Vogelperspektive, ein Apfel, eine Tastatur mit Händen darauf und ein Stethoskop

Gesundheitsamt Nürnberg

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Unser Angebot für Sexarbeiter*innen

Werbung für Bordell, Bild © Werbung für Bordell / stock.adobe.com
  1. Schritt: Verpflichtende Gesundheitsberatung beim Gesundheitsamt - Fachstelle für sexuelle Gesundheit.
  2. Schritt: Anmeldebescheinigung nach dem §3 Prostituiertenschutzgesetz beim Gesundheitsamt - Kreisverwaltungsbehörde.

Auf freiwilliger Basis bietet das Gesundheitsamt - Fachstelle Sexuelle Gesundheit - regelmäßige Beratungen und Untersuchungen für Prostituierte an; kostenlos und auf Wunsch auch anonym.


Verpflichtende gesundheitliche Beratung nach § 10 Prostituiertenschutzgesetz

Beratungsbescheinigung Prostitution © Stadt Nürnberg / Fachstelle sexuelle Gesundheit

1. Schritt: Verpflichtende Gesundheitsberatung nach § 10 Prostituiertenschutzgesetz beim Gesundheitsamt - Fachstelle für sexuelle Gesundheit.

    Beratungstermin vereinbaren

    09 11 / 2 31-22 92 oder -77 99 5<tel:0911231229277995>Kontaktformular</global/ajax_kontaktformular.html?cfid=3248>
    Öffnungszeiten:

    Montags, mittwochs und freitags


    Anmeldebescheinigung nach §3 Prostituiertenschutzgesetz

    2. Schritt: Anmeldebescheinigung nach dem §3 Prostituiertenschutzgesetz beim Gesundheitsamt - Kreisverwaltungsbehörde.

      Bitte vereinbaren Sie vorab telefonisch einen Termin!

      Beratungs- und Informationstermin vereinbaren

      09 11 / 2 31-77 999<tel:091123177999>Kontaktformular</global/ajax_kontaktformular.html?cfid=3248>
      Öffnungszeiten:

      Montag bis Donnerstag: 8.30 bis 15.30 Uhr
      Freitag: 8.30 bis 12.30 Uhr


      Freiwillige Beratung und Untersuchung nach §19 Infektionsschutzgesetz

      Beratungstermin vereinbaren

      09 11 / 2 31-22 92 oder -77 99 5<tel:0911231229277995>Kontaktformular</global/ajax_kontaktformular.html?cfid=3248>

      Personen, die ein Prostitutionsgewerbe betreiben, ein Prostitutionsfahrzeug aufstellen oder eine Prostitutionsveranstaltung organisieren oder durchführen, benötigen eine Erlaubnis und müssen dies anzeigen. Dafür ist das Ordnungsamt zuständig.


      Prostituiertenschutzgesetz in anderen Sprachen:

      Die Informationen zum Prostituiertenschutzgesetz (ProstSchG) finden Sie auch in anderen Sprachen beim Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend.

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