Sozialversicherungspflichtig Beschäftigte
- SV-Beschäftigte am Wohnort
- SV-Beschäftigte am Arbeitsort
- SV-Beschäftigte im öffentlichen Dienst in Nürnberg
SV-Beschäftigte am Wohnort
Sozialversicherungspflichtig Beschäftigte
Diese Tabellen geben einen Gesamtüberblick über die sozialversicherungspflichtig Beschäftigten am Wohnort (nicht Arbeitsort) in den Bürgerversammlungsgebieten bzw. in den Statistischen Bezirken in Nürnberg.
Begriffserläuterungen:
Sozialversicherungspflichtig Beschäftigte umfassen alle Arbeitnehmer, die kranken-, renten-, pflegeversicherungspflichtig und/oder beitragspflichtig nach dem Recht der Arbeitsförderung sind oder für die Beitragsanteile zur gesetzlichen Rentenversicherung oder nach dem Recht der Arbeitsförderung zu zahlen sind; dazu gehören auch insbesondere
- Auszubildende,
- Altersteilzeitbeschäftigte,
- Praktikanten,
- Werkstudenten und
- Personen, die aus einem sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnis zur Ableistung von gesetzlichen Dienstpflichten (z. B. Wehrübung) einberufen werden.
Nicht einbezogen sind dagegen Beamte, Selbstständige, mithelfende Familienangehörige, Berufs- und Zeitsoldaten, sowie Wehr- und Zivildienstleistende (siehe o. g. Ausnahme).
Zeit: aktuell
Quelle: Statistik der Bundesagentur für Arbeit, Arbeitsmarktdaten in kleinräumiger Gliederung
SV-Beschäftigte am Arbeitsort
nach Wirtschaftsabteilungen bis 1998
Diese Tabelle gibt einen Gesamtüberblick über die sozialversicherungspflichtig Beschäftigten am Arbeitsort (nicht Wohnort) in Nürnberg nach Wirtschaftsabteilungen bis 1998.
Begriffserläuterungen:
Sozialversicherungspflichtig Beschäftigte umfassen alle Arbeitnehmer, die kranken-, renten-, pflegeversicherungspflichtig und/oder beitragspflichtig nach dem Recht der Arbeitsförderung sind oder für die Beitragsanteile zur gesetzlichen Rentenversicherung oder nach dem Recht der Arbeitsförderung zu zahlen sind; dazu gehören auch insbesondere
- Auszubildende,
- Altersteilzeitbeschäftigte,
- Praktikanten,
- Werkstudenten und
- Personen, die aus einem sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnis zur Ableistung von gesetzlichen Dienstpflichten (z. B. Wehrübung) einberufen werden.
Nicht einbezogen sind dagegen Beamte, Selbstständige, mithelfende Familienangehörige, Berufs- und Zeitsoldaten, sowie Wehr- und Zivildienstleistende (siehe o. g. Ausnahme).
Zeit: 1975 - 1998
Anmerkungen:
1. insgesamt: Differenzen gegenüber der Gesamtsumme ergeben sich aus nicht zuordenbaren Fällen
Quelle: Statistische Berichte des Bayer. Landesamts für Statistik und Datenverarbeitung, Reihe A VI 5 - j
nach Wirtschaftsabteilungen 1999 - 2008
Diese Tabelle gibt einen Gesamtüberblick über die sozialversicherungspflichtig Beschäftigten am Arbeitsort (nicht Wohnort) in Nürnberg nach Wirtschaftsabteilungen ab 1999 *.
* Gemäß der Klassifikation der Wirtschaftszweige, Ausgabe 2003 (WZ 2003)
Begriffserläuterungen:
Sozialversicherungspflichtig Beschäftigte umfassen alle Arbeitnehmer, die kranken-, renten-, pflegeversicherungspflichtig und/oder beitragspflichtig nach dem Recht der Arbeitsförderung sind oder für die Beitragsanteile zur gesetzlichen Rentenversicherung oder nach dem Recht der Arbeitsförderung zu zahlen sind; dazu gehören auch insbesondere
- Auszubildende,
- Altersteilzeitbeschäftigte,
- Praktikanten,
- Werkstudenten und
- Personen, die aus einem sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnis zur Ableistung von gesetzlichen Dienstpflichten (z. B. Wehrübung) einberufen werden.
Nicht einbezogen sind dagegen Beamte, Selbstständige, mithelfende Familienangehörige, Berufs- und Zeitsoldaten, sowie Wehr- und Zivildienstleistende (siehe o. g. Ausnahme).
