Die Stadt Nürnberg plant die Verlängerung der Straßenbahnlinie 4 von der derzeitigen Endhaltestelle Gibitzenhof über die Dianastraße und Minervastraße bis zum Anschluss an die Linie 5 in der Julius-Loßmann-Straße (Höhe Finkenbrunn).
Mit Beschluss des Verkehrsausschusses vom 19.02.2020 wurde die Verwaltung beauftragt, die weiteren Planungsschritte zu veranlassen und die Förderfähigkeit mit der Regierung von Mittelfranken abzuklären. Für die Maßnahme ist die Durchführung eines Planfeststellungsverfahrens notwendig.
Bei der rund 1,7 km langen Neubaustrecke handelt es sich um einen wichtigen Lückenschluss im Straßenbahnnetz, der für die Siedlungsschwerpunkte Falkenheim / Gartenstadt eine neue zentrumsgerichtete Direktlinie ermöglicht. Perspektivisch soll in Nürnberg der öffentliche Nahverkehr und das Straßenbahnnetz weiter ausgebaut werden.
Dabei bietet der realisierbare Lückenschluss in der Minervastraße mehr Flexibilität und Möglichkeiten für neue Liniennetzkonzeptionen für die Straßenbahn. In zahlreichen verkehrlichen Gutachten zum Lückenschluss in der Minervastraße wurden für eine solche Linie für diese Siedlungsbereiche stets hohe Fahrgastzuwächse nachgewiesen.
Die Straßenbahn soll künftig in der Straßenmitte fast vollständig auf einem eigenen, begrünten Gleiskörper (Rasengleis), getrennt vom Individualverkehr, geführt werden. Auf Höhe des Minervaplatzes wird eine neue barrierefreie Haltestelle eingerichtet.
Der Stadtrat hat im Verkehrsausschuss am 22. September 2022 einstimmig die Planung der Straßenbahnverlängerung Minervastraße beschlossen.
Die Planfeststellungsunterlagen liegen in der Zeit vom 04.03.2024 bis 03.04.2024 bei der Stadt Nürnberg Servicebetrieb Öffentlicher Raum, Wegerecht und Planfeststellung, Sulzbacher Straße 2-6, 90489 Nürnberg, Zi. 103, 1. OG während der Dienststunden am Montag, Dienstag und Donnerstag von 8.30 Uhr bis 15.30 Uhr und am Mittwoch und Freitag von 8.30 Uhr bis 12.30 Uhr zur allgemeinen Einsichtnahme aus.
Zudem werden die Unterlagen im Internetauftritt der Regierung von Mittelfranken (www.regierung.mittelfranken.bayern.de) unter „Service“ > „Planfeststellung“ > „Planfeststellungsunterlagen“ veröffentlicht; maßgeblich ist jedoch der Inhalt der zur Einsicht ausgelegten Unterlagen (Art. 27a des Bayerischen Verwaltungsverfahrensgesetzes – BayVwVfG). Der Inhalt dieser Bekanntmachung ist an der genannten Stelle des Internetauftritts der Regierung ebenso einsehbar. Ferner sind die genannten Unterlagen sowie der Inhalt dieser Bekanntmachung über das zentrale Internetportal gemäß § 20 UVPG (https://www.uvp-verbund.de) zugänglich. Maßgeblich ist auch insoweit der Inhalt der ausgelegten Unterlagen (§ 20 Abs. 2 UVPG).
Bei einem Planfeststellungsverfahren handelt es sich um ein streng formalisiertes Genehmigungsverfahren, im welchem bereits im Vorfeld verschiedene öffentliche und private Belange geprüft werden. Nach Einreichung der (Planfeststellungs-)Unterlagen bei der Regierung erfolgt das Anhörungsverfahren. Hierbei werden die Unterlagen öffentlich ausgelegt und jeder, dessen Belange durch das Vorhaben berührt werden, kann im Rahmen der Auslegungsfrist Einwendungen erheben. Diese werden anschließend geprüft und bei einem Erörterungstermin mit dem Träger des Vorhabens, den Behörden und Betroffenen besprochen. Sind keine weiteren Planänderungen vorzunehmen erfolgt ein Planfeststellungsbeschluss. Erst mit diesem Beschluss kann die Ausbau- und Detailplanung erfolgen.
Öffentliche Informationsveranstaltung
Am 23.03.2022 fand online eine öffentliche Informationsveranstaltung zu den Planungen statt. Hier können Sie die zugehörige Präsentation einsehen:
Hier finden Sie eine Zusammenstellung häufig gestellter Fragen sowie der zugehörigen Antworten:
Im Nahverkehrsentwicklungsplan 2025plus der Stadt Nürnberg ist eine Linie über Langwasser bis nach Fischbach vorgesehen. Aktuell gibt es jedoch noch keine konkreten Pläne für diese Straßenbahnverlängerung. Gemäß dem Mobilitätsbeschluss der Stadt Nürnberg sollen bis 2026 folgende Straßenbahnprojekte umgesetzt werden: „Straßenbahnlückenschluss Minervastraße“, „Reaktivierung der Stadtparkschleife“ und „Straßenbahnverlängerung Brunecker Straße/TUN“. Die Stadtumlandbahn nach Erlangen soll sich bis dahin im Bau befinden. Weitere Maßnahmen zur Erweiterung des Straßenbahnnetzes werden im ÖPNV-Maßnahmenpaket bis 2030 geprüft und den Ergebnissen entsprechend geplant.
Nach aktuellem Planungsstand zur Baustellenabwicklung soll die Baumaßnahme an der Minervastraße bis Ende 2025 abgeschlossen sein. Die Sanierung der DB-Brücke an der Julius-Loßmann-Straße, kurz Mausloch, ist frühestens ab 2027 geplant. Somit ist während der Brückensanierung die Wegeverbindung zwischen der Frankenstraße über die Dianastraße/ Minervastraße zum Südfriedhof nutzbar. Für die Linien der VAG wird ein detailliertes Umleitungskonzept erarbeitet, die Fahrgäste werden frühzeitig informiert.
Die Anordnung und Anzahl der Straßenbahnhaltestellen orientiert sich an den bestehenden Bushaltstellen der Linie 68. Diese weist derzeit ebenfalls keine zusätzliche Haltstelle zwischen Finkenbrunn und dem Minervaplatz auf. Des Weiteren ergibt sich aus der geringen Bebauungsdichte kein weiterer Bedarf einer zusätzlichen Haltestelle. Eine weitere Haltestelle würde die Reisezeit aller Fahrgäste verlängern und sich so negativ auf den Nutzen der Neubaustrecke auswirken.
Die Buslinie 68 wird es in der aktuellen Form nicht mehr geben, die VAG prüft derzeit neue Linienführungen. Die wegfallende Busstrecke wird zukünftig durch die Straßenbahnlinie ersetzt. Für die Mehrheit der Fahrgäste reduziert der neue Straßenbahnlückenschluss zukünftig die Anzahl der Umstiege, lediglich für einzelne Nutzer entsteht einer neuer Umsteigepunkt. Der Zuschussgeber würde eine parallele Bedienung durch Straßenbahn und Bus nicht akzeptieren. Durch die Trennung der beiden Linienäste der Linie 68 eröffnet sich die Möglichkeit neue Direktverbindungen zu anderen Zielen mit diesen beiden verbleibenden Linienenden ins Auge zu fassen.
Die Buslinien 51 und 67 werden während der Bauphase am Mausloch nicht ständig fahren können. Ziel ist die Verlängerung der Straßenbahnlinie in der Minervastraße vor der Brückensanierung am Mausloch fertigzustellen. Mit der neuen Straßenbahnlinie können die ausfallenden Busfahrten zum Teil kompensiert werden. Für die Linien der VAG wird ein detailliertes Umleitungskonzept erarbeitet, die Fahrgäste werden frühzeitig informiert.
Eine Durchbindung an die Stadt-Umland-Bahn steht derzeit noch nicht fest, wird jedoch nicht ausgeschlossen.
Ja, die Linie 5 vom Südfriedhof zum Hauptbahnhof bleibt auch mit dem neuen Straßenbahnlückenschluss in der Minervastraße weiterhin bestehen.
Es ist zwischen Gibitzenhof und Finkenbrunn tagsüber an Werktagen ein 10-Minuten-Takt vorgesehen, im Spätverkehr und sonntags ein 20-Minuten-Takt. Dies entspricht dem Angebot aller anderen Straßenbahnlinien.
