Vogelperspektive, ein Apfel, eine Tastatur mit Händen darauf und ein Stethoskop

Gesundheitsamt Nürnberg

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Heilkundliche Berufe

Heilpraktiker, Bild © MQ-Illustrations / stock.adobe.com

Allgemeine Informationen

Wer die Heilkunde ausüben möchte, ohne Arzt oder Psychotherapeut zu sein, benötigt hierzu eine Erlaubnis nach dem Heilpraktikergesetz. Beantragt werden können:

  • die allgemeine Heilpraktikererlaubnis
  • die auf das Gebiet der Psychotherapie beschränkte Heilpraktikererlaubnis
  • die auf das Gebiet der Physiotherapie beschränkte Heilpraktikererlaubnis
  • die auf das Gebiet der Podologie beschränkte Heilpraktikererlaubnis

Um eine Heilpraktikererlaubnis erteilt zu bekommen, müssen Sie bestimmte Vorbedingungen erfüllen. Dazu gehört auch eine Überprüfung Ihrer Kenntnisse durch das Gesundheitsamt.


Heilpraktiker


Heilkundliche Psychotherapie


Heilkundliche Physiotherapie/Podologie


Kontakt

Stadt Nürnberg
Gesundheitsamt

Burgstraße 42. OG, Zimmer 21490403 Nürnberg
Öffentliche Verkehrsmittel<https://www.vgn.de/verbindungen/?place_destination=N%C3%BCrnberg&name_destination=Burgstra%C3%9Fe+4&type_destination=any&anyObjFilter_destination=12&execInst=verifyOnly&sessionID=0>
09 11 / 2 31-22 95, -1 71 25<tel:0911231229517125>09 11 / 2 31-14 840<tel:091123114840>
Öffnungszeiten:

Montag, Dienstag und Donnerstag: 8.30 bis 15.30 Uhr
Mittwoch: 8.30 bis 12.30 Uhr und nach Vereinbarung

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