Visualisierung mit Blick von der Breitengraserstraße stadteinwärts und mit ergänzter neuer Bebauung (Seetor)
Projektbeschreibung
Die Verkehrsflächen in der Ostendstraße sind heute ungeordnet und dringend sanierungsbedürftig. Der Lärm, der auch durch den Großsteinpflasterbelag erzeugt wird, ist bis über die Bahnlinie hinweg im Wohngebiet zu hören. Die Ostendstraße ist grau und teils trostlos. Radwege fehlen völlig und die Straßenbahn wird häufig behindert.
Stadtverträglich, effizient und ökologisch soll der Verkehr zukünftig in Nürnberg abgewickelt werden. Dies ist das Ziel des im Stadtrat gefassten Mobilitätsbeschlusses. Eine bisher im Genehmigungsverfahren befindliche Planung für die Ostendstraße wurde deshalb – auch wegen zahlreicher Einwendungen zum Thema Nachhaltigkeit – überarbeitet, um die Vorgaben des Beschlusses zu erfüllen.
Der Stadtrat hat am 20. Januar 2022 die Planung zur Neugestaltung der Ostenstraße beschlossen.
Die Planung für die Neugestaltung der Ostendstraße bietet nun viele Vorteile für Anwohner, Mobilität und Stadtraum:
Die Straßenbahn erhält einen besonderen Bahnkörper als begrüntes, lärmdämpfendes Rasengleis. Die Haltestelle Lechnerstraße wird barrierefrei ausgestaltet. An den Signalanlagen hat die Straßenbahn stets Vorrang.
Der Radverkehr profitiert von breiten, rot eingefärbten Wegen und Radstreifen. Fußgänger erhalten breite Gehwege. Eine zusätzliche Signalanlage erleichtert die Querung über die Ostendstraße.
Der Kfz-Verkehr fährt auf eindeutig zugeordneten Fahrstreifen ohne ständigen Spurwechsel und Unruhe durch Linksabbieger. An der Ringkreuzung gibt es eine zusätzliche Linksabbiegespur für den Kfz-Verkehr nach Süden in Richtung Zabo.
Es werden 35 Bäume gepflanzt, so dass die Straße grüner wird und freundlicher wirkt.
Derzeit werden die Unterlagen für das Planfeststellungsverfahren überarbeitet. Anschließend erfolgt die Einreichung der Planfeststellungsunterlagen bei der Regierung von Mittelfranken und der Beginn des Verfahrens.
Öffentliche Informationsveranstaltung
Am 21. Oktober 2021 fand online eine öffentliche Informationsveranstaltung zu den Planungen statt. Hier können Sie die zugehörige Präsentation einsehen:
Hier finden Sie eine Zusammenstellung der häufig gestellten Fragen sowie der zugehörigen Antworten:
1. Verkehr
1.1 Verkehrsfluss
Wie kann trotz einer teilweisen Verengung der Fahrbahn der Verkehrsfluss aufrechterhalten oder sogar eine Verbesserung erzielt werden?
Die benötigte Leistungsfähigkeit einer städtischen Straße für Autos bemisst sich nicht nach der Zahl der Spuren, sondern an der Ampelkreuzung mit der geringsten Grünzeit. Das Verkehrsaufkommen im Planungsabschnitt wird durch die Ampelschaltungen an der Kreuzung Cheruskerstraße / Ostendstraße und dem Mögeldorfer Plärrer begrenzt. Die verkehrsabhängige Steuerung der geplanten Signalanlagen im Planungsabschnitt wird so konzipiert, dass die Leistungsfähigkeit gewährleistet ist.
Wird es gehäuft zu Staus und Behinderungen durch die verkehrliche Umgestaltung der Ostendstraße kommen?
Die Planung minimiert das Risiko von Unfällen und dadurch verbessert sich auch die Leistungsfähigkeit. Alle Lichtsignalanlagen werden koordiniert geschaltet. Straßenbahnen erhalten eine verkehrsabhängige Bevorrechtigung, so dass sie sekundengenau ihre Grünzeit anfordern.
