Zwei Wahlkreise: 243 (Nürnberg-Nord) und 244 (Nürnberg-Süd)
Die Bundesrepublik Deutschland ist in Wahlkreise eingeteilt. Bei den Bundestagswahlen gibt es je Wahlkreis ein Direktmandat für den Bundestag in Berlin.
In Nürnberg gibt es zwei Wahlkreise: 243 (Nürnberg-Nord) und 244 (Nürnberg-Süd). Der Wahlkreis 244 umfasst auch die kreisfreie Stadt Schwabach. Wahlkreise fassen Wahlbezirke zusammen und berücksichtigen in Nürnberg zusätzlich die statistischen Bezirke.
Die gegenwärtige Einteilung der Wahlkreise ergibt sich aus dem Bundeswahlgesetz in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. Juli 1993 (BGBl. I S. 1288, 1594), das zuletzt durch Artikel 1 des Gesetzes vom 7. März 2024 (BGBl. 2024 I Nr. 91) geändert worden ist. Dort ist maßgeblich die Anlage 2 (zu § 2 Absatz 2 BWahlG), siehe auch folgender Link: