Schritt: Verpflichtende Gesundheitsberatung beim Gesundheitsamt - Fachstelle für sexuelle Gesundheit.
Schritt: Anmeldebescheinigung nach dem §3 Prostituiertenschutzgesetz beim Gesundheitsamt - Kreisverwaltungsbehörde.
Auf freiwilliger Basis bietet das Gesundheitsamt - Fachstelle Sexuelle Gesundheit - regelmäßige Beratungen und Untersuchungen für Prostituierte an; kostenlos und auf Wunsch auch anonym.
Information in English</imperia/md/gesundheit_nbg/dokumente/prostitutionenglisch.pdf> (PDF, 58 KB)
1. Schritt: Verpflichtende Gesundheitsberatung nach § 10 Prostituiertenschutzgesetz beim Gesundheitsamt - Fachstelle für sexuelle Gesundheit.
Warum finden diese Beratungen statt?
Um die Tätigkeit als Prostituierte bzw. Prostituierter aufzunehmen, ist in § 10 Prostituiertenschutzgesetz eine gesundheitliche Beratung durch den öffentlichen Gesundheitsdienst vorgeschrieben. Die Beratung ist Voraussetzung für die Anmeldung der Tätigkeit nach § 3 und darf hierfür maximal drei Monate alt sein.
Die Beratungen finden in vertraulichem Rahmen in der Burgstraße 4 im Gesundheitsamt statt.
Wann und wie oft wird beraten?
Wir nehmen uns gerne die Zeit, die nötig ist, um alle Fragen zu beantworten. Deshalb benötigen Sie einen Beratungstermin, den Sie bestenfalls vorab telefonisch vereinbaren. Wenn Sie über 21 Jahre alt sind, reicht ein jährlicher Termin. Für die Altersgruppe zwischen 18 und 21 ist eine halbjährliche Beratung vorgesehen. Die Beratungsdauer richtet sich nach dem individuellen Beratungsbedarf und beträgt erfahrungsgemäß 15 bis 60 Minuten. Terminvereinbarung: 0911/231-22 92 oder 0911/231-77 995.
Wer berät?
Unser Beratungsteam besteht aus drei erfahrenen Sozialarbeiterinnen und einer Ärztin. Generell finden die Beratungen aber unter vier Augen und unter Einhaltung der Datenschutzbestimmungen und der Schweigepflicht statt. Sollte es beim Sprachverständnis Probleme geben, haben wir die Möglichkeit, für viele Sprachen spontan einen Videodolmetscher zuzuziehen. Bei weiteren Sprachen vereinbaren wir einen festen Termin mit dem jeweiligen Videodolmetscher.
Welche Themen umfasst das Beratungsgespräch?
Das Beratungsgespräch ist angepasst an die persönliche Lebenssituation und kann verschiedene Inhalte haben. Insbesondere sind dies die Krankheitsverhütung, die Schwangerschaft, die Empfängnisregelung sowie die Risiken des Alkohol- und Drogengebrauchs. Es kann aber auch um Fragen der allgemeinen Lebenssituation wie familiäre Probleme, Ausstiegswunsch sowie Zwangssituationen gehen. Wir können bei Bedarf Kontakt zu entsprechenden Hilfsangeboten herstellen.
Was kostet die Beratung?
Es fallen Kosten in Höhe von 35 Euro an. Bezahlen kann man mit Karte oder bar.
Gibt es eine Bescheinigung für die Beratung?
Im Anschluss an die Beratung wird eine Bescheinigung ausgestellt, die im gesamten Bundesgebiet gültig ist und bei der Arbeit mitzuführen ist. Auf Wunsch kann diese Bescheinigung auf den in einer gültigen Aliasbescheinigung verwendeten Aliasnamen ausgestellt werden (§ 6).
2. Schritt: Anmeldebescheinigung nach dem §3 Prostituiertenschutzgesetz beim Gesundheitsamt - Kreisverwaltungsbehörde.
Warum muss ich mich anmelden?
Um die Tätigkeit als Prostituierte*r aufnehmen zu können ist in Paragraph 3 Prostituiertenschutzgesetz die Anmeldung vorgesehen. Die Anmeldung beinhaltet ein Informations- und Beratungsgespräch über Rechte und Pflichten für Prostituierte, zum Beispiel zu Krankenversicherung, Steuern und Hilfsangeboten. Im Anschluss erhalten Sie die Anmeldebescheinigung. Bei Bedarf haben wir die Möglichkeit Videodolmetscher hinzuzuziehen.
Was muss ich mitbringen?
