Die kontinuierliche Verbesserung des öffentlichen Nahverkehrs ist für die Stadt Nürnberg als Aufgabenträgerin von großem Interesse. Dafür definiert die Stadt Nürnberg im Nahverkehrsplan ihre Ziele für das gewünschte Verkehrsangebot. Außerdem werden im Rahmen des Nahverkehrsplans kurz- bis mittelfristige Maßnahmen zur Verbesserung des ÖPNV-Angebots entwickelt.
Mit dem beschlossenen „Nahverkehrsplan Nürnberg – Fortschreibung 2017“ wird auf den ersten Nahverkehrsplan, der aus den Bänden „Analyse 2003“ und „Maßnahmen 2005–2010“ besteht, aufgebaut. In der Fortschreibung werden die Themenbereiche „Barrierefreiheit“ und „Intermodalität“ neu aufgenommen und die Qualitätsstandards deutlich umfangreicher abgebildet.
Neben dem Nahverkehrsplan gibt es noch den Nahverkehrsentwicklungsplan 2025+. Darin werden langfristige Maßnahmen zur Verbesserung des schienengebundenen ÖPNV-Angebots dargestellt.
Vorinformation Direktvergabe
Die Stadt Nürnberg ist zuständige Behörde für den allgemeinen öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) nach Art. 1 Abs. 1 Satz 1 i.V.m. Abs. 3 Satz 1 BayÖPNVG. Sie beabsichtigt die Direktvergabe eines öffentlichen Dienstleistungsauftrags über Verkehrsleistungen im U-Bahn-, Straßenbahn- und Busverkehr als Gesamtleistung auf der Grundlage von Art. 5 Abs. 2 Verordnung (EG) Nr. 1370/2007.
Die Stadt Nürnberg hat eine Vorinformation für den öffentlichen Dienstleistungsauftrag gemäß Art. 7 Abs. 2 Verordnung (EG) Nr. 1370/2007 im Amtsblatt der EU veröffentlicht. Die Vorinformation definiert zugleich die mit dem beabsichtigten Dienstleistungsauftrag verbundenen Anforderungen für Fahrplan, Beförderungsentgelt und Standards (§ 8a Abs. 2 Satz 3 PBefG). Zudem legt die Vorinformation fest, dass eine Vergabe als Gesamtleistung beabsichtigt ist (§ 8a Abs. 2 Satz 4 PBefG). Gemäß § 8a Abs. 2 Satz 5 PBefG können die Anforderungen auch in anderen öffentlich zugänglichen Dokumenten enthalten sein, auf die durch die Vorinformation verwiesen wird. Von dieser Möglichkeit wird Gebrauch gemacht.
Das ergänzende Dokument „Vorinformation für den beabsichtigten öffentlichen Dienstleistungsauftrag der Stadt Nürnberg über Verkehrsleistungen im U-Bahn-, Straßenbahn- und Busverkehr, Dokument mit zusätzlichen Angaben im Rahmen der Vorinformation“ steht hier zum Download und zur Einsichtnahme bereit. Die Vorinformation verweist im Abschnitt VI.1) („zusätzliche Angaben“) zur Beschreibung der einzuhaltenden Anforderungen für Fahrplan, Beförderungsentgelt und Standards auf das vorliegende Dokument.
Maßnahmen im öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) sind immer mittel- bis langfristig angesetzt. Um den Anforderungen der Zukunft im ÖPNV gerecht werden zu können, sind entsprechend weitreichende strategische Konzepte notwendig. Hierfür wurde ein Gutachten erstellt, der Nahverkehrsentwicklungsplan.
Mit der Bearbeitung wurde die Ingenieurgruppe IVV im April 2008 beauftragt. Die Ergebnisse wurden dem Verkehrsausschuss des Nürnberger Stadtrats im Mai 2012 vorgestellt.
Ziele des Nahverkehrsentwicklungsplans
Der Nahverkehrsentwicklungsplan basiert auf dem gesetzlichen Nahverkehrsplan (NVP). Er aktualisiert und schreibt frühere Gutachten fort (Generalverkehrsplan 1972 und integrierte ÖPNV-Planung 1993). Damit soll der NVEP die Grundlage für die Hierarchisierung der verschiedenen Verkehrsträger Bus, Straßen-/Stadtbahn, U-Bahn und S-Bahn bilden. Er unterliegt dabei keinen gesetzlichen Vorgaben.
