Parken
Bewohnerparken
Mit Änderung des Straßenverkehrsgesetzes (6. April 1980) und der Straßenverkehrsordnung (27. Juli 1980) erhielten die Verkehrsbehörden die Möglichkeit, Stellplätze im öffentlichen Straßenraum für Anwohner zu reservieren. Im Frühjahr 2002 trat mit der Ergänzung der gesetzlichen Grundlage auch eine Begriffsänderung in Kraft: Aus "Anwohnerparken" wurde "Bewohnerparken".
Ziele:
Die Parkbevorrechtigung soll den Bewohnern das Parken in Wohnungsnähe erleichtern. Damit reduziert sich der Verkehr, der durch die Parkplatzsuche entsteht. Weniger Lärm und Abgase heben die Wohnqualität.
Aktueller Stand:
Derzeit ist in Nürnberg in 45 Gebieten mit etwa 180.000 Bewohnern eine Bewohnerparkregelung eingerichtet. Der Schwerpunkt liegt in der Altstadt und im altstadtnahen Bereich. Zuletzt wurde 2023 das Bewohnerparkgebiet St. Leonhard (SW1) eingeführt.
Weitere Erweiterungen bis zum Bundesstraßenring kommen in den Gebieten mit höchstem Parkdruck aufgrund von Pendler-, Einkaufs- und Freizeitverkehr und begrenztem öffentlichen und privaten Parkraum infrage. Dies bietet die Vorteile von geringen Verlagerungswirkungen des Parksuchverkehrs in benachbarte Wohngebiete sowie des effizienten Einsatzes der kommunalen Verkehrsüberwachung als Voraussetzung für einen Erfolg der Bewohnerparkregelung.
- Übersicht der Bewohnerparkgebiete</imperia/md/verkehrsplanung/dokumente/vpl/bewohnerparkgebiete_bestand_2023.pdf> (PDF, 15.4 MB)
- Informationen Bewohnerparken, Beantragung von Parkausweisen (Einwohneramt)<https://www.nuernberg.de/internet/buergeramt_mitte/bewohnerparkausweis.html>
Behindertenparkplätze
Aktualisierung der Karte
Da sich in der Stadt Nürnberg immer etwas tut, unterliegen auch unsere Behindertenparkplätze einem stetigen Wandel.
Die Angaben zu den hier aufgeführten Behindertenparkplätzen sind ohne Gewähr.
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Menschen mit einer Behinderung können beim Servicebetrieb Öffentlicher Raum Nürnberg (SÖR) einen Parkausweis beantragen, der die Benutzung von Behindertenparkplätzen in Bayern bzw. ganz Europa erlaubt.
Zusätzlich kann bei Vorliegen einer schweren Behinderung auch ein persönlicher, das heißt für ein bestimmtes Auto reservierter, Behindertenparkplatz beim Verkehrsplanungsamt beantragt werden.
- Liste mit Behindertenparkplätzen</imperia/md/verkehrsplanung/dokumente/vpl/behindertenparkplaetze_nuernberg_stand_08_2023.pdf> (PDF, 150 KB)
- Übersicht über bei SÖR erhältliche Parkausweise für Schwerbehinderte<https://www.nuernberg.de/internet/soer_nbg/soerparkerleichterungen.html>
- Antrag auf Einrichtung eines persönlichen Behindertenparkplatzes<https://online-service2.nuernberg.de/intelliform/forms/n/850_soer/850_soer_f_einrichtung_schwerbehindertenparkplatz/show>
Neuordnung der Parkplätze
Aus welchem Grund entfallen Parkplätze im Nibelungenviertel?
Auf Basis des Mobilitätsbeschlusses vom 27.01.2021 und aufgrund eines Antrags der Stadtratsfraktion Bündnis90/Die Grünen hat der Verkehrsausschuss der Stadt Nürnberg am 22.09.2022 eine Ausweitung der Überwachung durch den Zweckverband KVÜ (Kommunale Verkehrsüberwachung) in das Nibelungenviertel südlich der Wodanstraße beschlossen. Das Gebiet erstreckt sich zwischen der Wodan- / südlichen Allersberger- und Münchener Straße. Die Straßen dort sind teilweise sehr schmal und trotzdem wird – teils illegal – geparkt. Es lagen Beschwerden von Bürgern über kaum oder nicht benutzbare Gehwege vor.
