Thon-Wegfeld Fotomontage

Verkehrsplanung Nürnberg

1
1
50

Mit der Straßenbahn in das neue Stadtviertel „Lichtenreuth“


Projektbeschreibung

Die Stadt Nürnberg plant die Verlängerung der Straßenbahnlinie von der Allersberger Straße in den neuen Stadtteil Lichtenreuth bis zur U-Bahnstation Bauernfeindstraße. Mittelfristig wird eine Weiterführung der Straßenbahnlinie über Messe und Bertolt-Brecht-Schule bis zum Klinikum Süd angestrebt.

Die Verlängerung der Straßenbahn ist integraler Bestandteil des vom Stadtrat im Verkehrsausschuss am 11. Mai 2017 beschlossenen Mobilitätskonzeptes für die Gesamtentwicklung des neuen Wohn-, Gewerbe- und Universitätsviertels an der Brunecker Straße. „Durch den Bau der Straßenbahnstrecke wird von Beginn an eine optimale Erschließung des Gebietes mit dem ÖPNV erreicht“, so Planungs- und Baureferent Daniel F. Ulrich.

Am 20. Juli 2023 hat deshalb der Nürnberger Stadtrat im Verkehrsausschuss den einstimmigen Beschluss gefasst, die Planungen einer Straßenbahnverlängerung bis Klinikum Süd voranzutreiben und für die Gesamtmaßnahme einen Rahmenantrag zu stellen sowie die Aufnahme in die Förderprogramme von Bund und Land zu beantragen.

Die künftige Trasse quert aus der Allersberger Straße kommend die Frankenstraße, führt dann zwischen Bundesamt für Migration und Flüchtlinge und Z-Bau Richtung Süden über die Ingolstädter Straße ins Areal des ehemaligen Südbahnhofes. Nördlich der Bauernfeindstraße entsteht auf der Fläche des heutigen P+R-Parkplatzes eine Wendeschleife mit direktem Übergang zum U-Bahnhof. Die Straßenbahn wird auf einem eigenen begrünten Gleiskörper (Rasengleis) geführt werden. Parallel zur Gleistrasse ist eine Geh-/Radwegverbindung vorgesehen. Es sind insgesamt fünf neue barrierefreie Straßenbahnhaltestellen geplant.


Nächste Schritte: Planungsabschnitte

Die Planungen der Straßenbahnverlängerung bis Klinikum Süd gliedern sich in zwei Abschnitte.


Die Übersicht über den geplanten Ausbau des Straßenbahnliniennetzes mit Stand September 2023 finden Sie hier



Was ist ein Planfeststellungsverfahren?

Bei einem Planfeststellungsverfahren handelt es sich um ein streng formalisiertes Genehmigungsverfahren, im welchem bereits im Vorfeld verschiedene öffentliche und private Belange geprüft werden. Nach Einreichung der (Planfeststellungs)Unterlagen bei der Regierung erfolgt das Anhörungsverfahren. Hierbei werden die Unterlagen öffentlich ausgelegt und jeder, dessen Belange durch das Vorhaben berührt werden, kann im Rahmen der Auslegungsfrist Einwendungen erheben. Diese werden anschließend geprüft und bei einem Erörterungstermin mit dem Träger des Vorhabens, den Behörden und Betroffenen besprochen. Sind keine weiteren Planänderungen vorzunehmen, erfolgt ein Planfeststellungsbeschluss. Erst mit diesem Beschluss kann die Ausbau- und Detailplanung erfolgen.


Öffentliche Informationsveranstaltung

Am 21.06.2022 fand online eine öffentliche Informationsveranstaltung zu den Planungen statt. Hier können Sie sich die Präsentation ansehen:


Häufig gestellte Fragen

Hier finden Sie eine Zusammenstellung häufig gestellter Fragen sowie der zugehörigen Antworten:


Sie suchen weitere Informationen?