Ampeln in Nürnberg: wie funktioniert das alles?
Ampeln bzw. Lichtsignalanlagen (LSA) im Straßenverkehr regulieren den Verkehrsfluss und gewährleisten die Sicherheit aller am Verkehr Teilnehmenden.
Die Abteilung Verkehrstechnik plant die Lichtsignalanlagen im Stadtgebiet. Die Steuerungen – zum Beispiel die „Grüne Welle“ oder die Beschleunigung von Bus und Straßenbahn – werden laufend überprüft und verbessert.
Ein besonderes Augenmerk liegt dabei auf der Verkehrssicherheit. Im Zusammenhang mit Baustellen muss häufig die Verkehrsführung geändert werden.
Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Verkehrstechnik erstellen die Planung für Änderungen an den betroffenen Signalanlagen und passen die Steuerungen an. Außerdem wird das Verkehrsleitsystem (VLS) im Gebiet Messe/Stadion/Arena mit seiner dynamischen Wegweisung und den Ampeln betreut und weiterentwickelt.
Der Bau und der Unterhalt der Ampelanlagen wird vom Servicebetrieb Öffentlicher Raum (Fachbereich Planung und Bau - Elektrotechnik) durchgeführt.
Im Stadtgebiet von Nürnberg sind zurzeit über 530 Ampeln in Betrieb – angefangen vom einfachen Fußgängerüberweg bis hin zur großen Kreuzung. Diese bieten je nach Ausstattung und Örtlichkeit verschiedenen Verkehrsteilnehmergruppen besondere Hilfe. So werden zum Beispiel Zufußgehende, blinde und sehbehinderte Menschen, Busse oder Straßenbahnen an einer Vielzahl von Lichtsignalanlagen besonders unterstützt.
Warum sind nachts viele Ampeln ausgeschaltet?
Seit 1. Juli 1980 wird in Nürnberg ein Teil der Ampeln nachts abgeschaltet. Derzeit sind es knapp 180 Ampeln.
Gemäß der Verwaltungsvorschrift (VwV-StVO § 37 Absatz VI) ist nächtliches Ausschalten nur dann zu verantworten, wenn eingehend geprüft ist, dass auch ohne Lichtzeichen ein sicherer Verkehr möglich ist.
Das bedeutet, dass vor einer Nachtabschaltung sorgfältig folgende Kriterien geprüft werden:
- Verkehrssicherheit aller am Verkehr Teilnehmenden
- reibungsloser, unfallfreier Verkehrsfluss
- Umweltverträglichkeit
- nächtliche Lärmbelästigung der Anwohner
Die Abstimmungen zur Einführung von Nachtabschaltungen erfolgen zwischen Vertreterinnen und Vertretern der Polizei, des Servicebetriebes Öffentlicher Raum (Bereich Straßen- und Verkehrsrecht) und des Verkehrsplanungsamts.
Bei der Nachtabschaltung werden verschiedene gestaffelte Zeiten praktiziert, je nach Abhängigkeit der Erfordernisse für die Verkehrssicherheit.