Die Überwachung durch die KVÜ bedingt, dass die Verwaltung die Regelungen für den Ruhenden Verkehr überprüfen und klar definieren muss, weil es ansonsten nicht möglich ist, die Überwachung sachgerecht durchzuführen. So muss z.B. entschieden werden, ob bisher geduldete Gehwegparker nun geahndet werden oder das Parken legalisiert werden kann. Die Entscheidung darüber liegt im Ermessen der Verwaltung unter Zugrundelegung von Richtlinien und der StVO, Beschlüssen des Stadtrats und den Kriterien der Feuerwehr.
Die nun getroffenen verkehrsrechtlichen Anordnungen verbessern die Situation für den Fußverkehr und die zwingend notwendige Erreichbarkeit aller Anwesen durch die Feuerwehr. Sie dienen zudem der Verkehrssicherheit, wenn ruhender Verkehr die Sicht an Einmündungen oder Querungsstellen verhindert oder Fußgängerinnen und Fußgänger zum Queren der Straße zwingt. Dies gilt aktuell vermehrt, da die von den Bürgern angeschafften Personenkraftwagen immer breiter und höher werden. Diese individuellen Kaufentscheidungen verschärfen die Probleme in der gesamten Stadt.
Wie viele Parkplätze werden dort nun dauerhaft wegfallen?
Im Nibelungenviertel entfallen durch die Maßnahme rund 75 legale und rund 90 illegale Stellplätze. Auf den illegalen Parkplätzen wurde bislang gewohnheitsmäßig geparkt, ohne dass dies rechtlich zulässig war (z.B. halbseitig auf dem Gehweg).
Für was ist die Neuordnung des öffentlichen Raums gut?
In der Gesamtbetrachtung überwiegen die Vorteile für die Allgemeinheit, speziell die schwachen Verkehrsteilnehmer, die individuellen Nachteile eines längeren Fußwegs zum eigenen Fahrzeug deutlich. So verbessern wir die Sicherheit und Leichtigkeit des Fußverkehrs und stellen die ursprünglich aus gutem Grund aufgeteilten Verkehrsflächen wieder den ursprünglich vorgesehenen Nutzenden zur Verfügung. Es ist durch den Mobilitätsbeschluss vorgesehen, das Zufußgehen in der Stadt angenehmer und sicherer zu gestalten, damit auch z.B. die Haltestellen von Bahnen und Bussen besser erreichbar werden und somit der Verzicht auf die Nutzung des eigenen Kraftfahrzeugs erleichtert wird. Durch die zunehmende Verdichtung der Carsharing-Stellplätze im Stadtgebiet erwarten wir uns zukünftig wieder eine Entlastung des öffentlichen Raums, weil sich nachweislich die Anzahl der privat angeschafften (Zweit-)wagen vermindert. Alle Bausteine führen uns letztlich näher an das Ziel des besseren Klimas und der erhöhten Sicherheit für die Menschen. Nicht zuletzt müssen wir an die Belange der älter werdenden Bevölkerung mit Einschränkungen beim Zufußgehen denken.
Stehen solche „Neuordnungen der Parkplätze“ noch für andere Viertel an?
Eine weitere Ausweitung der Gebiete, in denen der ruhende Verkehr durch den ZV KVÜ überwacht werden soll, ist derzeit nicht geplant. Bei eingehenden, individuellen Beschwerden können weiterhin in einzelnen Straßenzügen die geltenden Parkanordnungen überprüft werden. Grundsätzlich kann nicht ausgeschlossen werden, dass bei Anlass auch in Zukunft aus Sicherheits- oder verkehrlichen Gründen Parkplätze entfallen müssen, die zuvor scheinbar problemlos genutzt werden konnten.
Im Rahmen des Projekts „Fußgängerfreundliche Stadtteile“ wird derzeit das Gehwegparken in St. Leonhard und Schweinau gemäß Auftrag aus dem Mobilitätsbeschluss betrachtet. Analog zum Modellprojekt in Wöhrd und am Rennweg wird auch hier sorgfältig abgewogen, welche Verbesserungen für den Fußverkehr möglich sind. Eine Überprüfung aller Straßen und Parksituationen im gesamten Quartier wird jedoch nicht stattfinden.
Sicherheit für alle - freie Wege für die Feuerwehr
Die Verkehrsbehörde hat in der Isoldenstraße und Brunhildstraße, aber auch in anderen historisch gewachsenen Straßen des Nibelungenviertels, bei einer Überprüfung der Parkplatzsituation unter Einbeziehung der Feuerwehr feststellen müssen, dass die Breite der Fahrbahn und der Gehwege für den Einsatz eines Hubrettungsfahrzeugs der Feuerwehr (Drehleiter) nicht ausreichend ist. Die frühere Situation hätte zur Folge gehabt, dass die Feuerwehr im Einsatzfall, z. B. bei einem Brand oder auch bei einer Personenbergung in Unterstützung des Rettungsdienstes, an die oberen Wohnungen der mehrstöckigen, durch Vorgärten zurückversetzten Häuser nicht mehr herangekommen wäre.