Für die Optimierung des öffentlichen Personennahverkehrs soll der Nahverkehrsentwicklungsplan Lösungsansätze für folgende Herausforderungen liefern:
Welches ÖPNV-Netz verändert das Verhältnis zwischen den betrachteten Verkehrsarten (Modal-Split) am stärksten zugunsten des ÖPNV?
Welches ÖPNV-Netz ist die wirtschaftlichste Lösung hierfür?
Im Detail ergeben sich unter anderem folgende Fragestellungen:
Wie muss das Straßenbahnnetz weiter entwickelt werden, das durch den fortschreitenden U-Bahnbau unter Veränderungsdruck steht?
Wie können die Pendler durch den Ausbau des S-Bahn-Netzes vom Pkw auf den ÖPNV verlagert werden und welche Anpassungen sind hierfür auch innerhalb Nürnbergs notwendig?
Welchen Einfluss haben die finanziell immer schwieriger werdenden Rahmenbedingungen?
Welche Änderungen ergeben sich im Mobilitätsverhalten aufgrund der zu erwartenden soziodemografischen Entwicklung?
Welche Auswirkungen haben die veränderten Bewohner- und Beschäftigtenzahlen in Nürnberg und der Metropolregion auf das ÖPNV-Netz?
Welche Veränderungen müssen im Verkehrsverhalten aufgrund der Umwelt- und Energieverhältnisse berücksichtigt werden?
Weiteres Vorgehen
Die Ergebnisse und Fragestellungen aus dem Arbeitskreis und der laufenden Bearbeitung des Gutachters wurden dem Projektbeirat NVEP Nürnberg zur Diskussion und Entscheidung vorgetragen. Der Projektbeirat setzte sich aus Vertretern der Stadtratsfraktionen des Verkehrsausschusses, der Regierung von Mittelfranken, Vertretern der Industrie und Handelskammer sowie Zweck- und Interessensverbänden zusammen.
Die Entscheidungen aus diesem Projektbeirat wurden zur abschließenden politischen Beratung dem Stadtrat bzw. dem Verkehrsausschuss des Stadtrates im Mai 2012 vorgestellt. Mit Hilfe dieses umfangreichen Abstimmungsprozesses konnte eine möglichst hohe Beteiligung und damit auch eine umfassende Konsenslösung für die Fragen der Investitionen in die Zukunft erreicht werden.
Mit dem „Mobilitätsbeschluss für Nürnberg“ hat der Nürnberger Stadtrat im Januar 2021 einen wegweisenden Beschluss gefasst, um die Verkehrswende weiter voranzutreiben. Damit bis zum Jahr 2030 68% der Wege mit dem Umweltverbund (ÖPNV, Rad, zu Fuß) zurückgelegt werden, braucht es attraktive Alternativen zum Auto.
Der öffentliche Personennahverkehr (ÖPNV) bildet dabei die tragende Säule für eine umweltverträgliche Mobilität. Der ÖPNV ist entsprechend leistungsfähig auszubauen. Dabei kommt dem Schienennetz eine zentrale Rolle zu, da die Straßen- und U-Bahnen erheblich mehr Fahrgäste transportieren können als Busse. Auf Basis der Empfehlungen des Nahverkehrsentwicklungsplanes Nürnberg 2025+ (NVEP 2025+) wurde das „ÖPNV-Maßnahmenpaket 2030“ entwickelt. Damit hat der Nürnberger Stadtrat im Januar 2021 konkrete Handlungsempfehlungen zur betrieblichen und infrastrukturellen Weiterentwicklung des ÖPNV der Stadt Nürnberg beschlossen. Der Fokus liegt dabei auf dem Straßenbahnnetz, da hier das größte Entwicklungspotential besteht. Die Infrastrukturmaßnahmen und Angebotsverbesserungen sind in drei aufeinander aufbauende und zeitlich ineinandergreifende Maßnahmenpakete zusammengefasst und sollen sukzessive umgesetzt werden.
► Kapazitätserweiterung U3 & Verlängerung Straßenbahnlinie 7 vom Hauptbahnhof zur Stadtparkschleife Um den bereits heute in den Spitzenstunden stark ausgelasteten U-Bahnstreckenabschnitt Hauptbahnhof – Wöhrder Wiese zu entlasten, sollen in der Hauptverkehrszeit auf der Linie U3 Langzüge mit höherem Platzangebot zum Einsatz kommen. Dies erfolgt bereits zum Fahrplanwechsel im Dezember 2022. Zudem soll die Straßenbahnlinie 7 vom Hauptbahnhof bis zum Stadtpark verlängert werden. Der Straßenplan für die Reaktivierung der Straßenbahnstrecke bis zum Berliner Platz wurde 2022 vom Verkehrsausschuss beschlossen. Die baulichen Anpassungen der Strecke werden nach Abschluss des erforderlichen Planfeststellungsverfahrens erfolgen. Eine Inbetriebnahme der Straßenbahnlinie 7 bis zur Stadtparkschleife wird in 2026 angestrebt.
