Zensus 2011

Endgültiges Zensusergebnis als Planungsgrundlage nicht geeignet

Die endgültigen Ergebnisse des Zensus 2011 wurden am 28.05.2014 veröffentlicht, mehr als drei Jahre nach dem Stichtag 09.05.2011. Für Nürnberg und Fürth wurden Einwohnerzahlen errechnet, die stark von den Beständen in den Melderegistern abweichen. Deshalb hatten beide Städte gegen das ermittelte Ergebnis geklagt, ebenso wie weitere 52 Kommunen in Bayern.

Von den 54 Verfahren vor den bayerischen Verwaltungsgerichten wurde nur eines weitergeführt, sozusagen als "Musterverfahren". Dafür wurde die Klage der Stadt Amberg ausgewählt, die restlichen Verfahren ruhten. Mit Urteil vom 6. August 2015 hat die 5. Kammer des Verwaltungsgerichts Regensburg die Klage der Stadt Amberg schließlich abgewiesen. Die Volltextveröffentlichung des Urteils finden Sie als Link weiter unten.

In seiner Urteilsverkündung am 19. September 2018 hat das Bundes­verfassungs­gericht außerdem das Zensusgesetz 2011 sowie die dazugehörige Stichproben­verordnung für verfassungs­konform erklärt. Die Volltextveröffentlichung dieses Urteils finden Sie ebenfalls als Link weiter unten.

Die Städte Nürnberg und Fürth konnten die Zensusergebnisse kaum als Planungsgrundlagen nutzen, nicht nur wegen der zu niedrigen Gesamtzahl der Einwohner, sondern auch wegen allzu großer inhaltlicher Abweichungen von den sonstigen Statistikdaten. Dazu hat das Amt für Stadtforschung und Statistik für Nürnberg und Fürth am 28.11.2014 eine Presseinformation herausgegeben:


Dem Nürnberger Amt für Stadtforschung und Statistik als abgeschotteter Statistikstelle wurden im Herbst 2014 daneben auch die zugrundeliegenden Einzeldaten zur Verfügung gestellt, aus denen tief gegliederte kleinräumige Ergebnisse erstellt werden konnten. Allerdings waren diese kleinräumigen Zensusergebnisse nicht nur wegen der zu niedrigen Bevölkerungszahl, sondern auch wegen zu großer inhaltlicher Abweichungen von den sonstigen Statistikdaten kaum als Planungsgrundlage nutzbar. Dennoch sah sich das Statistikamt verpflichtet, diese Daten zu dokumentieren und damit Verwaltung, Politik und der interessierten Öffentlichkeit zugänglich zu machen.


Die Zusammenstellungen der Ergebnisse können der Zensusdatenbank Zensus 2011 der Statistischen Ämter des Bundes und der Länder entnommen werden:

Allgemeines

In Deutschland haben das Statistische Bundesamt und die Statistischen Landesämter 2011 eine Volks- und Wohnungszählung durchgeführt. Grundlage war eine europäische Verordnung sowie das deutsche Zensusgesetz 2011 vom 8. Juli 2009. Zeitgleich wurden in den übrigen Mitgliedstaaten der Europäischen Union ebenfalls Volkszählungen durchgeführt. Für den Zensus 2011 galt der Stichtag 09.05.2011.

Ende April 2012 wurde die Erhebungsstelle in Nürnberg für die Städte Nürnberg und Fürth geschlossen. Die Erhebungsstelle arbeitete im Auftrag des Statistischen Landesamtes. In den beiden Städten waren ca. 400 ehrenamtliche Erhebungsbeauftragte für den Zensus tätig und haben die Befragungen nach dem Stichtag 9. Mai 2011 bei den Haushalten vorgenommen.

Die Auswertung der Erhebung wurde vom Bayerischen Landesamt für Statistik und Datenverarbeitung vorgenommen.

Verweise

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