Nürnberg
Telefon 09 11 / 2 31-0
Telefax 09 11 / 2 31-32 81
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