► Neue Straßenbahnverstärker – Linie 11 (Gibitzenhof über Aufseßplatz und Hauptbahnhof nach Mögeldorf) und Linie 10 (Am Wegfeld über Plärrer und Aufseßplatz zum Dutzendteich) Durch Einführung der neuen Straßenbahnlinien 10 und 11 wird auf den stark nachgefragten Streckenabschnitten insbesondere im Korridor der Südstadt (zwischen Landgrabenstraße und Aufseßplatz) das Bestandsangebots erheblich verbessert und der Takt deutlich verdichtet. Mit den neuen Linien werden zudem neue umsteigefreie Direktverbindungen geschaffen. Die Umsetzung soll Mitte 2023 erfolgen.
► Straßenbahnlückenschluss Minervastraße Die Straßenbahnlinie 4 soll von der derzeitigen Endhaltestelle Gibitzenhof über die Dianastraße und Minervastraße bis zum Anschluss an die Linie 5 in der Julius-Loßmann-Straße (Höhe Finkenbrunn) verlängert werden. Derzeit wird das für diesen Lückenschluss erforderliche Planfeststellungsverfahren vorbereitet und Fördermittel beantragt. Der Zeitplan sieht eine Inbetriebnahme im Jahr 2025 vor, rechtzeitig vor der Sanierung des sog. Mauslochs (Bahnunterführung Katzwanger Straße).
► Straßenbahnverlängerung Brunecker Straße Die Stadt Nürnberg plant die Verlängerung der Straßenbahnlinie von der Allersberger Straße in den neuen Stadtteil Lichtenreuth bis zur U-Bahnstation Bauernfeindstraße. Für die Maßnahme ist ein Planfeststellungsverfahren erforderlich. Derzeit wird das für diese Maßnahme erforderliche Planfeststellungsverfahren vorbereitet und Fördermittel beantragt. Der Zeitplan sieht eine Inbetriebnahme des ersten Planungsabschnitts frühestens im Jahr 2026 vor. Gleichzeitig werden derzeit Varianten einer Verlängerung der Straßenbahnlinie über den Verknüpfungspunkt Bauernfeindstraße hinaus bis zur Messe und zur Bertolt-Brecht-Straße untersucht.
► Reaktivierung Pirckheimerstraße Der Stadtrat hat die Verwaltung mit der Prüfung beauftragt, mit welchem Konzept eine Reaktivierung der Straßenbahnstrecke in der Pirckheimerstraße zulässig wäre. Dafür ist ein Nachweis erforderlich, dass sich ein Linienbetrieb der Straßenbahn über die Pirckheimerstraße nicht nachteilig auf die Bewertung der U-Bahnlinie U3 auswirkt, da sonst Fördergelder zurückgefordert werden können. Die Reaktivierung soll spätestens mit der Inbetriebnahme des ersten Abschnitts der Stadtumlandbahn nach Erlangen umgesetzt werden.
► Umbau Knotenpunkt Landgrabenstraße Die Haltestelle Landgrabenstraße ist überlastet und muss – unabhängig vom Einsatz neuer Linien – verbreitert werden. Um die nachfragestarke Haltestelle auch mit der neuen Verstärkerlinie leistungsfähig zu erhalten, ist ein neuer Halt östlich der Gibitzenhofstraße erforderlich. Direkt am Knoten Gibitzenhofstraße / Landgrabenstraße ist dies nur mit unverhältnismäßigem Aufwand möglich. Deshalb wird ein neuer Halt am Melachthonplatz vorgesehen, der gleichzeitig die trassierungstechnisch und hinsichtlich der Barrierefreiheit ungünstige Haltestelle Heynestraße ersetzen soll. Damit wird auch die vorhandene Haltestelle Landgrabenstraße entlastet und werden die Abstände zwischen den Haltestellen optimiert. Der Umbau befindet sich derzeit in Planung.