Wie lange wird der einspurige Streckenabschnitt sein? Wie ist auf diesem die Rettungsversorgung (Notarzt/Polizei/Feuerwehr usw.) geregelt?
Die einspurige Strecke betrifft einen Abschnitt von ca. 300 Metern. Im Notfall überfahren Rettungsdienste den Radstreifen.
Warum wird Fahrradfahrenden so viel Nutzungsraum in dieser Straße geboten, obgleich sie doch die Minderheit an den Verkehrsteilnehmenden dort bilden?
Der Flächenanteil entspricht nicht annähernd dem Zielanteil des Radverkehrs in Nürnberg am Gesamtverkehr (20%). Gemäß Beschlusslage des Stadtrates sind auch an Hauptverkehrsstraßen regelkonforme und sichere Radwege anzulegen.
Wieso wird in der neuen Planung keine eigene Spur für die Straßenbahn berücksichtigt, was die bisherige Stausituation entlasten würde?
Für eine durchgängige eigene Spur für die Straßenbahn stehen keine ausreichenden Flächen zur Verfügung. Die Straßenbahn wird soweit es geht auf eigenem Gleiskörper (Rasengleis) geführt.
Wie wird die Verengung von drei auf eine Spur im Kreuzungsbereich Ostendstr./Cheruskerstr. gerechtfertigt, trotz der dort zugespitzten Stausituation?
Im Zulauf zur Kreuzung gibt es zukünftig eine Spur mehr und nicht eine weniger: 2 Spuren für Linksabbieger, eine Geradeausspur und eine gemeinsame Geradeaus-/Rechtsabbiegespur. Der starke Linksabbiegeverkehr sorgt heute für Behinderungen. Durch die neue Aufteilung der Spuren wird sich die Situation verbessern. Die zusätzliche Linksabbiegespur nimmt auch die Wender mit auf, die zu den südlichen Grundstücken fahren wollen.
1.2 Parkplatzsituation
Werden neue Parkplätze errichtet, die durch die Sanierung wegfallen?
Heute wird entlang der Ostendstraße ungeordnet, z. T. illegal und behindernd auf Gehwegen geparkt. Die neue Planung sieht vor, die Parkplätze zu ordnen und verkehrssicher anzubieten. Im öffentlichen Straßenraum werden 19 Parkplätze in Längsparkbuchten verbleiben.
Wo ist die Schaffung von neuen Parkplätzen für die Anwohnenden vorgesehen?
Für Anwohnende werden keine zusätzlichen Parkplätze im öffentlichen Raum geschaffen. Das Parken privater Fahrzeuge erfolgt auf privaten Grundstücken. Auf den gewerblich genutzten Flächen sind Parkplätze für Beschäftigte und Kunden vorhanden.
1.3 Lieferverkehr
Wie soll der Lieferverkehr künftig geleitet werden?
Zukünftig kann der Lieferverkehr stadteinwärts einen Fahrtrichtungswechsel (U-Turn) an der Kreuzung Ostendstraße/B4R durchführen. Zum Erhalt der Leistungsfähigkeit der Kreuzung sind in diesem Bereich zwei Linksabbiegespuren vorgesehen. Stadtauswärts ist kurz vor der Breitengraserstraße eine gesonderte Fahrspur zum Fahrtrichtungswechsel eingeplant. Dies ermöglicht ein sicheres Wenden.
Wo sollen die LKW Waren be- und entladen, nachdem eine Autospur wegfällt?
Die meisten Anlieferungen erfolgen schon heute auf den gewerblichen Grundstücken. Gewerbliches Liefern und Laden im Straßenraum ist nur sehr beschränkt zulässig und wird mit der Planung ganz auf die privaten Grundstücke verlagert.
Wo können Paketlieferanten und die Post halten, um Briefe und Pakete auszuliefern?