Die Schaffung von Wohnraum durch Ausbau von Dachgeschossen macht es zwischenzeitlich auch erforderlich, dass an Gebäude angeleitert werden muss, an denen es früher nicht notwendig war. Baulicherseits wurde oftmals darauf verzichtet, einen separaten zweiten Rettungsweg anzulegen.
Die Feuerwehr benötigt zum Aufstellen eines Hubrettungsfahrzeugs eine Fahrbahnbreite von mindestens 5,5m bei einem Abstand zum Gebäude zwischen 3 und 9m. Bei eine z. T. nur 4,8m breiten Fahrbahn muss verständlicherweise damit die gesamte Fahrbahnbreite sowie Teile der Gehwege einbezogen werden. Die geringen Querschnitte sind der historischen Planung der Straßenzüge geschuldet. Für die Müllabfuhr und Anlieferungen werden alleine als Durchfahrtsbreite mindestens 3,05m (höchstzulässige Fahrzeugbreite ist 2,55m einschl. von 2 * 0,25m seitlichem Sicherheitsabstand) benötigt, bei Einmündungen und Versätzen in der Fahrbahn aufgrund von Schleppkurven der Fahrzeuge nochmals mehr.
Bei der Abwägung haben Sicherheitsbelange, die dem Schutz von Leben, Gesundheit und Sachwerten dienen, höchste Priorität. Der nachvollziehbare Wunsch nach wohnsitznahen Parkplätzen muss dann leider zurückstehen.
In welchen Straßen wurden neue Parkordnungen schon umgesetzt?
Durch die Neuregelung der Parkordnung werden die Gehwege von parkenden Fahrzeugen freigehalten und somit die Feuerwehrzufahrt gewährleistet, Platz für die Müllabfuhr geschaffen, Gehwege für die Zufußgehenden wieder "gangbar" gemacht und damit die Sicherheit für alle erhöht.
- Chamer Straße | Flyer zum Herunterladen</imperia/md/verkehrsplanung/dokumente/vpl/chamer_str_parken.pdf> (PDF, 4.5 MB)
- Hiltpoltsteiner Straße | Flyer zum Herunterladen</imperia/md/verkehrsplanung/dokumente/vpl/hiltpoltsteiner_anwohnerinformation.pdf> (PDF, 135 KB)
- Marconistraße | Flyer zum Herunterladen</imperia/md/verkehrsplanung/dokumente/vpl/marconistr_parken.pdf> (PDF, 879 KB)
- Wilderstraße | Flyer zum Herunterladen</imperia/md/verkehrsplanung/dokumente/vpl/wilderstr_parken.pdf> (PDF, 264 KB)
Parkleitsystem Altstadt
Das Parkleitsystem Altstadt beschildert die ca. 5 300 Stellplätze in allen öffentlichen Parkhäusern und Tiefgaragen in und nahe der Altstadt. Die Autofahrer werden bereits am Altstadtrand über die Anzahl freier Stellplätze und über bereits überlastete Parkhäuser und Tiefgaragen informiert. So kann unnötiger Verkehr beim Parkplatzsuchen vermieden werden.
Farbleitsystem
Die Altstadt ist in fünf verkehrlich getrennte Quartiere gegliedert. Die Überfahrt von einem Quartier in das andere ist nur eingeschränkt möglich, um den Durchgangsverkehr aus der stark belasteten Innenstadt herauszuhalten.
Zur besseren Orientierung für Ortsunkundige ist jedem dieser Quartiere eine Farbe zugeordnet. Am Altstadtring sind die Beschilderungen der Zufahrten zu diesen Quartieren mit den entsprechenden Farben markiert. Ein von der Stadt herausgegebenes Faltblatt informiert über dieses Farbleitsystem und zeigt auf, welche Ziele in welchem Quartier zu finden sind.
Weiteres zum Herunterladen
- Antrag auf Anbringung einer Grenzmarkierung vor einer Grundstückszufahrt</imperia/md/verkehrsplanung/dokumente/vpl/antrag_auf_anbringung_einer_grenzmarkierung_vor_einer_grundstueckszufahrt.pdf> (PDF, 30 KB)