► Ertüchtigung Haltestelle Hauptbahnhof Der Bahnhofsplatz wurde 2017 mit dem Ziel umgebaut, die Bahnsteige barrierefrei herzustellen. Die Leistungsfähigkeit für den Straßenbahnbetrieb wurde dabei nicht erhöht. Durch den barrierefreien Ausbau gibt es nur noch einen Haltepunkt je Gleis. Am Bahnhofsplatz sind im Straßenbahnbereich heute schon Überlastungen zu beobachten. Eine zweite Aufstellmöglichkeit ist dringend erforderlich, um das Auffahren und Stauungen im Zulauf aus Richtung Osten zu vermeiden. Eine Entlastung für die Fahrtrichtung Westen ergibt sich mit der Durchbindung einer Linie bis zum Berliner Platz, die dann zukünftig nicht mehr am Bahnhofsplatz wenden muss. Bei einer Verdichtung des Taktes im Busverkehr bestünde auch hier ein Kapazitätsproblem. Eine Lösung muss konzipiert werden. Ein Zeitplan zur Umsetzung liegt noch nicht vor.
► Umbau des Umsteigeknotens Plärrer Um ein zuverlässiges und barrierefreies Angebot der Straßenbahnen und Busse am Plärrer bereitstellen zu können, sind dringend bauliche Anpassungen notwendig. Die Anpassungen sollen im Zusammenhang mit der im Juli 2021 vom Nürnberger Stadtrat beschlossenen Umgestaltung des Plärrers erfolgen.
Der Masterplan „Schneller und pünktlicher ÖPNV“ zeigt wichtige Schritte zur Verbesserung der betrieblichen Abwicklung des ÖPNV als Voraussetzung für die Umsetzung der ersten Taktverdichtungen aus dem „ÖPNV-Maßnahmenpaket 2030“ auf. Demnach sollen Straßenbahnen und Busse durch die Einrichtung von Busspuren und eigenen Gleiskörpern für die Straßenbahn sowie die Bevorrechtigung an Lichtsignalanlagen schneller und unabhängiger von Störungen durch den Autoverkehr unterwegs sein. Zudem sind die Busbahnhöfe zu erweitern, um zusätzliche Fahrzeuge bei Taktverdichtungen aufnehmen zu können. Darüber hinaus müssen auch geeignete Abstellanlagen für die zusätzlich benötigten Fahrzeuge geschaffen werden. Der fortwährende barrierefreie Ausbau der Straßenbahn- und Bushaltestellen trägt zu einem beschleunigten Fahrgastwechsel bei.
► Altstadtquerung Für die Verbesserung der Erschließung des nördlichen Altstadtzentrums und der Sebalder Altstadt sowie die weitgehende Herstellung von Direktverbindungen im Nürnberger Straßenbahnnetz ist die Altstadtquerung sinnvoll. Die Querung der Sebalder Altstadt mit der Straßenbahn wurde von Gutachtern als betrieblich, verkehrlich und wirtschaftlich sinnvolle Maßnahme im ÖPNV benannt. Gemäß Beschlusslage des Stadtrates 2015 wurde das Projekt zunächst zurückgestellt. Zur Bewältigung der erwarteten Fahrgaststeigerungen bis 2030 ist die Altstadtquerung erforderlich.
► Ausbau Wendeschleife Erlenstegen Um eine Taktverdichtung auf dem Linienast Rathenauplatz - Erlenstegen der heutigen Straßenbahnlinie 8 zu ermöglichen, muss der Endpunkt leistungsfähiger gestaltet werden. Dazu ist ein Ausbau der Wendeschleife Erlenstegen mit Überholmöglichkeit und gegebenenfalls mit Abstellgleis erforderlich.
► Verlängerung der U2 bis Stein und/oder Eibach Sowohl die Verlängerung der U-Bahnlinie U2 nach Stein als auch nach Eibach konnten bisher kein positives Nutzen/Kosten-Verhältnis erreichen. Im Rahmen einer „Intermodalen Verkehrsuntersuchung zur Entlastung der Stadt Stein und des Nürnberger Südwestens“ werden derzeit verschiedene Varianten gesamtheitlich bewertet. Ein Ergebnis soll in 2023 vorliegen.
