Fußgängerzonen

Die Idee, Geschäftsstraßen der Innenstadt in Fußgängerzonen umzuwandeln, war in der Anfangszeit äußerst umstritten. Vor allem Geschäftsinhaber fürchteten um ihre Kunden, da diese dann nicht mehr mit dem Auto direkt vor den Laden fahren können. Das erste Teilstück der Fußgängerzone wurde 1966 in der Pfannenschmiedsgasse und der Breiten Gasse realisiert, zum Teil gegen heftigen Widerstand.

Es zeigte sich aber sehr schnell, dass die Fußgängerbereiche gut angenommen wurden. Daher folgte bald die Erweiterung der Fußgängerzone in der Breiten Gasse und der Königstraße. Nach und nach wurde das Fußgängerzonennetz dichter. Heute ist der Fußgängerbereich Schauplatz verschiedenster kultureller und kommerzieller Aktivitäten, die auch am Abend und an den Wochenenden Interessierte in die Innenstadt locken.

Lage und Ausdehnung

Eine Übersicht über die Fußgängerzonen in der Altstadt von Nürnberg finden Sie hier

In der südlichen Altstadt, dem Schwerpunkt des Einzelhandels, sind ausgehend vom Weißen Turm (Ludwigsplatz) gabelförmig in West-Ost-Richtung drei Hauptlaufachsen als Fußgängerzonen ausgewiesen: die Breite Gasse, die Karolinenstraße und die Kaiserstraße.

Die wichtigste Verbindung, die von Süden nach Norden weitgehend über Fußgängerzonen verläuft, beginnt am Hauptbahnhof, führt über die Königstraße zum Hauptmarkt/Rathaus und dann über die Burgstraße zur Kaiserburg. Diese Route hat auch große Bedeutung für den Tourismus, da an ihr bedeutende kulturelle Bauten und Einrichtungen liegen.

Die zentrale Fußgängerzone wird ergänzt durch eine Reihe angrenzender (zum Beispiel Hallplatz, Luitpoldstraße) oder isolierter Fußgängerbereiche (zum Beispiel Weißgerbergasse, Gewerbemuseumsplatz, Scheunenplatz). Zuletzt wurde 2022 ein Teilstück der Burgstraße, die Brunnengasse sowie die südliche Königstraße mit einigen angrenzenden Seitenstraßen als Fußgängerzone ausgewiesen.

Durch eine Vielzahl von Gässchen und Passagen sind die beschriebenen Fußgängerzonen kleinmaschig vernetzt. Hervorzuheben ist die als Fußgängerzone ausgebaute Verbindung zur Südstadt über die Vordere Sterngasse.

Zeiten für Lieferverkehr

In den zentralen Fußgängerzonen ist der Lieferverkehr von 18.30 bis 10.30 Uhr (Samstag bis 10 Uhr) zugelassen. Während der Lieferzeiten ist auch der Radverkehr erlaubt.

Die Lieferzeiten in den am Rand gelegenen Bereichen oder isolierten Fußgängerzonen sind den jeweiligen Bedürfnissen angepasst und variieren deshalb. Auch dort ist der Radverkehr in der Lieferzeit erlaubt.

Fußgängerfreundliche Verbindungen

Manche Straßen können nicht in Fußgängerzonen umgewandelt werden. Doch auch solche stark vom Fußgängerverkehr geprägte Verbindungen in die Innenstadt sind bzw. werden fußgängerfreundlich bzw. städtebaulich gestaltet. Beispiele hierfür sind die Ludwigstraße oder die Lorenzer Straße.

URL dieser Seite
<http://www.nuernberg.de/internet/verkehrsplanung/fussgaengerzonen.html>