Nürnberg – Stadt des Friedens und der Menschenrechte

Dieses Leitbild verabschiedete der Stadtrat als Antwort auf die Geschichte unserer Stadt während der Zeit des Nationalsozialismus und als kommunalpolitischen Auftrag für die Zukunft. Das Menschenrechtsbüro hat die Aufgabe, dieses Leitbild mit Leben zu erfüllen. Dabei geht es um die Förderung der Menschenrechte hier vor Ort ebenso wie um die Wahrung und Stärkung dieser universellen Rechte auf internationaler Ebene. Wir laden Sie herzlich ein, sich gemeinsam mit uns für ein wertschätzendes und respektvolles Miteinander auf der Basis der Menschenrechte in Nürnberg einzusetzen.

Das Menschenrechtsbüro bildet zusammen mit der Gleichstellungsstelle der Stadt Nürnberg die Stabsstelle Menschenrechtsbüro & Gleichstellungsstelle.


Wir machen Winterpause

Das Menschenrechtsbüro ist vom 23. Dezember bis einschließlich 6. Januar nicht besetzt. In diesem Zeitraum können wir leider keine Anrufe entgegennehmen und auch keine E-Mails beantworten. In Notlagen wenden Sie sich bitte an den Krisendienst Mittelfranken. Wir wünschen schöne Feiertage und ein glückliches neues Jahr!


Aktuelles


75 Jahre Allgemeine Erklärung der Menschenrechte

von Martina Mittenhuber

Am 10. Dezember 1948 verkündete die Generalversammlung der Vereinten Nationen feierlich die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte (AEMR). Sie war ein Ergebnis des harten Ringens um eine internationale Friedensordnung nach den Schrecken des Zweiten Weltkriegs und des Holocaust. Eleanor Roosevelt, die Vorsitzende der UN-Menschenrechtskommission sprach an diesem Abend sichtlich bewegt: „Wir stehen heute vor einem großen Moment, nicht nur im Leben der Vereinten Nationen, sondern im Leben der Menschheit.“
Und in der Tat gilt die AEMR noch heute als eine der zentralen Errungenschaften der Menschheit. Kein anderes Wertesystem hat eine derart große Anerkennung durch Regierungen und Zivilgesellschaft erfahren wie die Menschenrechte. In deren Zentrum steht die Emanzipation oder auch das Empowerment des Individuums. Die Menschen werden zu Träger*innen von Rechten wie Leben, Freiheit, Gleichheit, Privatheit, Bildung, Gesundheit etc. Und umgekehrt korrespondieren mit diesen Rechten die Pflichten anderer. Etwa die Pflichten des Staates und seiner Organe auf nationaler, regionaler und kommunaler Ebene, aber auch internationaler Organisationen und transnationaler Unternehmen, die Rechte zu achten, zu schützen und zu gewährleisten. Im Mittelpunkt steht also nicht länger der Staat, sondern das Individuum.
Gleichzeitig war sich Eleanor Roosevelt bewusst, dass die AEMR keineswegs ein sicherer Hafen gegen künftige Menschenrechtsverletzungen war oder die Menschenrechte damit zu einer Selbstverständlichkeit wurden; so spricht sie denn auch von „threshold“, von einer „Schwelle“.
Auch wenn die AEMR zunächst keine rechtliche Bindungswirkung hatte, so wurde sie doch zum Maßstab für den weltweiten Schutz der Menschenrechte und fand Eingang in zahllose nationale Verfassungen, auch in unser Grundgesetz. Und mit den beiden internationalen Verträgen, dem Internationalen Pakt über bürgerliche und politische Rechte (Zivilpakt) sowie dem Internationalen Pakt über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte (Sozialpakt) erhielten sie im Jahr 1966 Rechtsverbindlichkeit für die Unterzeichnerstaaten.
Dass gerade die Kommunen Garantinnen eines demokratischen und den Menschenrechten verpflichteten Gemeinwesens sind, wusste schon Eleanor Roosevelt. In ihrem berühmten Zitat anlässlich der Verkündung der AEMR „Wo fangen die Menschenrechte an?“ verortete sie diese „an den kleinen Plätzen, nahe dem eigenen Heim“, in der Nachbarschaft, in der Schule, auf dem Bauernhof und im Büro und weiter: „Solange diese Rechte dort keine Geltung haben, sind sie auch woanders nicht von Bedeutung“. Jahrzehnte später postulierte der amerikanische Demokratietheoretiker Benjamin Barber in seinem 2013 erschienenen Buch „If Mayors ruled the world“, dass im Zeitalter zunehmend dysfunktional agierender Nationalstaaten die essentiellen Fragen des Zusammenlebens in urbanen Systemen besser gelöst werden können.
Themen wie Mietpreise, Verkehr, Bildung oder ungleiche Teilhabe, so Barber, mobilisierten Menschen, weckten demokratische Leidenschaft, verlangten nach pragmatischen Lösungen. Gerade die Ermöglichung von Teilhabe und die Vermeidung gesellschaftlicher Ausschlüsse gehören geradezu zu den kommunalen Kernkompetenzen.
Mit ihrer Selbstverpflichtung auf die Menschenrechte als einen politischen Referenzrahmen zur Verwirklichung der Vision einer solidarischen Stadtgesellschaft hat Nürnberg bereits im Jahr 2001 eine Vorreiterrolle eingenommen, der zwischenzeitlich weltweit viele Kommunen gefolgt sind. Sie alle wenden die Menschenrechte als Leitlinie an, um gesellschaftliches Miteinander zu gestalten, um Transkulturalität zu leben, Teilhabe- und Geschlechter-gerechtigkeit sowie Chancengleichheit herzustellen und um Rassismus, Diskriminierung und Ausgrenzung zu begegnen.
Auch wenn die Menschenrechte nach 75 Jahren zahlreichen Anfechtungen ausgesetzt sind – durch kulturalistische Konzepte ebenso wie durch völkische und nationalistische Ideen – so stellen sich viele Institutionen und zivilgesellschaftliche Organisationen gegen deren Entwertung, gerade auf kommunaler Ebene. In Nürnberg äußert sich dies in einer ungemein reichen zivilgesellschaftlichen Infrastruktur, aber auch in einem deutlichen Bekenntnis der politischen Sphäre.
Lassen Sie uns also gemeinsam weiter an einem wertschätzenden und respektvollen Miteinander auf dem Fundament der Menschenrechte arbeiten!
Nürnberg, Dezember 2023
Das Team des Menschenrechtsbüros und der Gleichstellungsstelle der Stadt Nürnberg

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Gut zu wissen

Wie arbeitet die Stadt zu Antirassismus und Antidiskriminierung

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