Kinder- und Jugendärztlicher Dienst
Der Kinder- und Jugendärztliche Dienst des Gesundheitsamts ist für die Schuleingangs-Untersuchungen zuständig. Außerdem übernimmt er schulärztliche Beratungen, berät Eltern, Kinder und Jugendliche zu medizinischen Fragestellungen und erstellt schul- und amtsärztliche Gutachten.
Dem Kinder- und Jugendärztlichen Dienst gehören Kinder- und Jugendärztinnen und Kinderkrankenschwestern an. Unsere Untersuchungs- und Beratungsangebote sind für die Eltern kostenlos.
Schuleingangsuntersuchung
Die Schuleingangsuntersuchungen finden überwiegend im Zeitraum von November bis August statt. Die Personensorgeberechtigten erhalten rechtzeitig vor dem vorgesehenen Termin ein Einladungsschreiben mit Untersuchungstermin und Untersuchungsort sowie einen Fragebogen zugesandt. Bitte bringen Sie diesen Fragebogen ausgefüllt zum Untersuchungstermin mit. Die Untersuchungen werden überwiegend in einer unserer Außenstellen durchgeführt.
Die Teilnahme an der Schuleingangsuntersuchung ist nach Art. 80 Satz 1 des Bayerischen Gesetzes über das Erziehungs- und Unterrichtswesen Pflicht.
Auch falls Ihr Kind vom Schulbesuch zurückgestellt werden soll / oder bereits zurückgestellt wurde oder als sog. „Korridor-Kind“ erst ein Jahr später in die Schule gehen soll, ist die Teilnahme an der Schuleingangsuntersuchung ebenfalls verpflichtend.
Die Schuleingangsuntersuchung hat zwei Bestandteile: Das Schuleingangsscreening und die schulärztliche Schuleingangsuntersuchung.
Schuleingangsscreening
Bei allen Kindern, die im kommenden Schuljahr schulpflichtig werden, wird gemäß den gesetzlichen Bestimmungen eine sogenannte Screening-Testung durch unsere Kinderkrankenschwestern durchgeführt. Auch wenn Ihr Kind vorzeitig eingeschult werden soll, muss es noch vor der Einschulung getestet werden.
Im Rahmen dieser Testung erfolgt die Erfassung der bisher durchgeführten Impfungen, die Durchsicht des gelben Vorsorgeheftes Ihres Kindes, eine Testung des Hör- und Sehvermögens und eine orientierende Überprüfung der sprachlichen und motorischen Fähigkeiten.
Schulärztliche Schuleingangsuntersuchung
Bei fehlender altersgemäß zuletzt fälliger Früherkennungsuntersuchung (in der Regel die U9) ist zusätzlich eine schulärztliche Untersuchung durch einen Kinder- und Jugendarzt oder eine Kinder- und Jugendärztin des Gesundheitsamtes notwendig.
Auch u.a. wenn sich bei der U9 oder der Testung durch die Kinderkrankenschwestern Besonderheiten ergeben haben, chronische Erkrankungen vorliegen oder Ihr Kind eine sonderpädagogische vorschulische Einrichtung besucht, ist eine schulärztliche Untersuchung vorgesehen.
Eine schulärztliche Untersuchung kann auch auf Wunsch der Eltern durchgeführt werden: Beispielsweise wenn Sie Fragen zu zusätzlichem Förderbedarf, chronischen Erkrankungen, der Schulfähigkeit Ihres Kindes aus medizinischer Sicht oder einer etwaigen vorzeitigen Einschulung haben oder die Zurückstellung Ihres Kindes in Erwägung ziehen.
Schulärztliche Beratung
Der überwiegende Teil der Schulen in Nürnberg wird von einer Kinder- und Jugendärztin bzw. einem Kinder- und Jugendarzt des Gesundheitsamtes betreut.
