Kaiserburg Nürnberg - © Uwe Niklas

Ordnungsamt

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Waffen- und Messerverbotszone

Nach Änderung des § 42 Abs. 5 des Waffengesetzes (WaffG) und § 3 der Verordnung über Zuständigkeiten im Waffenrecht im Geschäftsbereich des Bayerischen Staatsministeriums des Innern, für Sport und Integration (ZustWaffVIM) können Kommunen seit November 2024 durch Rechtsverordnung das Mitführen von Waffen und Messern an bestimmten öffentlichen Orten, insbesondere in kriminalitätsbelasteten oder stark frequentierten Bereichen, verbieten oder beschränken, wenn Tatsachen die Annahme rechtfertigen, dass auch künftig mit der Begehung von bestimmten Straftaten zu rechnen ist oder das Verbot zur Abwehr von Gefahren für die öffentliche Sicherheit erforderlich ist.

Auf dieser Grundlage hat die Stadt Nürnberg eine Waffen- und Messerverbotszone rund um den Hauptbahnhof eingerichtet.

Sie ergänzt die seit mehreren Jahren bestehenden Maßnahmen zur Verbesserung der Sicherheitslage rund um den Bahnhof, dient der Kriminalprävention, und trägt dazu bei, das Sicherheitsgefühl der Bevölkerung zu stärken.


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