Foto: Uwe Niklas 2013

Liegenschaftsamt

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Erbbaurechte

Die Stadt hat über Jahrzehnte hinweg Erbbaurechte an städtischen und den von ihr verwalteten stiftungseigenen Grundstücken zur Errichtung von gewerblichen Anlagen, Kindergärten, Sportplätzen, Wohngebäuden usw. eingeräumt. Derzeit bestellt die Stadt keine Erbbaurechte für Wohnbaugrundstücke.

Die vereinbarten Erbbauzinsen sind wertgesichert.

Erbbaurechtsverträge werden von der Abteilung Immobilienmanagement verwaltet.

  • Ansprechpartner<https://www.nuernberg.de/internet/liegenschaftsamt/ansprechpartner.html>