Beratung rund um die Schwangerschaft


Sie sind schwanger und vor Ihnen liegt eine aufregende Zeit.

Eine Frau und ein Mann halten ein Ultraschallbild in die Kamera.

Eine Schwangerschaft verändert das Leben einer Frau und das ihres Partners auf eine besondere Weise.
Für viele Menschen ist eine Schwangerschaft ein Grund zur Freude, für manche aber auch ein Anlass zur Sorge.

Sie sind nicht allein!

Unsere Beratungsstelle unterstützt Sie bei offenen Fragen, Ängsten und Zweifeln.
Wir begleiten Sie in der Zeit der Schwangerschaft und nach der Geburt bis zum Ende des 3. Lebensjahres Ihres Kindes. Vereinbaren Sie einen Termin, wir beraten Sie gerne.

Wir beraten Sie:

  • zu gesetzlichen Regelungen und Leistungen wie Mutterschutz, Mutterschaftsgeld, Elterngeld, Elternzeit, Kindergeld, Familiengeld, Sorgerecht, Kinderzuschlag, Wohngeld, Bürgergeld
  • bei Fragen rund um das Thema Schwangerschaft und Geburt
  • bei Fragen zu vorgeburtlichen Untersuchungen
  • zu Familienplanung und Empfängnisverhütung

Wir vermitteln während der Schwangerschaft:

Beratungstermin vereinbaren

Telefon 09 11 / 2 31-22 88

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Ungewollt schwanger - was tun?

Beratung im Schwangerschaftskonflikt (§ 219 StGB) mit Beratungsschein

Eine Frau hat einen positiven Schwangerschaftstest in der Hand. Sie sitzt mit angezogenen Knien vor einem Städtepanorama.

Sie denken über einen Schwangerschaftsabbruch nach?

In einem Beratungsgespräch können Sie alle Fragen und Probleme offen ansprechen, die Sie in dieser Konfliktsituation bewegen. Sie können alleine, mit Ihrem Partner oder einer anderen Person Ihres Vertrauens zu uns kommen.

Die Beratung ist kostenlos, ergebnisoffen und unterliegt der gesetzlichen Schweigepflicht. Eine anonyme Beratung ist möglich. Bitte vereinbaren Sie einen Termin mit uns.

Informationen zum Beratungsschein

Das Gesetz verpflichtet schwangere Frauen, die einen Abbruch vornehmen lassen möchten, vor dem Eingriff eine Beratung in einer anerkannten Beratungsstelle in Anspruch zu nehmen. Das Gesundheitsamt ist eine gesetzlich anerkannte Beratungsstelle, die berechtigt ist, einen Beratungsschein auszustellen. Der Beratungsschein wird kostenlos erstellt.

Der Gesetzgeber schreibt die Beratung verpflichtend vor. Das Beratungsgespräch wird trotzdem so mit Ihnen geführt, dass Sie selbst entscheiden, ob Sie den Abbruch vornehmen lassen oder nicht. Die persönliche Meinung Ihrer Beraterin ist dabei nicht erheblich.

Schwangerschaftskonfliktberatung (§ 219 StGB) mit Beratungsschein


Bitte vereinbaren Sie einen Beratungstermin mit uns.

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Vertrauliche Geburt? Wir beraten Sie.

Eine Person schreibt in ein Notizbuch. Eine andere Person sitzt daneben auf dem Sofa.

Sie sind schwanger, allein und keiner darf es erfahren. Sie können sich vertrauensvoll an unsere Beratungsstelle wenden. Wir beraten und unterstützen Sie und sind für Sie da.

Beratungstermin vereinbaren

Telefon 09 11 / 2 31-22 88

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Wenn Sie nach einer anonymen Beratung Ihre Anonymität aufrechterhalten wollen, besteht die Möglichkeit einer vertraulichen Geburt. Hier bekommen Sie mehr Informationen zur vertraulichen Geburt:

Hilfetelefon Schwangere in Not


Das Telefon ist rund um die Uhr besetzt und bietet Ihnen in mehreren Sprachen eine erste Unterstützung an.


Telefon 08 00 / 40 40 020


Beratungsstelle für Fragen rund um die Schwangerschaft
- staatlich anerkannt

Johannisstraße 1

90419 Nürnberg

Telefon 09 11 / 2 31-22 88

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Öffnungszeiten:

Telefonische Erreichbarkeit:
Montag bis Donnerstag: 8 bis 14 Uhr
Freitag: 8 bis 13 Uhr


Vereinbaren Sie einen Beratungstermin mit uns.



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