Straßenbahnnetzschluss Minervastraße



Fotomontage Straßenbahnverlängerung Minervastraße

Fotomontage Straßenbahnnetzschluss Minervastraße


Projektbeschreibung

Die Stadt Nürnberg plant die Verlängerung der Straßenbahnlinie 4 von der derzeitigen Endhaltestelle Gibitzenhof über die Dianastraße und Minervastraße bis zum Anschluss an die Linie 5 in der Julius-Loßmann-Straße (Höhe Finkenbrunn).

Mit Beschluss des Verkehrsausschusses vom 19.02.2020 wurde die Verwaltung beauftragt, die weiteren Planungsschritte zu veranlassen und die Förderfähigkeit mit der Regierung von Mittelfranken abzuklären. Für die Maßnahme ist die Durchführung eines Planfeststellungsverfahrens notwendig.

Bei der rund 1,7 km langen Neubaustrecke handelt es sich um einen wichtigen Lückenschluss im Straßenbahnnetz, der für die Siedlungsschwerpunkte Falkenheim / Gartenstadt eine neue zentrumsgerichtete Direktlinie ermöglicht. Perspektivisch soll in Nürnberg der öffentliche Nahverkehr und das Straßenbahnnetz weiter ausgebaut werden.

Dabei bietet der realisierbare Lückenschluss in der Minervastraße mehr Flexibilität und Möglichkeiten für neue Liniennetzkonzeptionen für die Straßenbahn. In zahlreichen verkehrlichen Gutachten zum Lückenschluss in der Minervastraße wurden für eine solche Linie für diese Siedlungsbereiche stets hohe Fahrgastzuwächse nachgewiesen.

Die Straßenbahn soll künftig in der Straßenmitte fast vollständig auf einem eigenen, begrünten Gleiskörper (Rasengleis), getrennt vom Individualverkehr, geführt werden. Auf Höhe des Minervaplatzes wird eine neue barrierefreie Haltestelle eingerichtet.

Der Stadtrat hat im Verkehrsausschuss am 22. September 2022 einstimmig die Planung der Straßenbahnverlängerung Minervastraße beschlossen.

Die Planfeststellungsunterlagen liegen in der Zeit vom 04.03.2024 bis 03.04.2024 bei der Stadt Nürnberg Servicebetrieb Öffentlicher Raum, Wegerecht und Planfeststellung, Sulzbacher Straße 2-6, 90489 Nürnberg, Zi. 103, 1. OG während der Dienststunden am Montag, Dienstag und Donnerstag von 8.30 Uhr bis 15.30 Uhr und am Mittwoch und Freitag von 8.30 Uhr bis 12.30 Uhr zur allgemeinen Einsichtnahme aus.

Zudem werden die Unterlagen im Internetauftritt der Regierung von Mittelfranken (www.regierung.mittelfranken.bayern.de) unter „Service“ > „Planfeststellung“ > „Planfeststellungsunterlagen“ veröffentlicht; maßgeblich ist jedoch der Inhalt der zur Einsicht ausgelegten Unterlagen (Art. 27a des Bayerischen Verwaltungsverfahrensgesetzes – BayVwVfG). Der Inhalt dieser Bekanntmachung ist an der genannten Stelle des Internetauftritts der Regierung ebenso einsehbar. Ferner sind die genannten Unterlagen sowie der Inhalt dieser Bekanntmachung über das zentrale Internetportal gemäß § 20 UVPG (https://www.uvp-verbund.de) zugänglich. Maßgeblich ist auch insoweit der Inhalt der ausgelegten Unterlagen (§ 20 Abs. 2 UVPG).


Was ist ein Planfeststellungsverfahren?

Bei einem Planfeststellungsverfahren handelt es sich um ein streng formalisiertes Genehmigungsverfahren, im welchem bereits im Vorfeld verschiedene öffentliche und private Belange geprüft werden. Nach Einreichung der (Planfeststellungs-)Unterlagen bei der Regierung erfolgt das Anhörungsverfahren. Hierbei werden die Unterlagen öffentlich ausgelegt und jeder, dessen Belange durch das Vorhaben berührt werden, kann im Rahmen der Auslegungsfrist Einwendungen erheben. Diese werden anschließend geprüft und bei einem Erörterungstermin mit dem Träger des Vorhabens, den Behörden und Betroffenen besprochen. Sind keine weiteren Planänderungen vorzunehmen erfolgt ein Planfeststellungsbeschluss. Erst mit diesem Beschluss kann die Ausbau- und Detailplanung erfolgen.


Öffentliche Informationsveranstaltung

Am 23.03.2022 fand online eine öffentliche Informationsveranstaltung zu den Planungen statt. Hier können Sie die zugehörige Präsentation einsehen:


Häufig gestellte Fragen

Hier finden Sie eine Zusammenstellung häufig gestellter Fragen sowie der zugehörigen Antworten:

1. Linienführung und Haltestellen

2. Betrieb und Fahrplan

3. Kfz-Verkehr

4. Radverkehr

5. Gestaltung und Bauphase

6. Weiteres


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