- aktuelles Lichtbild (Passfoto 35 x 45 Millimeter) - Personalausweis - Nachweis über die erfolgte Gesundheitsberatung (siehe 1. Schritt). Bei der Erstanmeldung darf dieser Nachweis nicht älter als drei Monate sein - für Nicht-EU-Bürger: Nachweis der Berechtigung zur Ausübung einer Beschäftigung oder selbstständigen Tätigkeit
Was muss ich bezahlen?
Die Anmeldung mit Anmeldebescheinigung kostet 35 Euro. Wenn Sie zudem einen sogenannten "Alias-Ausweis" mit Ihrem Arbeitsnamen möchten, werden nochmals 35 Euro fällig. Sie können am Kassenautomaten in bar oder mit Karte zahlen.
Wo findet die Anmeldung statt?
Die Anmeldung findet im vertraulichen Rahmen im Gesundheitsamt Nürnberg - Kreisverwaltungsbehörde, Burgstraße 4, 90403 Nürnberg, Zimmer U22a, Untergeschoss, Telefonnummer: 09 11 / 2 31-77 999 statt.
Bitte vereinbaren Sie vorab telefonisch einen Termin!
Montag bis Donnerstag: 8.30 bis 15.30 Uhr Freitag: 8.30 bis 12.30 Uhr
Freiwillige Beratung und Untersuchung nach §19 Infektionsschutzgesetz
Wer kann sich in der Fachstelle sexuelle Gesundheit beraten und untersuchen lassen?
Grundsätzlich können sich alle Personen, die dies wünschen, in unserer Fachstelle anonym und kostenfrei beraten und gegebenenfalls untersuchen lassen. Dieses Angebot gilt auch für Personen ohne Versicherungsschutz. Insbesondere Prostituierte können profitieren, da ihre Lebensumstände oft eine erhöhte Ansteckungsgefahr für sich und andere mit sich bringen.
Im Beratungsgespräch können wir je nach Risiko festlegen, welche Untersuchungen sinnvoll sind.
Welche Untersuchungen/Behandlungen sind möglich?
Im Blut können wir Antikörper gegen HIV, Hepatitis A, B und C sowie Syphilis nachweisen. Zudem ist es möglich, den Impfschutz nach einer Hepatitis-B-Schutzimpfung zu überprüfen.
Abstriche sind je nach Risiko vaginal, anal oder oral möglich. Es kann bereits wenige Tage nach dem möglichen Kontakt mittels einer PCR-Testung das Vorhandensein von Chlamydien oder Gonokokken (Tripper) nachgewiesen oder ausgeschlossen werden. Mikroskopisch oder bei einer entsprechenden klinischen Untersuchung können weitere Diagnosen gestellt werden: bakterielle Vaginose, Candida (Pilzinfektion), Herpes, Condylome (Feigwarzen), Zystitis (Blasenentzündung), Schwangerschaftstest.
Verschiedene Behandlungen können wir selbst durchführen. Andernfalls verweisen wir Sie an entsprechende Fachärzt*innen, mit denen wir zusammenarbeiten.
Wann kann ich mich untersuchen lassen?
Die Ärztin führt immer Dienstag, Mittwoch und Donnerstag Untersuchungen durch.
Wer führt die Untersuchung durch?
Die Untersuchungen und Behandlungen erfolgen durch unsere Ärztin Frau Dipl. Med. Gisela Hanf.
Fallen Kosten an?
Die Untersuchungen sind generell kostenfrei. Werden Medikamente per Privatrezept verordnet, müssen diese in der Apotheke bezahlt werden (Pille, Antibiotika, Schmerzmittel etc.).
Kann ich eine Hepatitis-A/B-Schutzimpfung bekommen?
Wenn kein oder nur ungenügender Impfschutz gegen Hepatitis A/B vorhanden ist, können wir die fehlenden Impfungen durchführen oder ergänzen. Es fallen Kosten von 70 Euro pro Impfung an. Für einen vollständigen Impfschutz benötigt man drei Impfungen: Vier Wochen nach der ersten Impfung erfolgt die zweite Impfung, weitere sechs Monate später wird das dritte Mal geimpft.
Wie oft sollte man sich untersuchen lassen?
Bei besonders hohem Infektionsrisiko (geplatztes Kondom, Verletzungen, Blutkontakt) oder Beschwerden ist eine unverzügliche Beratung/Untersuchung sinnvoll. Ansonsten empfehlen wir dies eventuell alle drei Monate oder nach Beendigung oder Unterbrechung der Tätigkeit.
Personen, die ein Prostitutionsgewerbe betreiben, ein Prostitutionsfahrzeug aufstellen oder eine Prostitutionsveranstaltung organisieren oder durchführen, benötigen eine Erlaubnis und müssen dies anzeigen. Dafür ist das Ordnungsamt zuständig.
Die Informationen zum Prostituiertenschutzgesetz (ProstSchG) finden Sie auch in anderen Sprachen beim Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend.