Sicher zur Schule
Wie kommt mein Kind sicher in die Schule?
Die Sicherheit im Straßenverkehr für die jüngsten Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer sind uns ein besonderes Anliegen. In Kooperation mit dem Polizeipräsidium Mittelfranken hat die Stadt Nürnberg Schulwegkarten erarbeitet, um wichtige Empfehlungen für einen sicheren Weg in die Grundschule innerhalb des Schulsprengels zu geben. So sollen Gefährdungen von Kindern – insbesondere von Schulanfängerinnen und Schulanfängern – im Straßenverkehr vermieden werden.
Die aktualisierten Schulwegkarten-Flyer enthalten neben Hinweisen zum richtigen und sicheren Verhalten im Straßenverkehr auch Informationen zur jeweiligen Grundschule. Mit Hilfe der auf der Rückseite dargestellten Schulwegkarte können Eltern und ihre Kinder einen sicheren Weg zur Grundschule auswählen.
Die Karten enthalten eine Vielzahl von Informationen:
- Schulstandort, Schulsprengel
- empfohlener Weg zur Schule
- Schulwegdienste, wie Schulweghelferinnen und -helfer oder Schülerlotsinnen und -lotsen
- Zebrastreifen, Überweg mit Mittelinsel oder mit Ampel
- Gefahrenstellen (Überquerung meiden!)
Bei der Wahl eines sicheren Schulweges ist stets zu beachten:
Der kürzeste Weg zur Schule ist nicht immer der sicherste!
Der Schulwegplan der jeweiligen Grundschule ist als PDF-Datei abrufbar.
Weitere Maßnahmen zur Schulwegsicherheit
Die Polizei organisiert jährlich unterschiedliche Maßnahmen, Schulungen und Sonderveranstaltungen in Zusammenarbeit mit den Dienststellen der Stadt sowie mit Organisationen und Verbänden. Beispiele hierfür sind etwa der Einsatz von Schülerlotsinnen und -lotsen und Schulweghelferinnen und -helfern, Radfahrschulungen oder das Festival der Polizeipuppenbühnen.
Die Verkehrsüberwachung der Stadt führt regelmäßig zu Beginn des Schuljahres in Zusammenarbeit mit der Polizei Schwerpunktkontrollen an Schulen bzw. im Umfeld der Schulen durch.
Tempo 30 vor Nürnberger Schulen
Unter dem Motto "Sicher zur Schule" hat die Stadt Nürnberg 2012 vor über 30 Schulen im Stadtgebiet eine Geschwindigkeitsbegrenzung auf Tempo 30 eingeführt.