Im Rahmen der Neuordnung des Liniennetzes ab Dezember 2023 ist ein 5-Minuten-Takt tagsüber an Werktagen sowie ein 10-Minuten-Takt im Spätverkehr und sonntags zwischen „Am Wegfeld“ und der Haltestelle „Landgrabenstraße“ vorgesehen.
Mit der Realisierung der Straßenbahnlückenschluss entfallen im Bereich des Minervaplatzes einzelnen Parkplätze, um ausreichend Verkehrsflächen für Zufußgehende und Radfahrende zu gewährleisten sowie zusätzliche Grünflächen zu schaffen. In Relation zum gesamten Wohngebiet ist der Anteil entfallender Stellplätze relativ gering.
Mit dem Ausbau der Straßenbahnlinie in der Minervastraße erfolgt eine Umgestaltung der Verkehrsführung am Minervaplatz. Zukünftig ist ein Linksabbiegen vom Minervaplatz in die Minervastraße Richtung Dianastraße möglich. Es wird für unwahrscheinlich gehalten, dass der Kfz-Verkehr den Buchenschlag als Abkürzung verwendet. Von Richtung Hafenstraße bzw. Finkenbrunn kommend müsste der Kfz-Verkehr zweimal links abbiegen und durch eine Tempo-30-Zone fahren, um zur Minervastraße zu gelangen. Das Verkehrsaufkommen wird aber nach dem Umbau genau beobachtet; ggf. kann entsprechend darauf reagiert werden.
Zur Gewährleistung ausreichender Verkehrsflächen für die neuen Straßenbahngleise an der Minervastraße und Julius-Loßmann-Straße erfolgt eine Anpassung des Knotenpunktes. Die signalisierte Rechtsabbiegerspur vom Mausloch kommend in die Minervastraße wird zurückgebaut, der Kfz-Verkehr führt zukünftig über eine Geradeaus-Rechtsabbiegespur, d.h. die Fahrbeziehung bleibt erhalten. Mit dem Rückbau der gesonderten Rechtsabbiegerspur entsteht ein ausreichend großer Aufstellbereich für Zufußgehende an der Ampelanlage.
Ja, nach Fertigstellung der DB-Brücke sind Radverkehrsanlagen an der Julius-Loßmann-Straße vorgesehen.
Im Bereich der Bahnunterführung stehen für zusätzliche Radfahrstreifen keine ausreichend breiten Verkehrsflächen zur Verfügung. Zur Gewährleistung der Verkehrssicherheit werden daher die Radfahrenden auf beiden Seiten der Unterführung auf den jeweiligen gemeinsamen Geh- und Radweg geführt. Der Vorschlag zur Verbreiterung der Radverkehrsanlagen wird aufgenommen. Die geplanten Radfahrstreifen werden im weiteren Planungsprozess nochmals geprüft und in den Straßenabschnitten verbreitert, wo es möglich ist.
Derzeit werden alle Radvorrangrouten in Nürnberg von einem externen Planungsbüro untersucht. Bei der Planung der Straßenbahnlinie werden die Bedarfe zur Realisierung der neuen Radverkehrsanlagen mitberücksichtigt. In welchem Umfang und Tempo die Radvorrangrouten realisiert werden, steht noch nicht fest. Dies hängt auch von verfügbaren Personal- und Finanzressourcen ab.
Nach aktuellem Planungsstand ist für die Straßenbahnverlängerung Minervastraße eine Bauzeit von rund eineinhalb Jahren vorgesehen.
Im aktuellen Planungsentwurf ist für die Straßenbahn ein Rasengleis vorgesehen, da es zum einen zur Aufwertung des Straßenraumes mit zusätzlicher Begrünung beiträgt. Zum anderen wirkt es lärmreduzierend für die umliegende Bebauung. Ein Rasengleis wirkt sich zudem positiv auf Temperatur und Stadtklima im Straßenzug und dem Wasserhaushalt aus. Des Weiteren verhindert das Rasengleis ein Überqueren der Straßenbahnschienen durch Kraftfahrzeuge. Für Zufußgehende und Radfahrende sind neue Querungsanlagen an den Haltestellen vorgesehen. Im Rahmen des Unterhalts werden die Rasengeleise gepflegt.
Zur weiteren Umgestaltung der Straßenbahngleise bis zum Dianaplatz gibt es noch keine Entscheidung. Die Vorteile von Rasengleisen wurden allerdings erkannt, weshalb der politische Wunsch zum Umbau trotz der höheren Kosten vorhanden ist. Dort wo es möglich ist, werden im Rahmen anstehender Umbauten und Sanierungen Rasengleise vorgesehen.