Zeit: 1999 - 2008
Anmerkungen:
1. insgesamt: Differenzen gegenüber der Gesamtsumme ergeben sich aus nicht zuordenbaren Fällen
Quelle: Statistische Berichte des Bayer. Landesamts für Statistik und Datenverarbeitung, Reihe A VI 5 - j
nach Wirtschaftsabschnitten ab 2008
Diese Tabelle gibt einen Gesamtüberblick über die sozialversicherungspflichtig Beschäftigten am Arbeitsort (nicht Wohnort) in Nürnberg nach Wirtschaftsabschnitten ab 2008 *.
* Gemäß der Klassifikation der Wirtschaftszweige, Ausgabe 2008 (WZ 2008)
Begriffserläuterungen:
Sozialversicherungspflichtig Beschäftigte umfassen alle Arbeitnehmer, die kranken-, renten-, pflegeversicherungspflichtig und/oder beitragspflichtig nach dem Recht der Arbeitsförderung sind oder für die Beitragsanteile zur gesetzlichen Rentenversicherung oder nach dem Recht der Arbeitsförderung zu zahlen sind; dazu gehören auch insbesondere
- Auszubildende,
- Altersteilzeitbeschäftigte,
- Praktikanten,
- Werkstudenten und
- Personen, die aus einem sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnis zur Ableistung von gesetzlichen Dienstpflichten (z. B. Wehrübung) einberufen werden.
Nicht einbezogen sind dagegen Beamte, Selbstständige, mithelfende Familienangehörige, Berufs- und Zeitsoldaten, sowie Wehr- und Zivildienstleistende (siehe o. g. Ausnahme).
Zeit: ab 2008
Anmerkungen:
1. insgesamt: Differenzen gegenüber der Gesamtsumme ergeben sich aus nicht zuordenbaren Fällen
Quelle: Statistik der Bundesagentur für Arbeit, Sonderauswertung
nach Geschlecht
Diese Tabelle gibt einen Gesamtüberblick über die sozialversicherungspflichtig Beschäftigten am Arbeitsort (nicht Wohnort) in Nürnberg nach Geschlecht.(Stand ist jeweils der 30.06.)
Angegeben ist sowohl die Anzahl der Beschäftigten als auch der Anteil der Beschäftigten in Prozent.
Begriffserläuterungen:
Sozialversicherungspflichtig Beschäftigte umfassen alle Arbeitnehmer , die kranken-, renten-, pflegeversicherungspflichtig und/oder beitragspflichtig nach dem Recht der Arbeitsförderung sind oder für die Beitragsanteile zur gesetzlichen Rentenversicherung oder nach dem Recht der Arbeitsförderung zu zahlen sind; dazu gehören auch insbesondere
- Auszubildende,
- Altersteilzeitbeschäftigte,
- Praktikanten,
- Werkstudenten und
- Personen, die aus einem sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältniszur Ableistung von gesetzlichen Dienstpflichten (z. B. Wehrübung) einberufen werden.
Nicht einbezogen sind dagegen Beamte, Selbstständige, mithelfende Familienangehörige, Berufs- und Zeitsoldaten, sowie Wehr- und Zivildienstleistende (siehe o. g. Ausnahme).
Zeit: ab 1980
Anmerkungen:1. Beschäftigte insgesamt: Differenzen gegenüber der Gesamtsumme ergeben sich aus nicht zuordenbaren Fällen
Quelle: Statistische Berichte des Bayer. Landesamts für Statistik und Datenverarbeitung, Reihe A VI 5 - j
nach Staatsangehörigkeit
Diese Tabelle gibt einen Gesamtüberblick über die sozialversicherungspflichtig Beschäftigten am Arbeitsort (nicht Wohnort) in Nürnberg nach Staatsangehörigkeit.
(Stand ist jeweils der 30.06.)
Angegeben ist sowohl die Anzahl der Beschäftigten als auch der Anteil der Beschäftigten in Prozent.
Begriffserläuterungen:
Sozialversicherungspflichtig Beschäftigte umfassen alle Arbeitnehmer , die kranken-, renten-, pflegeversicherungspflichtig und/oder beitragspflichtig nach dem Recht der Arbeitsförderung sind oder für die Beitragsanteile zur gesetzlichen Rentenversicherung oder nach dem Recht der Arbeitsförderung zu zahlen sind; dazu gehören auch insbesondere
- li>Auszubildende,
- Altersteilzeitbeschäftigte,
- Praktikanten,
- Werkstudenten und
- Personen, die aus einem sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältniszur Ableistung von gesetzlichen Dienstpflichten (z. B. Wehrübung) einberufen werden.
