Gebietstabellen
- Bevölkerungsstand nach...
- Bevölkerungsbewegung
- Haushalte nach...
- Arbeitslose
- Sozialversicherungspflichtig Beschäftigte
Themenübergreifend werden hier die Tabellen mit Zahlen für Bürgerversammlungsgebiete und Statistische Bezirke in Nürnberg nochmals angeboten.
Bevölkerungsstand nach...
...nach Altersgruppen
Diese Tabellen informieren über die Einwohner (mit Hauptwohnung) nach Altersgruppen in Nürnberg.
Im Einwohnerregister der Stadt wird unterschieden nach der
- wohnberechtigten Bevölkerung und der
- Bevölkerung in der Hauptwohnung.
Zur wohnberechtigten Bevölkerung zählen diejenigen Personen, die im betreffenden Gebiet eine Wohnung haben, unabhängig davon, ob es sich um eine Haupt- oder Nebenwohnung handelt. Zur Bevölkerung in der Hauptwohnung gehören diejenigen Personen, die im betreffenden Gebiet ihre alleinige Wohnung bzw. ihre Hauptwohnung haben.
Die sogenannte amtliche Bevölkerungszahl ist hingegen die vom Bayerischen Landesamt für Statistik durchgeführte Fortschreibung auf Basis der Volkszählung aus dem Jahr 1987.
...nach Wohndauer
Diese Tabellen informieren über die Wohndauer der Einwohner (mit Hauptwohnung) in Nürnberg.
Im Einwohnerregister der Stadt wird unterschieden nach der
- wohnberechtigten Bevölkerung und der
- Bevölkerung in der Hauptwohnung.
Zur wohnberechtigten Bevölkerung zählen diejenigen Personen, die im betreffenden Gebiet eine Wohnung haben, unabhängig davon, ob es sich um eine Haupt- oder Nebenwohnung handelt. Zur Bevölkerung in der Hauptwohnung gehören diejenigen Personen, die im betreffenden Gebiet ihre alleinige Wohnung bzw. ihre Hauptwohnung haben.
Die sogenannte amtliche Bevölkerungszahl ist hingegen die vom Bayerischen Landesamt für Statistik durchgeführte Fortschreibung auf Basis der Volkszählung aus dem Jahr 1987.
...nach Familienstand
Diese Tabellen informieren über den Familienstand der Einwohner (mit Hauptwohnung) in Nürnberg.
Im Einwohnerregister der Stadt wird unterschieden nach der
- wohnberechtigten Bevölkerung und der
- Bevölkerung in der Hauptwohnung.
Zur wohnberechtigten Bevölkerung zählen diejenigen Personen, die im betreffenden Gebiet eine Wohnung haben, unabhängig davon, ob es sich um eine Haupt- oder Nebenwohnung handelt. Zur Bevölkerung in der Hauptwohnung gehören diejenigen Personen, die im betreffenden Gebiet ihre alleinige Wohnung bzw. ihre Hauptwohnung haben.
Die sogenannte amtliche Bevölkerungszahl ist hingegen die vom Bayerischen Landesamt für Statistik durchgeführte Fortschreibung auf Basis der Volkszählung aus dem Jahr 1987.
...nach Religion/Konfession
Diese Tabellen informieren über die Religion der Einwohner (mit Hauptwohnung) in Nürnberg.
Im Einwohnerregister der Stadt wird unterschieden nach der
- wohnberechtigten Bevölkerung und der
- Bevölkerung in der Hauptwohnung.
Zur wohnberechtigten Bevölkerung zählen diejenigen Personen, die im betreffenden Gebiet eine Wohnung haben, unabhängig davon, ob es sich um eine Haupt- oder Nebenwohnung handelt. Zur Bevölkerung in der Hauptwohnung gehören diejenigen Personen, die im betreffenden Gebiet ihre alleinige Wohnung bzw. ihre Hauptwohnung haben.
Die sogenannte amtliche Bevölkerungszahl ist hingegen die vom Bayerischen Landesamt für Statistik durchgeführte Fortschreibung auf Basis der Volkszählung aus dem Jahr 1987.
