Impfungen und Reisemedizin
Impfempfehlungen
Impfungen sind ein gutes und sicheres Werkzeug, um sich vor Infektionskrankheiten zu schützen. Daher empfehlen wir im Einklang mit der Ständigen Impfkommission STIKO) verschiedene Impfungen, insbesondere für Kinder, aber auch für Erwachsene.
Hier finden Sie eine Übersicht aller empfohlenen Impfungen für Kinder und Erwachsene.
Das Deutsche Grüne Kreuz (DGK) hält umfassende weiterführende Informationen zu Impfungen für Sie bereit.
Reiseimpfungen
Bei bestimmten Gefährdungen, zum Beispiel wenn Sie Fernreisen unternehmen, kommen neben den allgemein empfohlenen Impfungen weitere in Betracht. Hier können Sie sich informieren, ob für Ihr Reiseziel weitere Impfungen sinnvoll oder notwendig sind:
Eine Impfung gegen Gelbfieber ist in manchen Ländern für die Einreise verpflichtend. Nur autorisierte Impfärzte dürfen gegen Gelbfieber impfen. Hier finden Sie eine Übersicht der Gelbfieberimpfstellen, sortiert nach Bundesland.
Bitte beachten Sie, dass wir im Gesundheitsamt keine individuelle Impfberatung anbieten und auch keine Impfungen durchführen. Wenden Sie sich dazu an Ihre Hausärztin oder Ihren Hausarzt.
Mit verschreibungspflichtigen Medikamenten auf Reisen
Viele Patienten sind auch während ihres Urlaubs im Ausland auf ihre Medikamente angewiesen. Dabei kann es bei Grenz- und Zollkontrollen hilfreich sein, für die mitgeführten Arzneimittel eine ärztliche Bescheinigung vorweisen zu können. Für die dem Betäubungsmittelrecht unterliegende Medikation, wie etwa starke Schmerzmittel, gelten besondere Regeln.
Betäubungsmittel
Bei Aufenthalten bis zu 30 Tagen in Mitgliedstaaten des Schengener Abkommens reicht ein Dokument, das der Arzt ausfüllt und das vom Gesundheitsamt beglaubigt wird.
Für die Beglaubigung ist das Gesundheitsamt zuständig, in dessen Bereich der verordnende Arzt seinen Praxissitz hat. Wenn Ihr Arzt also im Stadtgebiet Nürnberg seine Praxis hat, können wir das Arztdokument für Sie beglaubigen.
- Die Gebühr für die Beglaubigung beträgt 5 Euro.
- Bitte bringen Sie Ihren Pass oder Personalausweis mit, um sich auszuweisen.
Beglaubigung von ärztlichen Dokumenten für Reisezwecke
Gesundheitsamt Nürnberg
Burgstraße 4
EG, Zimmer 013
90403 Nürnberg
Telefon 09 11 / 2 31-23 23
Öffnungszeiten:
Montag bis Donnerstag: 8 bis 15.30 Uhr
Freitag: 8 bis 12.30 Uhr
Eine Terminvereinbarung ist nicht notwendig.
Für Reisen in andere Länder wird ein mehrsprachiges ärztliches Formular empfohlen, in dem Angaben zu Einzel- und Tagesdosierungen, Wirkstoffbezeichnung und Reisedauer gemacht werden.
Es ist trotzdem ratsam, sich vor Reiseantritt bei der entsprechenden Botschaft des Urlaubslandes nach den geltenden Einfuhrbestimmungen zu erkundigen.
Informationen zur Substitutionsbehandlung reisender opiatabhängiger Personen finden sich auf der Seite von INDRO e.V.
Andere Arzneimittel und persönlicher Bedarf
Informieren Sie sich vorab bei der Botschaft des Urlaubslandes oder auf den Internetseiten des Auswärtigen Amtes über die Bedingungen bei Mitnahme des persönlichen Bedarfs an Medikamenten, Spritzen und Kanülen. Unter Umständen ist ein Begleitattest notwendig, das von Ihrem Hausarzt oder Ihrer Hausärztin ausgefüllt werden muss.
Ein Muster eines Begleitattestes können Sie hier als PDF-Datei herunterladen:
Sie haben nicht gefunden, was Sie gesucht haben? Vielleicht werden Sie hier fündig - alle Informationen aus dem Gesundheitsamt von A bis Z!