Auch Paketzusteller oder Postboten sind dazu angehalten, die Zustellung über die privaten Grundstücksflächen abzuwickeln.
Ist eine Blockierung der Autospur bzw. des Radwegs durch Liefer- und/oder Entsorgungsfahrzeuge und den dadurch entstehenden Stau denkbar?
Das Liefern und die Entsorgung sind auf den privaten Grundstücken abzuwickeln, um Behinderungen im öffentlichen Straßenraum zu vermeiden.
1.4 Verkehrssicherung im ÖPNV
Wie können die Nutzer des ÖPVN, insbesondere Schülerinnen und Schüler, die Straße an der Straßenbahnhaltestelle sicher überqueren?
Mit der Neuplanung gibt es auf beiden Straßenseiten je eine Straßenbahnhaltestelle am Fahrbahnrand mit ausreichend breiten und barrierefreien Wartebereichen. Die sichere Querung der Fahrbahn im Bereich der Haltestellen erfolgt über signalisierte Fußgängerüberwege. Dies bietet höchsten Schutz.
Gäbe es eine alternative Route zur Überquerung der Straße an den Straßenbahngleisen?
Die Neuplanung der Ostendstraße zwischen Cheruskerstraße und Lechnerstraße sieht insgesamt vier Ampelanlagen zum sicheren Queren vor: An der Kreuzung Ostendstraße Cheruskerstraße, in Höhe der Stichstraße, östlich der Breitengraserstraße und westlich der Lindnerstraße. Letztgenannte ist im Bereich der Straßenbahnhaltestelle.
Sind Halte von Straßenbahnen auf der Fahrbahn neben KFZ-Fahrspuren in Anbetracht von §20 StVO überhaupt zweckmäßig?
Die Neuplanung sieht eine Führung der Straßenbahn an der Haltestelle mit dem Autoverkehr in einer gemeinsamen Spur vor, ein gefährdendes Überholen ist somit nicht möglich.
Wieso wird der Gehweg entlang der Ostendstraße verbreitert, obwohl sich vornehmlich Gewerbeflächen in der Ostendstraße befinden?
Gemäß Richtlinien ist für Gehwegen entlang von Hauptverkehrsstraßen eine Mindestbreite von 2,50 m vorzusehen.
1.5 Fahrradweg und -parkplätze
Bietet der Fahrradweg eine ausreichende Breite, um sicher – auch mit einem Lastenrad – überholen zu können?
Die Breiten der neuen Radverkehrsanlagen entsprechen den Vorgaben des städtischen Mobilitätsbeschlusses sowie den bundesweit gültigen Richtlinien. Für die beidseitig durchgängigen Radfahrstreifen entlang der Ostendstraße zwischen Cheruskerstraße und Lechnerstraße ist eine Mindestbreite von 1,60 m zzgl. 0,25 m Markierung vorgesehen. In Bereichen mit mehr Verkehrsfläche sind breitere Radfahrstreifen geplant. Gemäß der Richtlinie für Anlagen von Stadtstraßen ist mit diesen Breiten das Überholen von Radfahrenden untereinander erlaubt und möglich.
Sind neben den Fahrradparkplätzen auch Parkplätze für Lastenräder geplant? Wie viele?
In der Neuplanung der Ostendstraße sind im Bereich der Straßenbahnhaltestelle Fahrradabstellmöglichkeiten vorgesehen, die Anzahl und Ausgestaltung dieser Abstellanlagen werden im weiteren Planungsprozess detailliert. Ob spezielle Lastenradparkplätze im öffentlichen Raum angeboten werden, wird derzeit im Rahmen eines Pilotprojektes in Gostenhof getestet. Grundsätzlich sind die ansässigen Unternehmen selbst für die Abwicklung des ruhenden Verkehrs für ihre Kundinnen und Kunden auf den eigenen Grundstücken zuständig.
Wo beginnt und wo endet der neue Fahrradweg?
