Luftbild von Nürnberg und Fürth zusammengefügt

Stadtforschung und Statistik für Nürnberg und Fürth

Mietspiegel

Der Nürnberger Mietspiegel wird seit 1974 regelmäßig erstellt. Auf der Grundlage repräsentativer Erhebungen, deren Daten nach wissenschaftlichen Grundsätzen ausgewertet werden, wird ein „qualifizierter Mietspiegel“ (nach § 558 d, Abs. I BGB) entwickelt.

Der Mietspiegel liefert eine Übersicht über die ortsüblichen Vergleichsmieten auf dem frei finanzierten Wohnungsmarkt und dient den Mietvertragsparteien vor allem als wichtige Orientierungshilfe bei der Festlegung des Mietpreises; damit wird eine Befriedungswirkung im Vorfeld gerichtlicher Auseinandersetzungen erzielt.

Der vom Statistischen Amt erstellte Mietspiegel wird, unter Federführung des Wirtschaftsreferats | Stab Wohnen, in einem Arbeitskreis gemeinsam mit den Interessenvertretern der Vermieter und Mieter, der Mietrichter und der Wohnungswirtschaft beraten und anerkannt.

Die Mietspiegelerhebungen finden im zweijährigen Turnus bei der Wohnungs- und Haushaltserhebung der Stadt Nürnberg statt (Satzung WOHAUSS vom 2. Oktober 1991, zuletzt geändert am 11. Oktober 2017).

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