Soziale Sicherung
Eckdaten zur Grundsicherung für Arbeitsuchende (SGB II)
nach Bedarfsgemeinschaften Überblick
Diese Tabelle gibt einen Gesamtüberblick über die Eckdaten zur Grundsicherung für Arbeitsuchende nach dem SGB II bezogen auf Bedarfsgemeinschaften in Nürnberg. Eine Bedarfsgemeinschaft bezeichnet eine Konstellation von Personen, die im selben Haushalt leben und gemeinsam wirtschaften. Eine Bedarfsgemeinschaft hat mindestens einen erwerbsfähigen Leistungsberechtigten.
Zeit: ab 2005
Anmerkungen:
1. EHB: erwerbsfähige Hilfebedürftige
Quelle: vierteljährliche Meldungen der Bundesagentur für Arbeit
nach Personen
Diese Tabelle gibt einen Gesamtüberblick über die Eckdaten zur Grundsicherung für Arbeitsuchende nach dem SGB II in Nürnberg, unterschieden wird nach erwerbsfähigen Leistungsberechtigten. Als erwerbsfähige Leistungsberechtigte (eLb) gelten gem. § 7 SGB II Personen, die
- das 15. Lebensjahr vollendet und die Altersgrenze nach § 7a SGB II noch nicht erreicht haben,
- erwerbsfähig sind,
- hilfebedürftig sind und
- ihren gewöhnlichen Aufenthalt in der Bundesrepublik Deutschland haben.
Zeit: ab 2005
Anmerkungen:
1. EHB: erwerbsfähige Hilfebedürftige
2. NEHB: nichterwerbsfähige Hilfebedürftige
Quelle: vierteljährliche Meldungen der Bundesagentur für Arbeit
nach Leistungsbezug
Diese Tabelle gibt einen Gesamtüberblick über die Eckdaten zur Grundsicherung für Arbeitsuchende nach dem SGB II in Nürnberg, unterschieden wird nach Leistungsbezügen.
Zeit: ab 2005
Quelle: vierteljährliche Meldungen der Bundesagentur für Arbeit
Sozialhilfe (SGB XII)
Bedarfsgemeinschaften bis 2004
Diese Tabelle gibt einen Gesamtüberblick über die Bedarfsgemeinschaften von Empfängern laufender Hilfe zum Lebensunterhalt in Nürnberg. Eine Bedarfsgemeinschaft bezeichnet eine Konstellation von Personen, die im selben Haushalt leben und gemeinsam wirtschaften. Eine Bedarfsgemeinschaft hat mindestens einen erwerbsfähigen Leistungsberechtigten.
Zeit: ab 1995 bis 2004
Anmerkungen:
Empfänger laufender Hilfe zum Lebensunterhalt: 2005: grundlegende Reform des Sozialrechts (SGB XII und SGB II)
Quelle: Statistische Berichte des Bayerischen Landesamts für Statistik und Datenverarbeitung
Empfänger laufender Hilfe zum Lebensunterhalt bis 2004
Diese Tabelle gibt einen Gesamtüberblick über die Empfänger laufender Hilfe zum Lebensunterhalt außerhalb von Einrichtungen in Nürnberg.
Zeit: ab 1995 bis 2004
Anmerkungen:
1. HLU: Hilfe zum Lebensunterhalt
2. Empfänger laufender Hilfe zum Lebensunterhalt: 2005: grundlegende Reform des Sozialrechts (SGB XII und SGB II)
Quelle:Statistische Berichte des Bayerischen Landesamts für Statistik und Datenverarbeitung
Empfänger von Hilfe in besonderen Lebenslagen bis 2003
Diese Tabelle gibt einen Gesamtüberblick über die Empfänger von Hilfe in besonderen Lebenslagen in Nürnberg.
Zeit: ab 1995
Anmerkungen:
1. HbL: Hilfe in besonderen Lebenslagen
2. Empfänger von Hilfe in besonderen Lebenslagen: 2005: grundlegende Reform des Sozialrechts (SGB XII und SGB II)
3. Berichtsjahr 2004: Ohne Hilfe bei Krankheit, Hilfe bei Sterilisation, Hilfe zur Familienplanung, vorbeugende Hilfe und Hilfe bei Schwangerschaft und Mutterschaft.
Quelle: Statistische Berichte des Bayerischen Landesamts für Statistik und Datenverarbeitung (Reihe K I 1 j)
Bedarfsgemeinschaften und Empfänger laufender Hilfe zum Lebensunterhalt ab 2005
Diese Tabelle gibt einen Gesamtüberblick über die Empfänger von laufender Hilfe zum Lebensunterhalt in Nürnberg. Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem SGB XII (Kapitel 3) erhalten Personen, die sonst bei Bedürftigkeit keine anderen Leistungen beziehen.
Zeit: ab 2005
Anmerkungen:
HLU: Hilfe zum Lebensunterhalt
Quelle: Statistische Berichte des Bayerischen Landesamts für Statistik und Datenverarbeitung (Reihe K I 1 j)
Empfänger von Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung ab 2005
Diese Tabelle gibt einen Gesamtüberblick über die Empfänger von Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung in Nürnberg. Bei der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung handelt es sich um eine eigenständige, bedürftigkeitsabhängige Sozialleistung, die älteren (über 65-jährigen) bzw. dauerhaft voll erwerbsgeminderten Menschen zur Sicherung ihres Lebensunterhalts dient und dabei auch die "verschämte Armut im Alter" eingrenzen soll.
Zeit: ab 2005
Anmerkungen:
GruSi: Grundsicherung im Alter
Quelle: Statistische Berichte des Bayerischen Landesamts für Statistik und Datenverarbeitung (Reihe K I 1 j)
Empfänger von Leistungen nach dem 5 - 9 Kapitel SGB XII ab 2005
Diese Tabelle gibt einen Gesamtüberblick über die Empfänger von Leistungen nach dem 5. - 9. Kapitel SGB XII in Nürnberg. Mit dem Berichtsjahr 2005 wurde die bisherige "Hilfe in besonderen Lebenslagen" entsprechend dem 5. bis 9. Kapitel SGB XII nach den verschiedenen Hilfearten gegliedert.
Im Einzelnen werden die Leistungsberechtigten folgender Hilfen erfasst:
Hilfen zur Gesundheit (5. Kapitel SGB XII, §§ 47 bis 52);
Eingliederungshilfe für behinderte Menschen (6. Kapitel SGB XII, §§ 53 bis 60);
Hilfe zur Pflege (7. Kapitel SGB XII, §§ 61 bis 66);
Hilfe zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten (8. Kapitel SGB XII, §§ 67 bis 69
Hilfe in anderen Lebenslagen (9. Kapitel SGB XII, §§ 70 bis 74).
Zeit: ab 2005
Quelle: Statistische Berichte des Bayerischen Landesamts für Statistik und Datenverarbeitung (Reihe K I 1 j)