Nuernberg 16. Juli 2009: SdMR. (Foto: Birgit Fuder/Stadt Nuernberg)

Menschenrechtsbüro der Stadt Nürnberg

Antidiskriminierungsstelle

Diskriminierungsfrei, Bild © Barbara Bodenschatz / Stadt Nürnberg

Antidisiskriminierungsberatung

Diskriminierung hat viele Gesichter und geschieht häufig in Alltagssituationen. Dabei sind alle Menschen in Deutschland seit 2006 auf Grundlage des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) vor Diskriminierung aufgrund der ethnischen Herkunft, Religion oder Weltanschauung, der sexuellen Identität, des Geschlechts, des Alters oder einer Behinderung geschützt. Über Rechte aufzuklären, zu beraten und Strukturen zu ändern ist Auftrag der Antidiskriminierungsstelle, denn Benachteiligungserfahrungen erschüttern nicht nur das Vertrauen in Rechtsstaatlichkeit und politische Institutionen, sondern beeinträchtigen auch das Zugehörigkeits- und Sicherheitsgefühl der Betroffenen und schaden so dem gesellschaftlichen Zusammenhalt.

Wenn Sie von Diskriminierung betroffen sind oder Vorfälle beobachtet haben oder sich allgemein zum Thema Diskriminierung informieren möchten, melden Sie sich. Wir können Sie beraten und unterstützen. Eine Beratung ist kostenfrei und vertraulich - wir unterliegen der gesetzliche Schweigepflicht. Sie können auf Wunsch auch anonym bleiben.

    Wir beraten bei Diskriminierung

    Telefonische Beratungszeiten sind:

    Montag von 10:00 bis 12:00 Uhr
    Donnerstag von 14:00 bis 17:00 Uhr

    Persönliche Termine müssen telefonisch oder per E-Mail vereinbart werden.

    ACHTUNG: Wir sind ausschließlich für Nürnberg zuständig.

    Unser Beratungsangebot

    • Wir nehmen eine Einschätzung Ihres Falles vor,
    • bieten Informationen zum Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG)
    • prüfen Lösungsmöglichkeiten,
    • holen Stellungnahmen ein,
    • begleiten Sie zu Gesprächsterminen oder leiten ein Mediationsverfahren ein,
    • oder vermitteln gegebenenfalls an spezialisierte Stellen.

    Sie haben Diskriminierung erlebt oder beobachtet und wollen sich beraten lassen?

    Nutzen Sie unseren Online-Dienst, um den Vorfall schnell und einfach online zu melden.


    Sollten Sie den Antrag nicht online stellen können oder wollen, rufen Sie uns gerne an unter der 09 11 / 231 - 1 03 12.


      Häufig gestellte Fragen zum Thema Diskriminierung


      Bundesweites Netzwerk kommunaler Antidiskriminierungsstellen

      Städte und Gemeinden haben eine zentrale Rolle bei der Bekämpfung und Verhinderung von Diskriminierung. Das Netzwerk kommunaler Antidiskriminierungsstellen ist ein Zusammenschluss von in kommunalen Verwaltungen angesiedelten Fach- und Beratungsstellen zu Diskriminierungsfragen. Das Netzwerk verfolgt das Ziel, Kommunalverwaltungen im Aufbau und der strukturellen Weiterentwicklung von Antidiskriminierungsberatungsstellen wie auch der Erarbeitung präventiver Handlungskonzepte zu unterstützen. Es dient dem kollegialen Erfahrungsaustausch und der Weiterqualifikation aller Mitglieder sowie der gemeinsamen Entwicklung von Strategien und Handlungsempfehlungen. Das Netzwerk kommunaler Antidiskriminierungsstellen trifft sich mindestens einmal im Jahr und
      arbeitet nach Bedarf mit Expert*innen und selbst organisiert in Unterarbeitsgruppen. Koordiniert wird die Arbeit des Netzwerks durch die Städte Nürnberg, Augsburg, Bonn, Hannover und Heidelberg.

