Arbeitslose
Arbeitslose
Arbeitslose nach ausgewählten Gruppierungen insgesamt
Diese Tabelle gibt einen Überblick über die Arbeitslosen nach ausgewählten Gruppierungen im Stadtgebiet Fürth (Bestandszahlen am Jahres- bzw. Vierteljahresende).
Begriffserläuterungen:
Arbeitslose sind Personen, die
- vorübergehend nicht in einem Beschäftigungsverhältnis stehen oder nur eine weniger als 15 Stunden wöchentlich umfassende Beschäftigung ausüben,
- eine versicherungspflichtige, mindestens 15 Stunden wöchentlich umfassende Beschäftigung suchen,
- den Vermittlungsbemühungen der Agentur für Arbeit oder des Jobcenters zur Verfügung stehen, also arbeitsfähig und -bereit sind,
- in der Bundesrepublik Deutschland wohnen,
- nicht jünger als 15 Jahre sind und die Altersgrenze für den Renteneintritt noch nicht erreicht haben,
- sich persönlich bei einer Agentur für Arbeit oder einem Jobcenter arbeitslos gemeldet haben.
Zeit: ab 2007
Quelle: Bundesagentur für Arbeit, Arbeitslose nach Stadt- und Landkreisen
Arbeitslose nach ausgewählten Gruppierungen SGB II
Diese Tabelle gibt einen Überblick über die Arbeitslosen nach ausgewählten Gruppierungen nach dem SGB II im Stadtgebiet Fürth (Bestandszahlen am Jahres- bzw. Vierteljahresende).
Begriffserläuterungen:
Arbeitslose sind Personen, die
- vorübergehend nicht in einem Beschäftigungsverhältnis stehen oder nur eine weniger als 15 Stunden wöchentlich umfassende Beschäftigung ausüben,
- eine versicherungspflichtige, mindestens 15 Stunden wöchentlich umfassende Beschäftigung suchen,
- den Vermittlungsbemühungen der Agentur für Arbeit oder des Jobcenters zur Verfügung stehen, also arbeitsfähig und -bereit sind,
- in der Bundesrepublik Deutschland wohnen,
- nicht jünger als 15 Jahre sind und die Altersgrenze für den Renteneintritt noch nicht erreicht haben,
- sich persönlich bei einer Agentur für Arbeit oder einem Jobcenter arbeitslos gemeldet haben.
Arbeitslosengeld II (Alg II) bezeichnet die Geldleistungen für erwerbsfähige Leistungsberechtigte im Rahmen der Grundsicherung. Die Geldleistungen dienen der Sicherung des eigenen Lebensunterhalts und setzen sich zusammen aus:
- Leistungen aufgrund von Regelbedarfen (§ 20 SGB II) - für Alg II und Sozialgeld gelten einheitliche, pauschalierte Regelsätze.
- ggf. Leistungen für Mehrbedarfe beim Lebensunterhalt (§ 21 SGB II)
- Leistungen für Unterkunft und Heizung (§ 22 SGB II)
Zeit: ab 2007
Quelle: Bundesagentur für Arbeit, Arbeitslose nach Stadt- und Landkreisen
Arbeitslose nach ausgewählten Gruppierungen SGB III
Diese Tabelle gibt einen Überblick über die Arbeitslosen nach ausgewählten Gruppierungen nach dem SGB III im Stadtgebiet Fürth (Bestandszahlen am Jahres- bzw. Vierteljahresende).
Begriffserläuterungen:
Arbeitslose sind Personen, die
- vorübergehend nicht in einem Beschäftigungsverhältnis stehen oder nur eine weniger als 15 Stunden wöchentlich umfassende Beschäftigung ausüben,
- eine versicherungspflichtige, mindestens 15 Stunden wöchentlich umfassende Beschäftigung suchen,
- den Vermittlungsbemühungen der Agentur für Arbeit oder des Jobcenters zur Verfügung stehen, also arbeitsfähig und -bereit sind,
- in der Bundesrepublik Deutschland wohnen,
- nicht jünger als 15 Jahre sind und die Altersgrenze für den Renteneintritt noch nicht erreicht haben,
- sich persönlich bei einer Agentur für Arbeit oder einem Jobcenter arbeitslos gemeldet haben.
