Rad in Bus und Bahn
Fahrradmitnahme in Bussen und Bahnen (Stand Dezember 2007)
Der öffentliche Nahverkehr bietet die Möglichkeit, mit dem Fahrrad schnell, bequem und umweltschonend auch an weiter entfernte Ziele zu gelangen. Dazu können in U-Bahnen, Straßenbahnen, Bussen sowie S- und R-Bahnen Fahrräder mitgenommen werden.
Wo und wann darf mein Fahrrad mit?
In Bussen und Bahnen der VAG kann man das Fahrrad rund um die Uhr mitnehmen, sofern Platz vorhanden ist. Über die Mitnahme entscheidet im Zweifelsfall der Fahrer. Kinderwagen und Rollstühle haben Vorrang.
In den S-Bahnen ist die Mitnahme an Werktagen montags bis freitags zwischen 6 und 8 Uhr nicht gestattet. In den Zügen des Regionalverkehrs ist die Mitnahme an Werktagen montags bis freitags zwischen 6 und 8 Uhr erlaubt, wenn die Züge über Mehrzweckabteile verfügen bzw. wenn gemäß Hinweis im Fahrplan die Fahrradbeförderung zugelassen ist.
Was kostet die Fahrradmitnahme?
Für das Fahrrad löst man eine Kinder-Fahrkarte. Die Preisstufe entspricht dabei der Fahrstrecke, die zurückgelegt werden soll. Mit der MobiCard oder einem TagesTicket Plus kann man statt einer Person auch ein Fahrrad mitnehmen. Hierbei sind jedoch maximal zwei Räder pro Fahrkarte erlaubt. Grundsätzlich gilt: Pro Fahrgast kann nur ein Fahrrad mitgenommen werden.
Falträder und Räder bis zu 20-Zoll gelten als "großes Gepäck" und nicht als Fahrrad, damit entfällt die Extra-Fahrkarte. Kinder unter 14 Jahren mit Fahrrad müssen von einem Erwachsenen begleitet werden.