Das Planfeststellungsverfahren an der Ostendstraße umfasst den Straßenabschnitt zwischen Cheruskerstraße und Lechnerstraße. In diesem Bereich sind auf beiden Straßenseiten durchgängige Radverkehrsanlagen vorgesehen.
Warum wird ein neuer Radweg in dieser Straße gebaut, obwohl es bereits einen Weg entlang der Pegnitz gibt?
In der Ostendstraße zwischen Cheruskerstraße und Lechnerstraße gibt es derzeit keine Radverkehrsanlagen. Radfahrende sind entweder dazu angehalten, auf der Fahrbahn mit dem motorisierten Verkehr mitzufahren, oder müssen weite Umwege in Kauf nehmen. Die Erreichbarkeit der ansässigen Unternehmen und Einkaufsmöglichkeiten sind für Radfahrende derzeit gefährlich und unattraktiv. Mit der Neugestaltung der Ostendstraße soll sowohl die Verkehrssicherheit als auch die Anbindung der Betriebe für Radfahrende verbessert werden. Die Breiten und die Ausgestaltung der Radverkehrsanlagen entsprechen den Vorgaben des städtischen Mobilitätsbeschlusses, Januar 2021, sowie den bundesweit gültigen Richtlinien. Es gibt auch Ziele in der Ostendstraße, die mit dem Fahrrad gefahrlos erreichbar sein müssen.
Wie kann für Radfahrende sicheres Abbiegen auf der Ostendstraße garantiert werden?
Entlang der Ostendstraße wird es für Radfahrende zukünftig drei Querungsmöglichkeiten an Ampelanlagen geben. Die zusätzliche Fußgängerampel im Bereich der neuen Wohnbebauung „Seetor“, kann durch Absteigen und Schieben ebenfalls von Radfahrenden genutzt werden. An der Kreuzung Ostendstraße/B4R werden die Radfahrenden in West-Ost-Richtung im Seitenraum mit dem Kfz-Verkehr und in Nord-Süd-Richtung mit dem Fußgängerverkehr geführt. Eine gesonderte Signalisierung ist zur Gewährleistung der Verkehrssicherheit nicht vorgesehen.
Ist die Sicherheit für Radfahrende gewährleistet trotz der Parkbuchten rechts neben dem Radweg und den sich damit ergebenden Kreuzungssituationen?
Das Überfahren des Radfahrtstreifens vom Kfz-Verkehr ist gemäß den Richtlinien zum Erreichen eines Parkplatzes erlaubt. Dabei sind die Kfz-Lenker dazu angehalten, auf den Radverkehr zu achten und diesen nicht zu behindern bzw. zu gefährden. In der Neuplanung wurden die Radwege im Bereich der Parkbuchten deutlich verbreitert, um die Sicherheit zu erhöhen und einen Schutzraum vor dem Öffnen von Autotüren zu bieten.
2. Mobilitätsbeschluss und Gutachten
Ist die Ausweitung des motorisierten Individualverkehrs (MIV) in Übereinstimmung mit dem Mobilitätbeschluss?
Mit dem Mobilitätsbeschluss der Stadt Nürnberg soll die Mobilität zukünftig stadtverträglich, effizient und ökologisch unter Berücksichtigung aller Verkehrsteilnehmer und Verkehrsteilnehmerinnen gestaltet werden. Gemäß dieser Grundlage sieht die Neugestaltung der Ostendstraße eine Aufteilung der Verkehrsfläche zu Gunsten von Radverkehr, ÖPNV und Fußverkehr vor. Anteilig verliert der Kfz-Verkehr an Fläche, aber die Leistungsfähigkeit bleibt gewährleistet. Auf Grund der gleichbleibenden Verkehrssituation am Mögeldorfer Plärrer bleibt die Kapazität erhalten, langfristig wird sich die Situation durch die Neuplanung etwas entspannen.
Wann wurde das Verkehrsgutachten erstellt? Ist es aufgrund der Berechnungsgrundlage repräsentativ für den in diesem Bereich bewerteten Verkehr?
