Straßenplanung
Straßenplanung für alle
Das Verkehrsplanungsamt (Abteilung Straßenplanung) plant die Verkehrsinfrastruktur im öffentlichen Raum. Dazu gehören die Anlagen für den fließenden und ruhenden Kraftfahrzeugverkehr, den öffentlichen Nahverkehr, den Radverkehr, den Fußgängerverkehr sowie die begleitende Begrünung der Straßen.
Bei allen Planungen müssen die vorhandenen Flächen den Nutzungsansprüchen entsprechend zugeteilt werden. Dies erfordert je nach Typ der Straße eine sorgfältige Abwägung aller konkurrierenden Belange: Verkehrsbelastung, Leistungsfähigkeit, Verkehrssicherheit, Grünplanung, Verkehrsarten, Aufenthaltsqualität, Netzwirkung, Umweltbelange und nicht zuletzt Bürger- und Politikwünsche.
Straßenpläne werden anlässlich von Baustellen, Straßensanierungen, Maßnahmen für Bahnen und Busse, Stadtratsanträgen, Anregungen von Bürgern und Bürgervereinen und Hochbaumaßnahmen erstellt. Angefertigt werden sie mit einem Trassierungsprogramm auf höchstem technischen Niveau größtenteils auf der Grundlage von Vermessungen.
Die einschlägigen Richtlinien müssen beachtet werden. Dort finden sich Empfehlungen für die Querschnittsgestaltung und für den konkreten Entwurf. Die fertigen Straßenpläne werden stadtintern sowie mit der Polizei und gegebenenfalls mit der VAG abgestimmt und dem Verkehrsausschuss des Stadtrates zum Beschluss vorgelegt. Vorab erfolgt gegebenenfalls eine offizielle Bürgerbeteiligung.
Planung von Straßen für den Kraftfahrzeugverkehr
Das Verkehrsplanungsamt plant die meisten öffentlichen Straßen. Die Gestaltung der Straßen richtet sich nach der vorhandenen oder gewünschten Verkehrsbelastung sowie den örtlichen Gegebenheiten und Nutzungsansprüchen. Die Fahrbahnbreite hängt auch von der Zusammensetzung des Verkehrs und der vorgesehenen zulässigen Geschwindigkeit ab. Diese kann von 70 Stundenkilometern über 50 und bis zur Schrittgeschwindigkeit reichen. Bei hohem Schwerverkehrsanteil müssen Fahrbahnen breiter gebaut werden als beispielsweise in Wohngebieten. Bei der Planung der Straße ist die Vernetzung aller Verkehrsmittel zu beachten. Dazu gehören auch Möglichkeiten der Straßenüberquerung für Fußgänger.
Kreuzungen sind die anspruchvollsten Anlagen des Kraftfahrzeugverkehrs. Hier gibt es zwei grundsätzliche Formen: Den (signalisierten) Knoten und den Kreisverkehr. Welche Knotenpunktsform zum Einsatz kommt, hängt von der Leistungsfähigkeit, dem Sicherheitsbedürfnis für Radfahrer und Fußgänger, der Gestaltung und dem verfügbaren Platz ab. In Nürnberg gibt es sowohl Kreisverkehre in Tempo-30-Zonen als auch im Hauptstraßennetz.
Planung von Rad- und Gehwegen
Gehwege
Das Verkehrsplanungsamt plant sowohl straßenbegleitende Gehwege als auch solche, die unabhängig vom übrigen Verkehr verlaufen.
Im Mobilitätsbeschluss der Stadt Nürnberg hat der Stadtrat festgelegt, dass Gehwegbreiten in der Neuplanung 2,50 m betragen und im Bestand mindestens 1,50 m, möglichst aber breiter sein sollen. Ziel ist es, die Gehwege wieder in ihrer vollständigen Breite den Fußgängerinnen und Fußgängern zur Verfügung zu stellen.
Die Maße sind von der Nutzung und den örtlichen Gegebenheiten abhängig.
Radwege
Ebenso plant das Verkehrsplanungsamt straßenbegleitende sowie unabhängig vom übrigen Verkehr verlaufende Radverkehrsanlagen. Sie werden als Radfahrsonderstreifen in der Fahrbahn markiert oder als "Bordsteinradwege" auf Gehwegniveau gebaut. Unabhängige Radwege werden mit wassergebundenem Belag (aus gebrochenem Natursteinmaterial bestehend) oder mit Asphaltbelag ausgeführt.
Radwege sollen bei Benutzung in einer Richtung vorzugsweise 2,30 Meter , mindestens aber 1,50 Meter breit sein (Zweirichtungsradweg 4 Meter / 2,50 Meter).
Die Breite richtet sich nach den örtlichen Gegebenheiten und nach der Stärke des Radverkehrs.
Radstreifen zählen zu den sichersten Radverkehrsanlagen, weil sich Kraftfahrer und Radfahrer gegenseitig gut sehen können. Dies gilt insbesondere für Straßen mit vielen Grundstückszufahrten und Einmündungen. Bei sehr hoher Belastung mit Kraftfahrzeugen müssen Bordsteinradwege angelegt werden. An Kreuzungen werden Furten im Zuge der Hauptstraße rot eingefärbt, um die Aufmerksamkeit der Kraftfahrer zu erhöhen.
Planung von Anlagen des öffentlichen Personenverkehrs
Das Verkehrsplanungsamt plant Anlagen für den öffentlichen Personenverkehr wie zum Beispiel Straßenbahnstrecken, Busspuren, Haltestellen mit den dazugehörenden Wegen, Abstellanlagen für Autos und Fahrräder.
Straßenbahnstrecken und Haltestellen werden in enger Abstimmung mit der Verkehrs-Aktiengesellschaft Nürnberg (VAG) projektiert. Schwerpunkt bei der Planung sind die verkehrssichere Gestaltung, die Erreichbarkeit der Bahn für Behinderte und die Optimierung des Gesamtverkehrssystems bei Neubaustrecken. So wurde zum Beispiel bei Realisierung der neuen Strecke zum Dokuzentrum der Südring (Bayernstraße) als Messezufahrt optimiert.
Im Zuge von U-Bahn-Strecken planen wir die zugehörigen Wege und Zugänge und die Straßen nach der Wiederherstellung der Oberfläche, wenn offen gebaut wurde.
Für den Busverkehr planen wir Busspuren, Wendeanlagen und Haltestellen.