
Mit Änderung des Straßenverkehrsgesetzes (6. April 1980) und der Straßenverkehrsordnung (27. Juli 1980) erhielten die Verkehrsbehörden die Möglichkeit, Stellplätze im öffentlichen Straßenraum für Anwohner zu reservieren. Im Frühjahr 2002 trat mit der Ergänzung der gesetzlichen Grundlage auch eine Begriffsänderung in Kraft: Aus "Anwohnerparken" wurde "Bewohnerparken".
Ziele:
Die Parkbevorrechtigung soll den Bewohnern das Parken in Wohnungsnähe erleichtern. Damit reduziert sich der Verkehr, der durch die Parkplatzsuche entsteht. Weniger Lärm und Abgase heben die Wohnqualität.
Aktueller Stand:
Derzeit ist in Nürnberg in 45 Gebieten mit etwa 180.000 Bewohnern eine Bewohnerparkregelung eingerichtet. Der Schwerpunkt liegt in der Altstadt und im altstadtnahen Bereich. Zuletzt wurde 2023 das Bewohnerparkgebiet St. Leonhard (SW1) eingeführt.
Weitere Erweiterungen bis zum Bundesstraßenring kommen in den Gebieten mit höchstem Parkdruck aufgrund von Pendler-, Einkaufs- und Freizeitverkehr und begrenztem öffentlichen und privaten Parkraum infrage. Dies bietet die Vorteile von geringen Verlagerungswirkungen des Parksuchverkehrs in benachbarte Wohngebiete sowie des effizienten Einsatzes der kommunalen Verkehrsüberwachung als Voraussetzung für einen Erfolg der Bewohnerparkregelung.