        Standards kommunaler Antidiskriminierungsarbeit © ADS_Bund / ECCAR

        Erstmals Standards für kommunale Antidiskriminierungsstellen formuliert

        Kommunen spielen für die Durchsetzung des Rechts auf Gleichbehandlung und die Bekämpfung von Diskriminierung eine zentrale Rolle. Immer mehr Städte in Deutschland richten hierfür spezifische Antidiskriminierungsstellen ein und bekennen sich damit zu einem aktiven Einsatz für Chancengleichheit und gleichberechtigte Teilhabe auf kommunaler Ebene. In Zusammenarbeit mit dem Netzwerk von mittlerweile 36 kommunalen Antidiskriminierungsstellen entwickelte die Europäische Städtekoalition gegen Rassismus (ECCAR), gefördert durch respekt.land, erstmals Standards für kommunale Antidiskriminierungsarbeit.


        Weiterer Diskriminierungsschutz für ein besseres Zusammenleben in Nürnberg

        Hinweise in der Gaststättenerlaubnis und für anzeigepflichtige Gewerbe

        Jede Gaststättenerlaubnis enthält seit 2010 diesen Hinweis:
        „Diskriminierung und Rassismus sind mit einem ordnungsgemäßen Geschäftsbetrieb nicht zu vereinbaren. Wer Kunden, Geschäftspartner oder Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zum Beispiel aus Gründen der Rasse oder der ethnischen Herkunft ungerechtfertigt benachteiligt, verletzt das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz. So darf der Besuch und die Bedienung in einer Gaststätte oder Diskothek nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz grundsätzlich nicht wegen der ethnischen Herkunft des Gastes oder aus sonstigen diskriminierenden Gründen verweigert oder eingeschränkt werden. Derartige Verstöße können zu Schadensersatzansprüchen führen und auch die für den Gewerbebetrieb erforderliche Zuverlässigkeit des Betreibers in Frage stellen.“

        Betreiberinnen und Betreiber von lediglich anzeigepflichtigen Gewerben erhalten vom Ordnungsamt der Stadt eine Informationsschrift, die an einen diskriminierungsfreien Gewerbebetrieb appelliert und auf die möglichen Konsequenzen von Diskriminierung hinweist. Die Industrie- und Handelskammer Nürnberg für Mittelfranken und die Handwerkskammer für Mittelfranken unterstützen den Appell ebenfalls durch Information und Aufklärung.


          Innenansicht von Küche und Wohnraum. © Pixabay

          Diskriminierung auf dem Wohnungsmarkt - Leitlinien der Wohnungswirtschaft

          Das in allen empirischen Befunden am zweithäufigsten aufgeführte Diskriminierungsfeld ist der Wohnungsmarkt. Das betrifft die Wohnungssuche an sich, aber auch die Haus- beziehungsweise Wohngemeinschaft als Lebenswelt. Deshalb haben 22 Vorstände und Geschäftsführer der größten Immobilienfirmen im Nürnberger Raum die vom damaligen Oberbürgermeister Dr. Ulrich Maly vorgelegten „Leitlinien und Verhaltenskodices der Stadt Nürnberg und der Nürnberger Wohnungs- und Immobilienwirtschaft zur Vermietung und zum Verkauf von Wohnraum“ feierlich unterzeichnet.

            Beauftragte für Diskriminierungsfragen, Stadt Nürnberg

            Christine Burmann

            Stadtplan<https://geoportal.nuernberg.de/masterportal/stadtplan/?featureviaurl=%5B%7B%22layerId%22%3A%22urlPointFeatures%22%2C%22features%22%3A%5B%7B%22coordinates%22%3A%5B650590.5547%2C5480168.4744%5D%2C%22label%22%3A%22F%C3%BCnferplatz+1%22%7D%5D%7D%5D¢er=650590.5547000002%2C5480168.474400001&zoomlevel=5>
            Fünferplatz 12. Stock, Zimmer 21690403 Nürnberg
            Öffentliche Verkehrsmittel<https://www.vgn.de/verbindungen/?place_destination=N%C3%BCrnberg&name_destination=F%C3%BCnferplatz+1&type_destination=any&anyObjFilter_destination=12&execInst=verifyOnly&sessionID=0>
            0911 / 231 - 10 31 2<tel:091123110312>0911 / 231 - 30 40<tel:09112313040>Kontaktformular</global/ajax_kontaktformular.html?cfid=97938>
            Öffnungszeiten:

            Bitte vorherige telefonische Terminabsprache.
            Oder
            Telefonische Sprechzeiten
            Montag 10:00 - 12:00 Uhr und Donnerstag 14:00 - 16:00 Uhr