Die Beurteilung der Leistungsfähigkeit basiert auf aktuellen Berechnungen und Bewertungen von 2019 von vor der Corona-Pandemie.
2. Einkaufen und Nahversorgung
Werden das Gewerbe und der Einzelhandel stadteinwärts auch durch Abbiegen an der Kreuzung erreichbar sein oder wird man wenden müssen?
Das Überfahren der Straßenbahngleise und das Linksabbiegen zu den Gewerbe- und Einzelhandelsbetrieben ist nach der Umgestaltung der Ostendstraße im Bereich des Rasengleises nicht mehr möglich. Diese Linksabbiegemanöver sind derzeit ein Mitverursacher des Unfallgeschehens und der regelmäßigen Staubildung in der Ostendstraße. Zukünftig kann der Kfz-Verkehr stadteinwärts einen Fahrtrichtungswechsel (U-Turn) an der Kreuzung Ostendstraße/B4R durchführen. Zum Erhalt der Leistungsfähigkeit der Kreuzung sind in diesem Bereich zwei Linksabbiegespuren vorgesehen. Stadtauswärts ist eine gesonderte Fahrspur zum Fahrtrichtungswechsel eingeplant. Dies ermöglicht ein sicheres Wenden.
Werden Gewerbetreibenden Einbußen durch die vermutete Beschneidung von Kundenströmen entstehen, da das direkte Linksabbiegen nicht mehr möglich ist?
Grundsätzlich stehen dem Kfz-Verkehr zukünftig je eine Wendemöglichkeit stadtauswärts und stadteinwärts zum Erreichen der Gewerbebetriebe zur Verfügung. Die Gewerbebetriebe mit hoher Kundenfrequenz befinden sich bereits heute auf der stadtauswärtigen Richtung. Diese sind weiterhin gut für den abendlichen Pendlerverkehr erreichbar. Zudem wird mit der Neuaufteilung der Verkehrsfläche die Erreichbarkeit der ansässigen Gewerbebetriebe für Radfahrende und Zufußgehende attraktiver. Mit der Schaffung einer zusätzlichen Fußgängersignalanlage entsteht eine neue, sichere Querungsmöglichkeit.
Wird es Querungen auch für Gehbehinderte geben, um die Erreichbarkeit der Gewerbestätten zu garantieren?
Grundsätzlich werden alle neuen Querungen nach den aktuellsten Richtlinien zur Barrierefreiheit und in Abstimmung mit dem Behindertenrat der Stadt Nürnberg gestaltet. Zur besseren Erreichbarkeit der Einkaufsmöglichkeiten auf der stadtauswärtigen Seite wurde bei der Neuplanung eine gesonderte signalisierte Querungsmöglichkeit für Fußgängerinnen und Fußgänger im Bereich der neuen Wohnbebauung vorgesehen.
3. Klimaschutz und Baumbepflanzung
Wie viele und welche Arten von Bäumen sollen entlang der Ostendstraße gepflanzt werden?
Nach aktuellem Planungsstand sind insgesamt 43 Neupflanzungen an der Ostendstraße zwischen Cheruskerstraße und Lechnerstraße geplant. Es werden Gehölze mit einem ausreichenden Stammumfang gemäß dem Standardsortiment der Stadt Nürnberg gepflanzt. Die genaue Baumart wird noch festgelegt.
Wo werden die neuen Bäume gepflanzt?
Die geplanten Baumstandorte befinden sich verteilt über den gesamten Straßenabschnitt, beidseitig der Ostendstraße, hauptsächlich zwischen den Gehwegen und der Fahrbahn/Radstreifen.
Wurde Großbaumverpflanzung in den Plänen berücksichtigt?
Verpflanzungen von vorhandenen Bäumen sind nicht vorgesehen. Es werden neue Gehölze gepflanzt.
Wie viele Bäume müssen im Rahmen der Baumaßnahmen gefällt werden?