Arbeitslosengeld nach dem SGB III als Lohnersatzleistung wird Arbeitslosen anstelle des ausfallenden Arbeitsentgeltes gezahlt. Der Leistungsanspruch beträgt 60% bzw. 67% des zuletzt erhaltenen pauschalierten Nettoarbeitsentgeltes. Die Anspruchsdauer beträgt mindestens 180 Kalendertage bei älteren Arbeitslosen kann sie bis zu 720 Kalendertage betragen. Anspruchsvoraussetzungen sind Arbeitslosigkeit, die Erfüllung der Anwartschaftszeit sowie die Arbeitslosmeldung bei einer Agentur für Arbeit. Darüber hinaus sind Arbeitslose verpflichtet, im Rahmen der Eigenbemühungen alle Möglichkeiten der beruflichen Eingliederung zu nutzen.
Für 58-jährige und ältere Arbeitslose besteht die Möglichkeit, Arbeitslosengeld auch dann zu beziehen, wenn sie nicht mehr arbeiten möchten (§ 428 SGB III). Ab Januar 2008 gilt dies nur noch, wenn der Anspruch vor dem 1.1.2008 entstanden ist und vor diesem Tag das 58. Lebensjahr vollendet wurde.
Zeit: ab 2007
Quelle: Bundesagentur für Arbeit, Arbeitslose nach Stadt- und Landkreisen
Arbeitsmarkt kleinräumig
Arbeitslose Übersicht
Diese Tabelle gibt einen Überblick über die Arbeitslosen in den Statistischen Bezirken in Fürth.
Zeit: aktuell
Quelle: Bundesagentur für Arbeit, Arbeismarkt
Monatliche Zahlen
Offene Stellen
Die Tabelle informiert über den Bestand an gemeldeten Arbeitsstellen in der Stadt Fürth.
Bei gemeldeten Arbeitsstellen handelt es sich um
- sozialversicherungspflichtige oder
- geringfügige (Mini-Jobs) oder
- sonstige (z. B. Praktika- und Traineestellen)
Zeit: Die Monate des aktuellen und des vorherigen Jahres.
Quelle:Statistik der Bundesagentur für Arbeit
Arbeitslose
Die Tabelle informiert die über monatliche Zahlen der Arbeitslosen und Arbeitslosenquoten (bezogen auf alle zivilen Erwerbspersonen) in der Stadt Fürth.
Begriffserläuterungen:
Arbeitslose sind Personen, die
- vorübergehend nicht in einem Beschäftigungsverhältnis stehen oder nur eine weniger als 15 Stunden wöchentlich umfassende Beschäftigung ausüben,
- eine versicherungspflichtige, mindestens 15 Stunden wöchentlich umfassende Beschäftigung suchen,
- den Vermittlungsbemühungen der Agentur für Arbeit oder des Jobcenters zur Verfügung stehen, also arbeitsfähig und -bereit sind,
- in der Bundesrepublik Deutschland wohnen,
- nicht jünger als 15 Jahre sind und die Altersgrenze für den Renteneintritt noch nicht erreicht haben,
- sich persönlich bei einer Agentur für Arbeit oder einem Jobcenter arbeitslos gemeldet haben.
Arbeitslosenquote, bezogen auf alle zivilen Erwerbspersonen (EP):Alle zivilen Erwerbstätigen sind die Summe aus den abhängigen zivilen Erwerbstätigen sowie Selbstständigen und mithelfenden Familienangehörigen.
Zeit: Die Monate des aktuellen und des vorherigen Jahres.