Für ein separates Straßenbahngleis an der Gibitzenhofstraße reicht der Platz nicht aus. Wo es möglich ist, werden die bestehenden Gleise durch Markierungen vom Kraftfahrzeugverkehr getrennt.
Die Wendeschleife wird verlegt, damit die neue Haltestelle Gibitzenhof barrierefrei und im dichteren Takt bedient werden kann. Zukünftig werden hier zwei Linien verkehren: eine Linie endet hier und die Andere fährt weiter zur Gartenstadt. Grundsätzlich wird durch Zwischenwendeschleifen die betriebliche Stabilität im Falle von Störungen oder Baumaßnahmen erhöht.
Die Straßenbahnen in Nürnberg haben eine Fahrzeugbreite von 2,30m. Die Strecke wird für eine Fahrzeugbreite von 2,40m vorbereitet.
An allen geplanten Haltestellen gibt es signalgesteuerte Querungsstellen zu den Haltestelleninseln, die als klassische und bewährte Lösung gewählt wurden. Bei Haltestellenanlagen am Fahrbahnrand wäre die Unterbrechung des Verkehrsflusses größer und die Radwegeführung komplizierter.
Derzeit ist ein Abzweig von der Minervastraße in Richtung Trafowerk in den Planungen vorgesehen. Für die Gegenrichtung müsste die Fußgängerquerung entfernt werden, was nicht im Sinne einer ganzheitlichen Planung ist. Auch die Möglichkeit eines Gleiswechsels (Falschfahrt) wurde geprüft. Dieser widerspricht der signaltechnischen Abwicklung des gesamten Kreuzungsbereichs. Es käme zu inakzeptablen Einschränkungen für Fuß-, Rad- und Kfz-Verkehr. Insofern ist der notgedrungene Verzicht auf den Gleisabzweig in die eine Fahrtrichtung das in der Gesamtabwägung festgestellte deutlich kleinere Übel.
Anfänglich war nur ein Abzweig von der Minervastraße in Richtung Trafowerk in den Planungen vorgesehen, da die baulich erforderliche Umgestaltung der Kreuzung und die Wirkung auf die signaltechnische Abwicklung der Ampelsteuerung als zu groß angesehen wurden. Im voranschreitenden Planungsprozess fiel die Abwägung zugunsten eines vollständigen Anschlusses zwischen der Minervastraße und der Julius-Loßmann-Straße. Die Planung wurde im Verkehrsausschuss des Stadtrates am 22.09.2022 beschlossen.
Es wird derzeit eine Speziallösung für diesen Sonderfall erarbeitet und in den Planungen berücksichtigt.
Der Bolzplatz kann bestehen bleiben. Für die freiwerdende Fläche gibt es noch keine neuen Planungen.
Es wird derzeit geprüft, ob die notwendige Sanierung der Rangierbahnhofbrücke im Zuge der Brückensanierung am Mausloch miterledigt werden kann.
Die Verlängerung der Straßenbahnlinie in Richtung Universität ist ein großes Projekt, das sich in einem ähnlichen Projektstatus wie die Straßenbahnverlängerung Minervastraße befindet. Die Linie wird zunächst bis zur Bauernfeindstraße weitergeführt, wo ein Umstieg in die U-Bahn möglich ist. Ein Tunnel ist nicht mehr erforderlich. Die Fortführung zur Messe/Bertolt-Brecht-Schule und zum Klinikum Süd wurde 2023 gutachterlich bewertet. Der Stadtrat hat daraufhin am 20.07.2023 einstimmig beschlossen, die Straßenbahnverlängerung von der Tristanstraße über die Messe bis zum Klinikum Süd voranzutreiben.
Die Verlängerung der U2 Richtung Stein ist ein langgehegter Wunsch der Stadt Nürnberg. Die Planung und Realisierung scheiterte bislang an der mangelnden Förderfähigkeit der Strecke durch Bund und Land. Nachdem sich derzeit die Förderbedingungen ändern und aufgrund einer derzeit laufenden Intermodalen Verkehrsuntersuchung mit dem Landkreis Fürth sowie der Stadt Stein bestehen Chancen das Projekt in den nächsten Jahren wieder aufzugreifen.