Nach aktuellem Planungsstand müssen sieben Bäume im Rahmen dieser Baumaßnahme gefällt werden.
Kann es durch den Einsatz von Streumitteln zur Schädigung der Bäume in jenen Bereichen kommen?
Die neuen Baumstandorte werden mit einem Bordstein von der Fahrbahn abgetrennt. Das direkte Einwirken von Streumitteln, etc. kann hierdurch weitestgehend verhindert werden.
Durch welche Rahmenbedingungen ist die Anzahl der zu pflanzenden Bäume festgelegt?
Der Bestand der Bäume in der Ostendstraße wurde im Rahmen eines Gutachtens erfasst und bewertet. Durch die Neupflanzungen muss eine Kompensation des Eingriffs nachgewiesen werden.
Wie sollen die Klimaschutzziele nach dem Pariser Klimaschutzübereinkommen eingehalten werden?
Mit der Umgestaltung der Ostendstraße zwischen Cheruskerstraße und Lechnerstraße erfolgt eine Neuverteilung der Verkehrsflächen zu Gunsten der Zufußgehenden, Radfahrenden und des ÖPNVs. Somit wird im Vergleich zum Kfz-Verkehr der Umweltverbund langfristig gestärkt. Gemäß §13 Abs. 1 des Bundesklimaschutzgesetzes (KSG) vom 12.12.2019 haben alle Träger öffentlicher Aufgaben bei Planungen und Entscheidungen den Zweck des Bundesklimaschutzgesetzes sowie die zu seiner Erfüllung festgelegten Ziele zu berücksichtigen. Hierzu werden im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens entsprechende Gutachten erstellt und eingereicht.
4. Zeitplanung
Wann beginnen und wann enden die Baumaßnahmen?
Mit dem Erlass des Planfeststellungsbeschlusses von Seiten der Regierung erhält die Stadt Nürnberg das Baurecht, ggfs. unter Auflagen. Demnach ist ab frühestens 2024 mit einem tatsächlichen Baubeginn zu rechnen.
Wann werden welche Verfahrensschritte laut Planung stattfinden?
Das Planfeststellungsverfahren ist ein besonders streng formalisiertes Genehmigungsverfahren zur umfassenden Entscheidung über die Zulässigkeit, zum Beispiel von Straßenbaumaßnahmen. Bereits im Vorbereitungsstadium werden die Vereinbarkeit des Vorhabens mit allen von diesem berührten öffentlichen und privaten Belangen geprüft. Das Verfahren beinhaltet ein gesondertes Anhörungsverfahren, an dem sich jeder Interessierte beteiligen kann, und endet mit einem Planfeststellungsbeschluss durch die Regierung von Mittelfranken. Die Straßenplanung wurde im Verkehrsausschuss am 20.01.2022 einstimmig beschlossen. Derzeit werden die Unterlagen für das Planfeststellungsverfahren überarbeitet. Anschließend erfolgt die Einreichung der Planfeststellungsunterlagen bei der Regierung von Mittelfranken und der Beginn des Verfahrens.
5. Anwohnerschutz
Ist ein lärmoptimierter Asphalt (LOA) geplant, sodass die Anwohner entlastet werden können?
LOA funktioniert gut bei höheren Geschwindigkeiten, verschmutzt aber bei Tempo 50 recht schnell und wird dann wirkungslos. Die Entscheidung über das Material wird nach Vorliegen aller Lärmschutzgutachten getroffen.
Wie wird eine Einhaltung der Schallwerte gemäß der BImSchutzV ausgelöst durch den dortigen Verkehr gewährleistet?
Durch passive Lärmschutzmaßnahmen und spezielle Lagerung der Gleise sowie ggf. andere straßenbauliche Maßnahmen, in Einzelfällen auch die Finanzierung von Maßnahmen an Gebäuden werden die gesetzlichen Anforderungen des Lärmschutzes berücksichtigt.