Nicht einbezogen sind dagegen Beamte, Selbstständige, mithelfende Familienangehörige, Berufs- und Zeitsoldaten, sowie Wehr- und Zivildienstleistende (siehe o. g. Ausnahme).
Zeit: ab 1980
Anmerkungen:
1. Beschäftigte insgesamt: Differenzen gegenüber der Gesamtsumme ergeben sich aus nicht zuordenbaren Fällen
Quelle: Statistische Berichte des Bayer. Landesamts für Statistik und Datenverarbeitung, Reihe A VI 5 - j
nach Stellung
Diese Tabelle gibt einen Gesamtüberblick über die sozialversicherungspflichtig Beschäftigten am Arbeitsort (nicht Wohnort) in Nürnberg nach Stellung.
(Stand ist jeweils der 30.06.)
Angegeben ist sowohl die Anzahl der Beschäftigten als auch der Anteil der Beschäftigten in Prozent.
Begriffserläuterungen:
Sozialversicherungspflichtig Beschäftigte umfassen alle Arbeitnehmer , die kranken-, renten-, pflegeversicherungspflichtig und/oder beitragspflichtig nach dem Recht der Arbeitsförderung sind oder für die Beitragsanteile zur gesetzlichen Rentenversicherung oder nach dem Recht der Arbeitsförderung zu zahlen sind; dazu gehören auch insbesondere
- Auszubildende,
- Altersteilzeitbeschäftigte,
- Praktikanten,
- Werkstudenten und
- Personen, die aus einem sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältniszur Ableistung von gesetzlichen Dienstpflichten (z. B. Wehrübung) einberufen werden.
Nicht einbezogen sind dagegen Beamte, Selbstständige, mithelfende Familienangehörige, Berufs- und Zeitsoldaten, sowie Wehr- und Zivildienstleistende (siehe o. g. Ausnahme).
Zeit: ab 1980
Anmerkungen:
1. Beschäftigte insgesamt: Differenzen gegenüber der Gesamtsumme ergeben sich aus nicht zuordenbaren FällenQuelle: Statistische Berichte des Bayer. Landesamts für Statistik und Datenverarbeitung, Reihe A VI 5 - j
SV-Beschäftigte im öffentlichen Dienst in Nürnberg
Vollzeitbeschäftigte im öffentlichen Dienst
Diese Tabelle gibt einen Gesamtüberblick über die Beschäftigten in Nürnberg im öffentlichen Dienst. (Vollzeit)
Begriffserläuterungen:
Vollzeitbeschäftigte: Beschäftigte, deren regelmäßige Arbeitszeit sich auf die bei den Berichtsstellen übliche volle Wochenarbeitszeit erstreckt. Bei Lehrkräften wird von den vorgesehenen Wochenlehrstunden ausgegangen.
Dienstverhältnis: Seit der Einführung des Tarifvertrags für den öffentlichen Dienst (TVöD) zum 1. Oktober 2005 gibt es ein neues Haupttarifwerk für die Arbeitnehmer im öffentlichen Dienst. Daneben kommen auch noch der Bundesangestelltentarifvertrag (BAT) und der Manteltarifvertrag für Arbeiterinnen und Arbeiter (MTArb) zur Anwendung. Unter dem Begriff "Angestellte", der noch in einigen Tabellen des Statistischen Berichts verwendet wird, sind auch alle Arbeitnehmer nach dem TVöD nachgewiesen.
Beamte: Bedienstete, die auf Lebenszeit, Zeit, Probe oder Widerruf durch Ernennungsurkunde in das Beamtenverhältnis berufen sind: planmäßige Beamte, beamtete Hilfskräfte, Beamte im Vorbereitungsdienst und Staatsanwälte. Als Beamte gelten hier auch die Bezieher von Amtsgehältern (z.B. der Bundespräsident, der Bundeskanzler, die Ministerpräsidenten, die Minister und die Parlamentarischen Staatssekretäre) und die hauptamtlich tätigen Wahlbeamten (z.B. Landräte, hauptamtliche Bürgermeister).
Richter: Alle bei Gerichten und anderen Dienststellen (z.B. bei Ministerien) tätigen Berufsrichter im Sinne des Deutschen Richtergesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 19. April 1972 (BGBl I S. 713). Ebenfalls einbezogen sind zu "Richtern auf Probe" ernannte Gerichtsassessoren.
