Diese Tabelle informiert über die Anzahl der landwirtschaftlichen Betriebe in Nürnberg nach Größenklassen.
Zum Erhebungsbereich der Landwirtschaftszählungen (LZ) / Agrarstrukturerhebungen (ASE) wurden Betriebe mit 5 ha oder mehr landwirtschaftlich genutzter Fläche oder weniger als 5 ha landwirtschaftlich genutzter Fläche, wenn diese mindestens in einem der anderen in Frage kommenden Merkmale die angegebenen Mindestgrößen an Tierbeständen oder Spezialkulturen erreichen oder überschreiten, einbezogen. Die Mindestgrößen an Tierbeständen oder Spezialkulturen wurden gegenüber den vorangegangenen Strukturerhebungen deutlich angehoben. Bis einschließlich 2007 waren Betriebe ab einer LF von 2 ha auskunftspflichtig. Einbezogen in die Erhebungen wurden generell Betriebe, die die Mindestgrößenvorgaben erfüllen und die einer einheitlichen Betriebsführung unterstehen sowie die in Anhang I der Verordnung (EG) Nr. 1166/2008 aufgeführten Tätigkeiten im Wirtschaftsgebiet der EU entweder als Haupt- oder Nebentätigkeiten ausüben. Die Absicht Gewinn zu erzielen, ist dabei nicht erforderlich.
Im Jahr 2010 wurde in Deutschland eine Landwirtschaftszählung durchgeführt. Diese im Agrarstatistikgesetz angeordnete Großzählung findet ca. alle 10 Jahre statt. Die bis einschließlich 2007 zweijährige Agrarstrukturerhebung ist in die LZ integriert. Nach 2010 wurde die ASE nur noch im dreijährigen Abstand (2013, 2016) durchgeführt. Die ASE 2009 wurde ausgesetzt. Die Vergleichbarkeit der veröffentlichten Ergebnisse der LZ/ASE ist gegenüber den Ergebnissen der vorhergehenden stark eingeschränkt. Zur Landwirtschaftszählung 2010 wurden erneut umfangreiche Änderungen in der Erhebungsmethodik vorgenommen, zahlreiche Erhebungsmerkmale modifiziert, gestrichen oder neu in die Erhebung aufgenommen sowie die Erfassungsgrenzen für die auskunftspflichtigen Erhebungseinheiten deutlich angehoben. Zu der Grundgesamtheit der Bodennutzungshaupterhebung gehören nun neben Betrieben mit einer landwirtschaftlich genutzten Fläche von mindestens fünf Hektar nur noch Betriebe mit z. B. mindestens jeweils zehn Rindern oder 50 Schweinen. Aus diesen Gründen ergibt sich für die Zeitreihenergebnisse im Jahr 2010 erneut ein Bruch.
Zeit: ab 1999
Quelle: Bayerisches Landesamt für Statistik/Statistik kommunal