Straße der Kinderrechte
Kinder haben Rechte! Damit sowohl Kinder, als auch Erwachsene das merken, steht im Stadtpark eine „Straße der Kinderrechte“.
Kinderrechte sind Menschenrechte mit besonderer Berücksichtigung der Bedürfnisse von Kindern und ihrer politischen, sozialen und wirtschaftlichen Stellung. Festgeschrieben sind die einzelnen Kinderrechte in der Kinderrechtskonvention. Am 20. November 1989 wurde die Konvention von der UN-Generalversammlung verabschiedet und im Anschluss daran von 196 Staaten ratifiziert. Sie ist mit ihren 54 Artikeln der am meisten angenommene Menschenrechtsvertrag. Nur die USA und Somalia haben dieser Konvention nicht zugestimmt.
An oberster Stelle steht das Wohl des Kindes. Kinder sind nicht nur Objekte von Schutz und Fürsorge durch Erwachsene, sondern auch Träger eigener Rechte, die ihre eigene Entwicklung mitbestimmen sollen und können. Dazu ist es notwendig, dass Kinder ihre Rechte kennen.
„Straße der Kinderrechte“
Stadtpark
Bayreuther Str.
90409 Nürnberg
Entstehung der „Straße der Kinderrechte“
Damit alle Kinder, Jugendlichen und Erwachsenen in Nürnberg von diesen Rechten erfahren, hat die Kinderkommission die „Straße der Kinderrechte“ ins Leben gerufen. Hier sollen Kinder auf kindgerechte Weise und spielerisch mehr über ihre Rechte erfahren können. Im Oktober 2005 hat die Kinderkommission Kinder des Hortes Neue Hegelstraße und Kinder aus dem Kinder- und Jugendhaus Bertha eingeladen, sich an der Gestaltung und Umsetzung zu beteiligen. Sie malten zusammen mit den beiden Künstlern Ursula Rössner und Jürgen Eckart Skizzen und bauten verschiedene Modelle zu den von ihnen ausgewählten Kinderrechten. Die Schirmherrschaft für das Projekt übernahm der israelische Künstler Dani Karavan, der Schöpfer der Straße der Menschenrechte. Nachdem die Modelle in einer Pressekonferenz der Öffentlichkeit vorgestellt wurden, fand die Umsetzung der Kunstwerke mit großzügiger Unterstützung vieler Sponsoren unter der Federführung des Gartenbauamtes statt.
Am 2. Oktober 2007 wurde die Straße der Kinderrechte feierlich unter dem Beisein von Kindern und den Künstlern Ursula Rössner und Jürgen Eckart, Dani Karavan, sowie Eugénie Musayidire, der Preisträgerin des Internationalen Nürnberger Menschenrechtspreises 2007, vom Oberbürgermeister Dr. Ulrich Maly eröffnet.
Stationen zu den Kinderrechten
Mit der Eröffnung der zehnten Station ist die Straße der Kinderrechte nun fertiggestellt. Oberbürgermeister Marcus König hat am Freitag, 15. Juli 2022, gemeinsam mit der Kinderkommission, weiteren Vertreterinnen und Vertretern der Stadt Nürnberg und engagierten Förderern den Regenbogen-Pavillon im Nürnberger Stadtpark eröffnet. Er widmet sich Artikel 23 der UN-Kinderrechtskonvention zur Förderung behinderter Kinder. Gefeiert wurde gemeinsam mit vielen Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen bei einem bunten Kinderfest. Die insgesamt nun zehn Stationen können jederzeit von Kindern, Erwachsenen und Gruppen erkundet und bespielt werden.
Die Stationen verkörpern die folgenden Rechte:
- Station 1: Litfaßsäule mit dem Lageplan - Artikel 17: Recht auf Information
- Station 2: Spiel-Weg – Artikel 31:Recht auf Spiel und Freizeit
- Station 3: Buchstabenbaum – Artikel 16: Schutz der Privatsphäre und Ehre
- Station 4: Gleichheitsfiguren – Artikel 2: Achtung der Kinderrechte, Diskriminierungsverbot
- Station 5: Schildkröte – Artikel 24: Gesundheitsvorsorge, Gesundheit und intakte Umwelt
- Station 6: Amphitheater – Artikel 12: Berücksichtigung des Kinderwillens, Artikel 13: Meinungs- und Informationsfreiheit und Artikel 14: Gedanken-, Gewissens- und Religionsfreiheit
- Station 7: Elternskulptur - Artikel 9: Trennung von den Eltern, persönlicher Umgang, elterliche Fürsorge, Artikel 10: Familienzusammenführung, grenzüberschreitende Kontakte und Artikel 19: Schutz vor Gewaltanwendung, Misshandlung und Verwahrlosung
- Station 8: Bildungsskulptur-Weltkugel mit Bücherbank - Artikel 28: Recht auf Bildung, Schulbesuch und Berufsausbildung
- Station 9: Skulptur aus bemalten Metallwürfeln - Artikel 22: Kinder als Flüchtlinge
- Station 10: Regenbogenpavillon - Artikel 23: Förderung von Kindern mit Behinderung
Die Platzierung der Kunstwerke im sehr gut besuchten öffentlichen Raum konfrontiert Kinder, Jugendliche und Erwachsene auf unaufdringliche Art und Weise mit der Bedeutung der Kinderrechte. Auf der Litfaßsäule und der Beschilderung werden den besuchenden Schulklassen, Kindertagesstätten oder Einzelpersonen alle wesentlichen Grundinformationen zur UN-Kinderrechtskonvention vermittelt, während die Stationen eine spielerische und sinnliche Erfahrung der Kinderrechte ermöglichen.