...nach Staatsangehörigkeit (deutsch/nichtdeutsch)
Diese Tabellen informieren über die Staatsangehörigkeit der Einwohner (mit Hauptwohnung) in Nürnberg unterschieden nach Deutschen ohne und mit Migrationshintergrund, sowie nach Ausländern (EU und nicht-EU).
Im Einwohnerregister der Stadt wird unterschieden nach der
- wohnberechtigten Bevölkerung und der
- Bevölkerung in der Hauptwohnung.
Zur wohnberechtigten Bevölkerung zählen diejenigen Personen, die im betreffenden Gebiet eine Wohnung haben, unabhängig davon, ob es sich um eine Haupt- oder Nebenwohnung handelt. Zur Bevölkerung in der Hauptwohnung gehören diejenigen Personen, die im betreffenden Gebiet ihre alleinige Wohnung bzw. ihre Hauptwohnung haben.
Die sogenannte amtliche Bevölkerungszahl ist hingegen die vom Bayerischen Landesamt für Statistik durchgeführte Fortschreibung auf Basis der Volkszählung aus dem Jahr 1987.
...nach Geschlecht
Diese Tabellen informieren über die Einwohner (mit Hauptwohnung) in Fürth nach Geschlecht.
Im Einwohnerregister der Stadt wird unterschieden nach der
- wohnberechtigten Bevölkerung und der
- Bevölkerung in der Hauptwohnung.
Zur wohnberechtigten Bevölkerung zählen diejenigen Personen, die im betreffenden Gebiet eine Wohnung haben, unabhängig davon, ob es sich um eine Haupt- oder Nebenwohnung handelt. Zur Bevölkerung in der Hauptwohnung gehören diejenigen Personen, die im betreffenden Gebiet ihre alleinige Wohnung bzw. ihre Hauptwohnung haben.
Die sogenannte amtliche Bevölkerungszahl ist hingegen die vom Bayerischen Landesamt für Statistik durchgeführte Fortschreibung auf Basis der Volkszählung aus dem Jahr 1987.
Bevölkerungsbewegung
Lebendgeborene nach Geschlecht
Diese Tabelle gibt einen Überblick über die Lebendgeborenen nach Geschlecht in den Bürgerversammlungsgebieten und Statistischen Bezirken in Nürnberg.
Quelle: Einwohnermeldeamt Registerabzug
Lebendgeborene nach Staatsangehörigkeit (deutsch/nichtdeutsch)
Diese Tabelle informiert über die Lebendgeborenen in Nürnberg nach Nationalität, unterschieden nach Deutschen und Ausländern in den Bürgerversammlungsgebieten und Statistischen Bezirken.
Quelle: Einwohnermeldeamt Registerabzug
Gestorbene nach Geschlecht
Diese Tabellen zeigen einen Gesamtüberblick über die Gestorbenen nach Geschlecht in den Bürgerversammlungsgebieten und Statistischen Bezirken in Nürnberg.
Quelle: Einwohnermeldeamt Registerabzug
Gestorbene nach Staatsangehörigkeit (deutsch/nichtdeutsch)
Diese Tabellen zeigen einen Überblick über die Gestorbenen nach Nationalität in den Bürgerversammlungsgebieten und in den Statistischen Bezirken in Nürnberg.
Zeit: aktuell
Quelle: Einwohnermeldeamt Registerabzug
Fortzüge ins Inland und Ausland insgesamt
Diese Tabellen geben einen Gesamtüberblick über die Fortzüge ins Inland und Ausland von den Bürgerversammlungsgebieten und den Statistischen Bezirken in Nürnberg.
Zeit: aktuell
Quelle: Einwohnermeldeamt Registerabzug
Quelle ab 2013: Einwohnermelderegister
Zuzüge aus dem Inland und Ausland insgesamt
Diese Tabellen geben einen Gesamtüberblick über die Zuzüge aus dem Inland und Ausland in die Bürgerversammlungsgebiete und die Statistischen Bezirke Nürnbergs.
Zeit: aktuell
Quelle: Einwohnermeldeamt Registerabzug
Umzüge innerhalb des Stadtgebietes
Diese Tabellen geben einen Überblick über die Umzüge innerhalb des Stadtgebietes Nürnbergs.
