Neue Rothenburger Straße | Stadtquartier "Tiefes Feld"



Tiefes Feld | Blick nach Westen | Stand 2023

Tiefes Feld | Blick nach Westen | Stand 2023


Stadtquartier „Tiefes Feld“

Im Südwesten Nürnbergs entsteht das neue Stadtquartier „Tiefes Feld“. Auf der Fläche soll in den nächsten Jahren Wohnraum für Einwohner und Einwohnerinnen sowie Bildungs- und Betreuungsangebote, Freisportanlagen und ein neuer Landschaftspark geschaffen werden.

Neue Rothenburger Straße

Mit der Realisierung dieser Bauvorhaben im Tiefen Feld rückt der Bau der „Neuen Rothenburger Straße“ in den Fokus. Hierfür hat die Stadtverwaltung im Jahr 2016 den Auftrag zur Durchführung eines Planfeststellungsverfahrens erhalten. Als ein rund 1 km langer Lückenschluss zwischen der Brücke über die Ringbahn (Virnsberger Straße) und der Charles-de-Gaulle-Brücke (Sigmundstraße) dient die neue Rothenburger Straße zukünftig als Hauptverkehrsstraße mit entsprechenden Ausbaustandards im Westen Nürnbergs. Von ihr werden einzelne Stichstraßen zur Erschließung der angrenzenden neuen Baugebiete im Tiefen Feld abgehen. Die bestehende Rothenburger Straße wird zukünftig östlich der Sigmundstraße unterbrochen, um einen Durchgangsverkehr zu vermeiden. Die neue Wegeführung ist im angrenzenden Bebauungsplan mitberücksichtigt.

In der aktuellen Genehmigungsplanung sind an der neuen Rothenburger Straße je zwei Kfz-Fahrspuren sowohl stadteinwärts als auch stadtauswärts vorgesehen. Es sind beidseitig je ein 2,50m breiter Gehweg und ein getrennter Radweg vorgesehen, welche durchgängig mittels Grünstreifen mit Baumstandorten vom Kfz-Verkehr abgetrennt werden. Im mittleren Bereich entsteht ein neuer Platz mit Zugang zum U-Bahnhof Kleinreuth sowie Bushaltestellen. Die Gestaltung dieser Flächen erfolgt im Zuge der Gestaltung der angrenzenden Stadtteilplätze in den neuen Bebauungsplangebieten. Die Radwege sind Teilabschnitte der städtischen Radschnellverbindungsroute zwischen Nürnberg und Zirndorf.

Derzeit verschwenkt die zweistreifige Rothenburger Straße auf Höhe der Virnsberger Straße in Richtung Norden, verläuft anschließend in West-Ost-Richtung durch den sehr beengten Ortskern in Kleinreuth bei Schweinau, um dann im Bereich der Sigmundstraße wieder zurück in südliche Richtung zu verschwenken. Der Radverkehr wird aktuell auf der Fahrbahn geführt. Gehwege sind zum Teil nicht vorhanden oder entsprechen in ihrer Breite nicht mehr den aktuellen Richtlinien.

Zukünftig werden die beiden Brückenbauwerke, über die Ringbahn und die Charles-de-Gaulles-Brücke, über das neue Teilstück der Rothenburger Straße direkt miteinander verbunden. Die Verkehrsbelastung in den angrenzenden Wohngebieten wird reduziert.

Planfeststellungsverfahren

Für den geplanten Straßenneubau hat die Stadt Nürnberg bei der Regierung von Mittelfranken die Durchführung eines Planfeststellungsverfahrens beantragt, welches zur Zeit noch läuft.

Derzeit werden die Einwendungen, die im Rahmen der Auslegung der Planfeststellungsunterlagen erhoben wurden, von der Verwaltung geprüft. Des Weiteren wurde im Verkehrsausschuss am 23.03.2023 die Verbreiterung der Radwege von 2,50 m auf 3,00 m beschlossen, um für die Radschnellverbindungstrasse Nürnberg – Stein – Oberasbach – Zirndorf die Kriterien für den Erhalt von Zuwendungen erfüllen zu können.

Ergänzend stehen die Planfeststellungsunterlagen auf der Homepage der Regierung von Mittelfranken zur Verfügung; maßgeblich ist jedoch der Inhalt der zur Einsicht ausgelegten Planunterlagen (Art. 27a des Bayerischen Verwaltungsverfahrensgesetz - BayVwVfG).

Was ist ein Planfeststellungsverfahren?

Bei einem Planfeststellungsverfahren handelt es sich um ein streng formalisiertes Genehmigungsverfahren, im welchem bereits im Vorfeld verschiedene öffentliche und private Belange geprüft werden. Nach Einreichung der (Planfeststellungs)Unterlagen bei der Regierung erfolgt das Anhörungsverfahren. Hierbei werden die Unterlagen öffentlich ausgelegt und jeder, dessen Belange durch das Vorhaben berührt werden, kann im Rahmen der Auslegungsfrist Einwendungen erheben. Diese werden anschließend geprüft und bei einem Erörterungstermin mit dem Träger des Vorhabens, den Behörden und Betroffenen besprochen. Sind keine weiteren Planänderungen vorzunehmen, erfolgt ein Planfeststellungsbeschluss. Erst mit diesem Beschluss kann die Ausbau- und Detailplanung erfolgen.


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