Soldaten: Berufs- und Zeitsoldaten der Bundeswehr; Grundwehrdienstleistende werden nicht nachgewiesen.
Angestellte bzw. Arbeitnehmer: Beschäftigte, die nach dem BAT bzw. nach dem TVöD/TV-L oder diesen zugeordneten Tarfifverträgen bezahlt werden; ebenso Angestellte/Arbeitnehmer in Ausbildung und Angestellte/Arbeitnehmer auf Zeit.
Dienstordnungsangestellte: Angestellte mit Beamtenbesoldung, die in einem privatrechtlichen Arbeitsverhältnis aufgrund einer Dienstordnung bei einem Sozialversicherungsträger beschäftigt sind (DO-Angestellte). Diese werden bei den Angestellten miterfasst.
Arbeiter: Beschäftigte, die nach dem MTArb/BMT-G bezahlt werden; ebenso Arbeiter in Ausbildung und Arbeiter auf Zeit.
Zeit: ab 1990
Anmerkungen:
1. Jahr: v = vollzeitbeschäftigt
2. Bund: einschl. Berufs- und Zeitsoldaten
3. Mittelbarer Öffentlicher Dienst: einschl. Bundesagentur für Arbeit
Quelle: Statistische Berichte des Bayer. Landesamts für Statistik und Datenverarbeitung, Reihe L III 2 u. 3 - j
Teilzeitbeschäftigte im öffentlichen Dienst
Diese Tabelle gibt einen Gesamtüberblick über die Beschäftigten in Nürnberg im öffentlichen Dienst. (Teilzeit)
Begriffserläuterungen:
Teilzeitbeschäftigte: Beschäftigte, deren regelmäßige Arbeitszeit sich auf weniger als die übliche volle Wochenarbeitszeit eines Vollzeitbeschäftigten erstreckt, einschl. Beschäftigte in Altersteilzeit. Unterschieden wird zwischen Teilzeitkräften mit mindestens der Hälfte der wöchentlichen Regelarbeitszeit (T 1) und Teilzeit-beschäftigten mit weniger als der Hälfte (T 2) der wöchentlichen Regelarbeitszeit.
Dienstverhältnis: Seit der Einführung des Tarifvertrags für den öffentlichen Dienst (TVöD) zum 1. Oktober 2005 gibt es ein neues Haupttarifwerk für die Arbeitnehmer im öffentlichen Dienst. Daneben kommen auch noch der Bundesangestelltentarifvertrag (BAT) und der Manteltarifvertrag für Arbeiterinnen und Arbeiter (MTArb) zur Anwendung. Unter dem Begriff "Angestellte", der noch in einigen Tabellen des Statistischen Berichts verwendet wird, sind auch alle Arbeitnehmer nach dem TVöD nachgewiesen.
Beamte: Bedienstete, die auf Lebenszeit, Zeit, Probe oder Widerruf durch Ernennungsurkunde in das Beamtenverhältnis berufen sind: planmäßige Beamte, beamtete Hilfskräfte, Beamte im Vorbereitungsdienst und Staatsanwälte. Als Beamte gelten hier auch die Bezieher von Amtsgehältern (z.B. der Bundespräsident, der Bundeskanzler, die Ministerpräsidenten, die Minister und die Parlamentarischen Staatssekretäre) und die hauptamtlich tätigen Wahlbeamten (z.B. Landräte, hauptamtliche Bürgermeister).
Richter: Alle bei Gerichten und anderen Dienststellen (z.B. bei Ministerien) tätigen Berufsrichter im Sinne des Deutschen Richtergesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 19. April 1972 (BGBl I S. 713). Ebenfalls einbezogen sind zu "Richtern auf Probe" ernannte Gerichtsassessoren.
Soldaten: Berufs- und Zeitsoldaten der Bundeswehr; Grundwehrdienstleistende werden nicht nachgewiesen.
Angestellte bzw. Arbeitnehmer: Beschäftigte, die nach dem BAT bzw. nach dem TVöD/TV-L oder diesen zugeordneten Tarfifverträgen bezahlt werden; ebenso Angestellte/Arbeitnehmer in Ausbildung und Angestellte/Arbeitnehmer auf Zeit.
Dienstordnungsangestellte: Angestellte mit Beamtenbesoldung, die in einem privatrechtlichen Arbeitsverhältnis aufgrund einer Dienstordnung bei einem Sozialversicherungsträger beschäftigt sind (DO-Angestellte). Diese werden bei den Angestellten miterfasst.