Zeit: aktuell
Quelle: Bayer. Landesamt für Statistik
Haushalte nach...
...der Größe
Diese Tabellen informieren über die Haushalte nach Größe in den Bürgerversammlungsgebieten und Statistischen Bezirken.
Anmerkung:
Generierung von Haushalten
Ein Melderegister enthält keine direkt abrufbaren Angaben über Haushalte. Man kann aber auf indirektem Wege aus den Personendaten Hinweise auf das Zusammenleben der Personen in Haushalten gewinnen. Die Verfahren zur systematischen Nutzung derartiger Indizien heißen "Haushaltegenerierung". Sie gruppieren an ein und derselben Wohnadresse gemeldete Personen aufgrund von Merkmalsvergleichen zu Haushalten. Diese so zusammengeführten Personen entsprechen dem Typ des "Wohnhaushaltes".(Quelle:http://www.staedtestatistik.de )
...ausgewählten Typen
Diese Tabellen informieren über die Haushalte nach Typen in den Bürgerversammlungsgebieten und Statistischen Bezirken.
Arbeitslose
Arbeitslose Übersicht
Diese Tabelle gibt einen Überblick über die Arbeitslosen insgesamt (nach SGB II und SGB III) in den Bürgerversammlungsgebieten in Nürnberg.
Begriffserläuterungen:
Arbeitslose sind Personen, die
- vorübergehend nicht in einem Beschäftigungsverhältnis stehen oder nur eine weniger als 15 Stunden wöchentlich umfassende Beschäftigung ausüben,
- eine versicherungspflichtige, mindestens 15 Stunden wöchentlich umfassende Beschäftigung suchen,
- den Vermittlungsbemühungen der Agentur für Arbeit oder des Jobcenters zur Verfügung stehen, also arbeitsfähig und -bereit sind,
- in der Bundesrepublik Deutschland wohnen,
- nicht jünger als 15 Jahre sind und die Altersgrenze für den Renteneintritt noch nicht erreicht haben,
- sich persönlich bei einer Agentur für Arbeit oder einem Jobcenter arbeitslos gemeldet haben.
Arbeitslosengeld nach dem SGB III als Lohnersatzleistung wird Arbeitslosen anstelle des ausfallenden Arbeitsentgeltes gezahlt. Der Leistungsanspruch beträgt 60% bzw. 67% des zuletzt erhaltenen pauschalierten Nettoarbeitsentgeltes. Die Anspruchsdauer beträgt mindestens 180 Kalendertage bei älteren Arbeitslosen kann sie bis zu 720 Kalendertage betragen. Anspruchsvoraussetzungen sind Arbeitslosigkeit, die Erfüllung der Anwartschaftszeit sowie die Arbeitslosmeldung bei einer Agentur für Arbeit. Darüber hinaus sind Arbeitslose verpflichtet, im Rahmen der Eigenbemühungen alle Möglichkeiten der beruflichen Eingliederung zu nutzen.
Für 58-jährige und ältere Arbeitslose besteht die Möglichkeit, Arbeitslosengeld auch dann zu beziehen, wenn sie nicht mehr arbeiten möchten (§ 428 SGB III). Ab Januar 2008 gilt dies nur noch, wenn der Anspruch vor dem 1.1.2008 entstanden ist und vor diesem Tag das 58. Lebensjahr vollendet wurde.
Arbeitslosengeld II (Alg II) bezeichnet die Geldleistungen für erwerbsfähige Leistungsberechtigte im Rahmen der Grundsicherung. Die Geldleistungen dienen der Sicherung des eigenen Lebensunterhalts und setzen sich zusammen aus:
- Leistungen aufgrund von Regelbedarfen (§ 20 SGB II) - für Alg II und Sozialgeld gelten einheitliche, pauschalierte Regelsätze.
