Diese Tabelle informiert über die Betriebe und Beschäftigten des Bauhauptgewerbes in Nürnberg. Maßgebend für die Zuordnung zum Verarbeitenden Gewerbe sowie dem Bergbau und der Gewinnung von Steinen und Erden ist die "Klassifikation der Wirtschaftszweige, Ausgabe 2003 (WZ 2003)" - Abschnitte C und D -, die auf der Systematik der Wirtschaftszweige in der Europäischen Gemeinschaft (NACE Rev. 1.1) basiert. Diese wurde Anfang 2009 auf die "Klassifikation der Wirtschaftszweige, Ausgabe 2008 (WZ 2008)" - Abschnitte B und C -, die auf der Systematik der Wirtschaftszweige in der Europäischen Gemeinschaft (NACE Rev. 2) umgestellt.
Zeit: ab 2004
Anmerkung:
1. Bauhauptgewerbe: Rechtliche Einheiten mit 20 oder mehr tätigen Personen.
2. Beschäftigte: Im Jahresdurchschnitt. Beschäftigte sind tätige Personen. Zu den tätigen Personen zählen tätige Inhaberinnen und Inhaber sowie tätige Mitinhaberinnen und Mitinhaber, unbezahlt mithelfende Familienangehörige, soweit sie mindestens 55 Stunden im Monat in der rechtlichen Einheit tätig sind, Personen, die in einem Arbeitsverhältnis zur rechtlichen Einheit stehen, sowie Personen mit Altersteilzeitregelungen.
3. Rechtliche Einheit: Die rechtliche Einheit ist definiert als kleinste selbstständige Einheit, die aus handels- und/oder steuerrechtlichen Gründen Bücher führt.
4. Jahr: ab 2009 nicht mehr mit Vorjahren vergleichbar
Differenzen in den Summen durch Runden
Quelle: Bayerisches Landesamt für Statistik