Geeignet für den Bildungsweg der Wirtschaftsschule sind Schüler/-innen mit einer Gesamtdurchschnittsnote von mindestens 2,66 aus den Jahresfortgangsnoten in den Fächern Deutsch, Mathematik und Englisch im Zwischenzeugnis oder im Jahreszeugnis (alternativ unter Berücksichtigung der Ergebnisse einer Aufnahmeprüfung in die Mittlere-Reife-Klasse der Mittelschule erzielbar).
Die Wirtschaftsschule ab der 5. Klasse
Die Aufnahme in die Jahrgangsstufe 5 der Eingangsstufe setzt voraus, dass die Schülerin oder der Schüler im Übertritts- oder Jahreszeugnis der Jahrgangsstufe 4 mindestens die Gesamtdurchschnittsnote 2,66 erreicht hat. Ein Probeunterricht findet nicht statt. Es dürfen keine Schülerinnen und Schüler aufgenommen werden, die am 30. Juni des jeweiligen Kalenderjahres das 13. Lebensjahr vollendet haben. Über Ausnahmen zur Aufnahme in besonderen Fällen entscheidet die Schulleitung.
Die Wirtschaftsschule ab der 6. Klasse
Der Eintritt in die 6. Klasse unserer Wirtschaftsschule ist ab sofort möglich. Schüler/-innen der 5. Klassen von Mittelschulen, Realschulen oder Gymnasien können ab sofort angemeldet werden.
Folgende Voraussetzungen sollten erfüllt sein:
aus Gymnasien und Realschulen mit der Vorrückungserlaubnis in die 6. Klasse. Mit der Erlaubnis zum Vorrücken auf Probe und max. 1 x Note 5 in einem Vorrückungsfach der 6. Klasse erfolgt die Zulassung zum Probeunterricht. In allen anderen Fällen ist eine Zulassung zum Probeunterricht durch die Schulleitung nach einem Beratungsgespräch mit den Erziehungsberechtigten möglich.
aus der Mittelschule nach einem erfolgreichen Besuch der Jahrgangsstufe 5 mit einem Notendurchschnitt von 2,66 in Deutsch, Englisch und Mathematik. Sollte die Jahrgangsstufe 5 erfolgreich besucht, aber der Notendurchschnitt von 2,66 in den Fächern Deutsch, Englisch und Mathematik nicht erreicht worden sein und maximal 1 x Note 5 in einem Vorrückungsfach der 6. Klasse vorliegt, erfolgt die Zulassung zum Probeunterricht. In allen anderen Fällen ist eine Zulassung zum Probeunterricht durch die Schulleitung nach einem Beratungsgespräch mit den Erziehungsberechtigten möglich.
Die Wirtschaftsschule ab der 7. oder 8. Klasse (= vier- und dreistufige Wirtschaftsschule)
steht auch Schülern/-innen der Mittleren-Reife-Klasse der Mittelschule, Realschülern oder Gymnasiasten offen, wenn sie die Vorrückungserlaubnis in die der Eingangsstufe entsprechenden Jahrgangsstufe erhalten haben oder im Jahreszeugnis der der Eingangsstufe vorausgehenden Jahrgangsstufe in Vorrückungsfächern, die auch in der Eingangsstufe der Wirtschaftsschule unterrichtet werden, höchstens einmal die Note 5 oder in den Fächern Deutsch, Englisch (soweit Pflichtfach) und Mathematik mindestens die Note 4 nachweisen. Schüler/-innen, die für den Bildungsweg der Wirtschaftsschule nicht geeignet sind, die aber dennoch eine Wirtschaftsschule besuchen möchten, können an einem dreitägigen Probeunterricht in den Fächern Deutsch und Mathematik teilnehmen. Wird dieser Probeunterricht erfolgreich absolviert, steht der Weg zur Aufnahme in eine Wirtschaftsschule offen. Schüler/-innen, die ohne Erfolg am Probeunterricht teilgenommen haben, aber in beiden Fächern die Note 4 erreicht haben, werden in die Wirtschaftsschule aufgenommen, wenn die Erziehungsberechtigten dies beantragen. Der Eintritt bzw. die Aufnahme in eine höhere Jahrgangsstufe der vier- und dreistufigen Wirtschaftsschule setzt das Bestehen einer Aufnahmeprüfung (kann entfallen, vgl. § 28 WSO) und einer Probezeit voraus.
Die Wirtschaftsschule ab der Z10. Klasse (= zweistufige Wirtschaftsschule)
steht Schülern/-innen offen
mit qualifizierendem Abschluss der Mittelschule,
die mit Erfolg die Jahrgangsstufe 9 der Realschule, der Mittleren-Reife-Klasse der Mittelschule oder des Gymnasiums durchlaufen haben,
die die Jahrgangsstufe 9 der Mittleren-Reife-Klasse der Mittelschule, der Realschule oder des Gymnasiums ohne Erfolg absolviert haben, aber im Jahreszeugnis der Jahrgangsstufe 9 in den Fächern Deutsch und Englisch mindestens die Note 4 erzielt haben.
Eine unmittelbare Aufnahme in die Jahrgangsstufe 11 der zweistufigen Wirtschaftsschule ist nicht möglich.
In allen anderen Fällen entscheidet die Schulleitung. Vereinbaren Sie dazu einen Termin.