Der Masterplan „Schneller und pünktlicher ÖPNV“ zeigt wichtige Schritte zur Verbesserung der betrieblichen Abwicklung des ÖPNV als Voraussetzung für die Umsetzung der ersten Taktverdichtungen aus dem „ÖPNV-Maßnahmenpaket 2030“ auf. Demnach sollen Straßenbahnen und Busse durch die Einrichtung von Busspuren und eigenen Gleiskörpern für die Straßenbahn sowie die Bevorrechtigung an Lichtsignalanlagen schneller und unabhängiger von Störungen durch den Autoverkehr unterwegs sein. Zudem sind die Busbahnhöfe zu erweitern, um zusätzliche Fahrzeuge bei Taktverdichtungen aufnehmen zu können. Darüber hinaus müssen auch geeignete Abstellanlagen für die zusätzlich benötigten Fahrzeuge geschaffen werden. Der fortwährende barrierefreie Ausbau der Straßenbahn- und Bushaltestellen trägt zu einem beschleunigten Fahrgastwechsel bei.
Am 19.02.2020 beauftragte der Verkehrsausschuss die Verwaltung, gemeinsam mit der VAG den Masterplan ‚schneller und pünktlicher ÖPNV‘ zu erarbeiten. Der vom Stadtrat einstimmig gefasste Mobilitätsbeschluss hat diesen Auftrag bekräftigt: "Pünktlichkeit und Anschlusssicherheit ist neben Sauberkeit und Preis ein wichtiges Kriterium für die Wahl des ÖPNV“. Daher ist die zügige Umsetzung von Maßnahmen zur Beschleunigung wichtiger Straßenbahn- und Buslinien, wie die Bevorrechtigung an Ampeln, die Einrichtung von Busspuren oder die Abmarkierung von Straßenbahngleisen zu gewährleisten.
Verkehrsausschuss beschließt am 22.09.2022 den Masterplan
Verbesserungen im Bereich Linienangebot, Taktdichte und Ticketpreis sind gängige Forderungen für einen attraktiven ÖPNV. Die Potentiale der ÖPNV-Beschleunigung leisten einen zusätzlichen großen Beitrag und wurden bislang noch nicht ausgeschöpft. Der ‚Masterplan schneller und pünktlicher ÖPNV‘ (Masterplan) soll die ÖPNV-Beschleunigung für Straßenbahnen und Busse in Nürnberg strategisch neu ausrichten. Er ist Grundlage für das vorhandene und geplante Liniennetz, damit der ÖPNV in Nürnberg deutlich beschleunigt und somit zuverlässiger wird. Der Masterplan nennt Maßnahmen mit konkreten Planungen, wie der ÖPNV bis 2030 beschleunigt werden kann. Die Maßnahmen sind gleichzeitig Voraussetzungen für die geplanten ersten Taktverdichtungen wie sie im ‚Maßnahmenpaket 2030‘ vorgesehen sind.
Bestandsanalyse
Für den Masterplan hat eine Arbeitsgruppe (AG), bestehend aus dem externen Ingenieurbüro VCDB, Mitarbeitenden der städtischen Fachdienststellen und der VAG, in einem ersten Schritt Störungsursachen und Beschleunigungspotentiale bei der Abwicklung von Straßenbahnen und Bussen genau analysiert. Folgende Handlungsfelder wurden identifiziert, deren Verbesserungspotentiale für einen schnellen und pünktlichen ÖPNV in Nürnberg genutzt werden sollen:
Betriebliche Abläufe der VAG optimieren: Die Abschaffung des Fahrausweisverkaufs beim Fahrpersonal, die Planung des Fahrpersonalwechsels ohne Verzögerungen und die Berücksichtigung von Verspätungen bei der Priorisierung der ÖV-Linien untereinander verstärken die anderen Maßnahmen in ihrer Wirkung.
Knoten mit Lichtsignalanlage: Beschleunigung von Lichtsignalanlagen (LSA), da hier die größten Verlustzeiten von der Beförderungszeit mit einem ÖV-Mittel auftreten.
Knoten ohne Lichtsignalanlage und auf freier Strecke: Separate ÖV-Spuren für Straßenbahnen und Busse da auf Ihnen am Kfz-Stau vorbeigefahren werden kann und die Fahrzeitstreuung minimiert wird.
Haltestelle: Ausbau von Haltestellen für eine effiziente Fahrgastabwicklung.
Kapazitätserhöhung von Busbahnhöfen und anderen strategisch wichtigen Haltestellen: Ausbau von Busbahnhöfen, Verknüpfungspunkten und Endhaltestellen damit zukünftig genügend Haltepositionen für die effiziente Abwicklung der geplanten Taktverdichtungen im Liniennetz zur Verfügung stehen.
Transparenz der Qualität im Straßenbahn- und Busverkehr. Das bereits vorhandene Monitoring der Fachdienststellen der Stadt Nürnberg und der VAG soll weiterentwickelt werden.