Schüler*innen, Eltern und Lehrkräfte können bei Bedarf mit dem Schularzt bzw. der Schulärztin schulrelevante gesundheitliche Fragen besprechen. Häufige Themen sind beispielsweise:
- Chronische Erkrankungen und ihre Auswirkungen auf den Schulbesuch oder die Teilnahme am Sportunterricht
- Das Auftreten von gesundheitlich bedingten häufigen Fehlzeiten
Um für die einzelne Schülerin/den einzelnen Schüler die bestmögliche Unterstützung zu finden, ist in manchen Fällen der fachliche Austausch der beteiligten Berufsgruppen sinnvoll, entweder in Einzelgesprächen oder in gemeinsamen Gesprächsrunden z.B. auch zusammen mit Schulpsycholog*innen oder Schulsozialpädagog*innen und der betreuenden Haus- oder Kinderärzt*in. Dies erfolgt entweder anonymisiert oder mit Einverständnis der Eltern.
Bei besonderen Fragestellungen kann die Schule die Schulärztin/den Schularzt mit der Erstellung eines schulärztliches Gutachtens beauftragen.
Um Impflücken zu schließen, führen wir einmal im Jahr in den 6. Klassen eine Durchsicht der Impfausweise durch und informieren die Eltern schriftlich, wenn Impfungen fehlen. Zusätzlich können sich die Eltern telefonisch beraten lassen.
Welcher Schularzt/welche Schulärztin für Ihr Kind bzw. Ihre Schule zuständig ist, erfahren Sie im Sekretariat Ihrer Schule oder in der Zentrale des Kinder- und Jugendärztlichen Dienstes.
Gutachten
Schulärztliche Gutachten
Auf Antrag der Schule erstellen wir für Kinder und Jugendliche Gutachten, überwiegend zu folgenden Fragestellungen:
- Überprüfung von Fehlzeiten
- Freistellungen von der Teilnahme am Schulsport
- Nachteilsausgleich bei chronischen Erkrankungen oder Behinderungen
Amtsärztliche Gutachten für Kinder und Jugendliche
Wir erstellen amtsärztliche Gutachten auf Anforderung durch das Sozialamt, das Jobcenter, das Referat für Schule und Sport oder andere Institutionen. Anträge stellen Sie bitte je nach Fragestellung bei der entsprechenden Institution.
Unsere Gutachten beschäftigen sich beispielsweise mit folgenden Fragestellungen:
- Anspruch auf Krankenhilfe
- Finanzieller Mehrbedarf bei bestimmten Erkrankungen
- Kostenfreiheit des Schulweges
Gutachten für andere Zwecke
Gutachten im Rahmen der Eingliederungshilfe werden von der Zentralen Beratungsstelle für entwicklungsauffällige und behinderte Kinder und Jugendliche (ZEBBEK) erstellt.
Für die Begutachtung von Erwachsenen ist der allgemeine amtsärztliche Dienst zuständig.
Kontakt
Kinder- und Jugendärztlicher Dienst
Zentrale
Lina-Ammon-Straße 28
1. OG, Zimmer 123
90471 Nürnberg
Telefon 09 11 / 2 31-21 59
Zur verschlüsselten Übertragung Ihrer Nachricht
Kinder- und Jugendärztlicher Dienst
Außenstelle Pillenreuther Straße
Pillenreuther Straße 34
90459 Nürnberg
Telefon 09 11 / 2 31-82 75, -82 74, -82 73, -203 19
Zur verschlüsselten Übertragung Ihrer Nachricht
Kinder- und Jugendärztlicher Dienst
Außenstelle Rudolphstraße
Rudolphstraße 28
90489 Nürnberg
Telefon 09 11 / 2 31-10 402, -10 405, -10 404, -10 401, -10 403
Zur verschlüsselten Übertragung Ihrer Nachricht
Kinder- und Jugendärztlicher Dienst
Außenstelle Rothenburger Straße
Rothenburger Straße 243
90439 Nürnberg
Telefon 09 11 / 2 31-74 16, -74 18, -74 15
Zur verschlüsselten Übertragung Ihrer Nachricht
Kinder- und Jugendärztlicher Dienst
Außenstelle Reinerzer Straße
Reinerzer Straße 18
90473 Nürnberg
Telefon 09 11 / 2 31-41 59, -76 25, -76 24
Zur verschlüsselten Übertragung Ihrer Nachricht
Sie haben nicht gefunden, was Sie gesucht haben? Vielleicht werden Sie hier fündig - alle Informationen aus dem Gesundheitsamt von A bis Z!