Arbeiter: Beschäftigte, die nach dem MTArb/BMT-G bezahlt werden; ebenso Arbeiter in Ausbildung und Arbeiter auf Zeit.
Zeit: ab 1991
Anmerkungen:
1. Jahr: t = teilzeitbeschäftigt
2. Bund: einschl. Berufs- und Zeitsoldaten
3. Mittelbarer Öffentlicher Dienst: einschl. Bundesagentur für Arbeit
Quelle: Statistische Berichte des Bayer. Landesamts für Statistik und Datenverarbeitung, Reihe L III 2 u. 3 - j
Beschäftigte der Stadt Nürnberg
Diese Tabelle gibt einen Gesamtüberblick über den Personalstand der Stadt Nürnberg.
Begriffserläuterungen:
Vollzeitbeschäftigte: Beschäftigte, deren regelmäßige Arbeitszeit sich auf die bei den Berichtsstellen übliche volle Wochenarbeitszeit erstreckt. Bei Lehrkräften wird von den vorgesehenen Wochenlehrstunden ausgegangen.
Teilzeitbeschäftigte: Beschäftigte, deren regelmäßige Arbeitszeit sich auf weniger als die übliche volle Wochenarbeitszeit eines Vollzeitbeschäftigten erstreckt, einschl. Beschäftigte in Altersteilzeit. Unterschieden wird zwischen Teilzeitkräften mit mindestens der Hälfte der wöchentlichen Regelarbeitszeit (T 1) und Teilzeit-beschäftigten mit weniger als der Hälfte (T 2) der wöchentlichen Regelarbeitszeit.
Dienstverhältnis: Seit der Einführung des Tarifvertrags für den öffentlichen Dienst (TVöD) zum 1. Oktober 2005 gibt es ein neues Haupttarifwerk für die Arbeitnehmer im öffentlichen Dienst. Daneben kommen auch noch der Bundesangestelltentarifvertrag (BAT) und der Manteltarifvertrag für Arbeiterinnen und Arbeiter (MTArb) zur Anwendung. Unter dem Begriff "Angestellte", der noch in einigen Tabellen des Statistischen Berichts verwendet wird, sind auch alle Arbeitnehmer nach dem TVöD nachgewiesen.
Beamte: Bedienstete, die auf Lebenszeit, Zeit, Probe oder Widerruf durch Ernennungsurkunde in das Beamtenverhältnis berufen sind: planmäßige Beamte, beamtete Hilfskräfte, Beamte im Vorbereitungsdienst und Staatsanwälte. Als Beamte gelten hier auch die Bezieher von Amtsgehältern (z.B. der Bundespräsident, der Bundeskanzler, die Ministerpräsidenten, die Minister und die Parlamentarischen Staatssekretäre) und die hauptamtlich tätigen Wahlbeamten (z.B. Landräte, hauptamtliche Bürgermeister).
Richter: Alle bei Gerichten und anderen Dienststellen (z.B. bei Ministerien) tätigen Berufsrichter im Sinne des Deutschen Richtergesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 19. April 1972 (BGBl I S. 713). Ebenfalls einbezogen sind zu "Richtern auf Probe" ernannte Gerichtsassessoren.
Soldaten: Berufs- und Zeitsoldaten der Bundeswehr; Grundwehrdienstleistende werden nicht nachgewiesen.
Angestellte bzw. Arbeitnehmer: Beschäftigte, die nach dem BAT bzw. nach dem TVöD/TV-L oder diesen zugeordneten Tarfifverträgen bezahlt werden; ebenso Angestellte/Arbeitnehmer in Ausbildung und Angestellte/Arbeitnehmer auf Zeit.
Dienstordnungsangestellte: Angestellte mit Beamtenbesoldung, die in einem privatrechtlichen Arbeitsverhältnis aufgrund einer Dienstordnung bei einem Sozialversicherungsträger beschäftigt sind (DO-Angestellte). Diese werden bei den Angestellten miterfasst.
Arbeiter: Beschäftigte, die nach dem MTArb/BMT-G bezahlt werden; ebenso Arbeiter in Ausbildung und Arbeiter auf Zeit.
Zeit: ab 1987
Anmerkungen:
1. Teilzeitbeschäftigte: mit mind. der Hälfte der wöch. Regelarbeitszeit
2. Wirtschaftsunternehmen: ohne eigene Rechtspersönlichkeit
3. Krankenhäuser: mit kaufmännischem Rechnungswesen
Quelle: Statistische Berichte des Bayer. Landesamts für Statistik und Datenverarbeitung, Reihe L III 2 u. 3 - j