- ggf. Leistungen für Mehrbedarfe beim Lebensunterhalt (§ 21 SGB II)
- Leistungen für Unterkunft und Heizung (§ 22 SGB II)
SGB II:
Das Zweite Buch Sozialgesetzbuch regelt die Grundsicherung für Arbeitsuchende in der Bundesrepublik Deutschland. Das SGB II ist seit 1. Januar 2005 in Kraft und bildet den wesentlichen Teil des Vierten Gesetzes für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt, das im allgemeinen Sprachgebrauch als "Hartz IV-Gesetz" bezeichnet wird. Es regelt die Förderung (einschließlich finanzieller Förderung) von erwerbsfähigen Personen ab 15 und unter 65 Jahren sowie deren Angehöriger, soweit diese ihren Lebensunterhalt nicht aus eigenen Mitteln bestreiten können. Die wesentliche Neuerung besteht darin, dass vor seinem Inkrafttreten Arbeitslose zeitlich unbegrenzt Arbeitslosenhilfe nach dem SGB III erhielten, die sich an der Höhe des vorher bezogenen Arbeitslosengeldes orientierte; die Arbeitslosenhilfe wurde durch das Arbeitslosengeld II ersetzt. Arbeitslosengeld II wird prinzipiell ebenfalls zeitlich unbegrenzt gewährt; jedoch umfasst ein Bewilligungszeitraum regelmäßig 6 Monate (Arbeitslosenhilfe: bis zu 12 Monate).
SGB III:
Das Dritte Buch Sozialgesetzbuch (SGB III) regelt das deutsche Arbeitsförderungsrecht. Es ist Nachfolger des Arbeitsförderungsgesetzes, das bis zum 31. Dezember 1997 das Arbeitsförderungsrecht regelte. Das SGB III umfasst sämtliche Leistungen und Maßnahmen zur Arbeitsförderung. Es ist damit die Grundlage für die Arbeit der Bundesagentur für Arbeit und der Arbeitsagenturen. Das Sozialgesetzbuch III enthält zudem Regelungen zur Arbeitslosenversicherung. Die Leistungen werden dabei in die drei großen Bereiche Leistungen an Arbeitnehmer, Leistungen an Arbeitgeber sowie Leistungen an Träger unterteilt. Mit dem Gesetz zur Verbesserung der Eingliederungschancen am Arbeitsmarkt vom 20. Dezember 2011 (BGBl. I S. 2854) wurden die arbeitsmarktpolitischen Instrumente der Bundesagentur neu geregelt und die entsprechenden Regelungen im SGB III in wesentlichen Punkten neu gefasst. Das SGB III wurde neu gegliedert. Infolge dessen wurden auch solche Paragraphen, die sich nicht oder nur unwesentlich geändert hatten, mit Wirkung zum 1. April 2012 neu nummeriert.
Zeit: aktuell
Quelle: Statistik der Bundesagentur für Arbeit, Arbeitsmarktdaten in kleinräumiger Gliederung
Sozialversicherungspflichtig Beschäftigte
SV-Beschäftigte Übersicht
Diese Tabellen geben einen Gesamtüberblick über die sozialversicherungspflichtig Beschäftigten am Wohnort (nicht Arbeitsort) in den Bürgerversammlungsgebieten bzw. in den Statistischen Bezirken in Nürnberg.
Begriffserläuterungen:
Sozialversicherungspflichtig Beschäftigte umfassen alle Arbeitnehmer, die kranken-, renten-, pflegeversicherungspflichtig und/oder beitragspflichtig nach dem Recht der Arbeitsförderung sind oder für die Beitragsanteile zur gesetzlichen Rentenversicherung oder nach dem Recht der Arbeitsförderung zu zahlen sind; dazu gehören auch insbesondere
- Auszubildende,
- Altersteilzeitbeschäftigte,
- Praktikanten,
- Werkstudenten und
- Personen, die aus einem sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnis zur Ableistung von gesetzlichen Dienstpflichten (z. B. Wehrübung) einberufen werden.
Nicht einbezogen sind dagegen Beamte, Selbstständige, mithelfende Familienangehörige, Berufs- und Zeitsoldaten, sowie Wehr- und Zivildienstleistende (siehe o. g. Ausnahme).
Zeit: aktuell
Quelle: Statistik der Bundesagentur für Arbeit, Arbeitsmarktdaten in kleinräumiger Gliederung