Foto: Uwe Niklas 2013

Liegenschaftsamt

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Freiflächen

Die Stadt verwaltet für unterschiedliche Zwecke stadt- und stiftungseigene Freiflächen (unbebaute Grundstücke) oft als Zwischennutzung bis das Grundstück seiner endgültigen Nutzung entsprechend eingesetzt wird.
Zuständig hierfür ist die Immobilienverwaltung.

Ist öffentlicher Verkehrsraum betroffen, wenden Sie sich bitte an das Dienstleistungsbüro Veranstaltungen.