Maßnahmenentwicklung
In mehreren Treffen der AG mit dem Auftragnehmer VCDB wurde eine Maßnahmenliste erarbeitet. Die Liste beinhaltet Projekte, die unterschiedliche Betrachtungsebenen umfassen – von einer konkreten Maßnahme über einen abstrakten Prüf- oder Untersuchungsauftrag bis hin zu einer allgemeinen Forderung. Grundsätzlich ist eine detaillierte Einzelfallprüfung notwendig, um einen schnellen und pünktlichen Ablauf im Straßenbahn- und Busverkehr nachhaltig zu realisieren. Zumeist sind die gewünschten Effekte nur durch Kombination mehrerer Maßnahmen zu erzielen. Dabei können Eingriffe teils kurzfristig und direkt erfolgen oder müssen langfristig bei der Straßenplanung und Planung des ÖV-Angebots berücksichtigt werden. Vor allem bei häufig auftretenden, größeren Störungen im vorhandenen Betriebsablauf besteht erhöhter Handlungsbedarf.
Bewertung und Festlegung der Maßnahmen
Auf Grundlage eines Bewertungsschemas von VCDB, wurden 26 Maßnahmen identifiziert und mit dem aktuell größten Handlungsbedarf gefiltert. Für diese Maßnahmen wurden ‚Steckbriefe‘ mit allen relevanten Informationen erstellt. Bei der Betrachtung der zeitlichen Wirkung der Maßnahmen wurde das neue Straßenbahnliniennetz bereits berücksichtigt. Für die Berechnung der Gewinnung neuer Fahrgäste wurde ein vom VGN zur Verfügung gestelltes Verkehrsmodell verwendet. Dabei wurden die positiven Effekte des neuen Straßenbahnliniennetzes (gezielte Kapazitätserhöhung im Netz, Schaffung neuer umsteigefreier Direktverbindungen, Reisezeitverkürzungen, etc.) und die sich daraus ergebende deutliche Nachfragesteigerung noch nicht berücksichtigt. Bei Umsetzung des neuen Straßenbahnliniennetzes ist entsprechend mit höheren Fahrgastgewinnen zu rechnen als in den Steckbriefen genannt. Die Nachfrageeffekt der einzelnen Maßnahmen wurden in Zeiteffekte umgerechnet deren gesamtgesellschaftlicher Nutzen monetarisiert wurde. Zusätzlich wurde jeder Maßnahme ein gewünschter Realisierungszeitraum, eine grobe Kostenschätzung und Synergien mit weiteren Maßnahmen zugeordnet, als Grundlage für die Bestimmung deren Priorität.
Ergebnis
Die von der Arbeitsgruppe erarbeiteten Maßnahmen tragen mit einem verhältnismäßigen finanziellen und baulichen Aufwand zur Beschleunigung und Stabilisierung des öffentlichen Straßenbahn- und Busverkehrs bei. Sie sind ein erster Schritt und stehen beispielhaft für weitere Maßnahmen, um betriebliche Störfaktoren zu minimieren, die zum großen Teil durch überlastete Straßen, lange Rotphasen an Knotenpunkten, fehlende Kapazitäten beim Fahrgastwechsel, usw. verursacht werden. Dabei sollten nicht nur die Kosten, die für die Realisierung der technischen oder baulichen Maßnahmen entstehen betrachtet werden, sondern auch die positiven Effekte für Fahrgäste, VAG und Anwohnende. Insgesamt lässt sich zusammenfassen, dass ein schneller und pünktlicher ÖPNV wesentlich zur Steigerung der Lebensqualität in einer Stadt beiträgt. Die Attraktivität und Leistungsfähigkeit des urbanen Verkehrssystems wird gestärkt bei gleichzeitiger Reduzierung des Energieverbrauchs, des Schadstoffausstoßes und des Platzbedarfs.
Weiteres Vorgehen
Der Masterplan liefert umfassende Informationen und Maßnahmenvorschläge zur ÖPNV-Beschleunigung im Straßenbahn- und Busverkehr sowie einen Ausblick, wie diese in Zukunft umgesetzt werden können. Nun müssen in der Detailplanung die weiteren Prüfungen zur Umsetzbarkeit der vorgeschlagenen Maßnahmen durchgeführt werden. Die einzelnen Planungen mit den benötigten Ressourcen werden dem Verkehrsausschuss zum Beschluss vorgelegt und ins Bauprogramm aufgenommen.