Einzelfallkommission in Nürnberg
Hinweis:
Die nächste Sitzung der Einzelfallkommission für ausländerrechtliche Fragen in Nürnberg findet am 10. Oktober 2024 statt. Bis zum 25. September können Härtefälle bei den Mitgliedern der Kommission eingebracht werden, bitte verwenden Sie dafür die vorgegebenen Formulare.
Mandat und Arbeitsweise
In ihrem Kooperationsvertrag vom 7. Mai 2020 hatten die Fraktionen von CSU und SPD im Nürnberger Stadtrat die Einrichtung einer „Einzelfallkommission für ausländerrechtliche Fragen“ vereinbart.
Dies geschah in dem Bewusstsein, dass die im Ausländer- und Asylrecht geltenden gesetzlichen Regelungen nicht allen individuellen Lebenskonstellationen der Menschen gerecht werden können und es damit immer wieder zu Härtefällen kommen kann.
Um den geringen Ermessensspielraum der Kommune bei Entscheidungen im Ausländerrecht im Sinne der Betroffenen zu nutzen, sollen Einzelfälle in der Arbeitsgruppe nachvollziehbar aufgearbeitet werden. Zugleich soll im Rahmen des rechtlich Möglichen versucht werden, Lösungen zu finden und Bleibeperspektiven zu eröffnen.
Die Kommissionsmitglieder verstehen sich als Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner für Ausländerinnen und Ausländer, für die aufenthaltsbeendende Maßnahmen oder andere Belange im Zuständigkeitsbereich der Ausländerbehörde der Stadt Nürnberg zu einer besonderen Härte führen würden.
Wie oft tagt das Gremium und wer sind die Kommissionsmitglieder?
Das Gremium tagt regulär viermal im Jahr. Für eilige Fälle ist auch eine schnelle
Einberufung möglich.
In der Einzelfallkommission sind als ständige und stimmberechtigte Mitglieder:
* drei Stadträtinnen und Stadträte
* die Leitung des Bürgermeisteramts
* die Leitung des Menschenrechtsbüros
* sowie eine Vertreterin oder Vertreter des Integrationsrates (Geschäftsstelle)
Nicht stimmberechtigte Mitglieder sind:
* eine Vertreterin oder ein Vertreter des neuen Amts für Migration und Integration der
Stadt Nürnberg zur Berichterstattung
* ein Mitglied der Härtefallkommission beim Bayerischen Staatsministerium des Innern,
für Sport und Integration als Sachverständige oder Sachverständiger
Anlass- oder fallbezogen können:
* eine Vertreterin oder ein Vertreter des Bundesamts für Migration und
Flüchtlinge, der Arbeitsagentur/des Jobcenters, des Sozialamts, der Polizei oder der
Regierung von Mittelfranken/Zentrale Ausländerbehörde eingeladen werden
Stimmberechtigte Mitglieder der Einzelfallkommission und ihre Erreichbarkeit
CSU-Stadtratsfraktion
Werner Henning
Zur verschlüsselten Übertragung Ihrer Nachricht
SPD-Stadtratsfraktion
Diana Liberova
Bündnis90/Die Grünen-Stadtratsfraktion
Réka Lörincz
Zur verschlüsselten Übertragung Ihrer Nachricht
Leiterin der Geschäftsstelle des
Rates für Integration und Zuwanderung
Gülay Incesu-Asar
Zur verschlüsselten Übertragung Ihrer Nachricht
Leiterin der Stabsstelle Menschenrechtsbüro und Gleichstellungsstelle
Martina Mittenhuber
Zur verschlüsselten Übertragung Ihrer Nachricht
Leiter Bürgermeisteramt
Tobias Schmidt
Zur verschlüsselten Übertragung Ihrer Nachricht
Wie kann ich Fälle einreichen?
Betroffene, Betreuerinnen oder Betreuer, Beraterinnen und Berater oder Unterstützerinnen und Unterstützer können sich schriftlich an einzelne stimmberechtigte Mitglieder der Kommission wenden.
Um einen Fall einzureichen, nutzen Sie bitte das nachstehende Formular und gegebenenfalls die Vollmacht und übersenden Sie die Unterlagen an eines der Kommissionsmitglieder.
Das Mitglied entscheidet dann, ob es den Fall in die Kommission einbringen wird.
Die Kommission kann in einer Angelegenheit nur einmal angerufen werden, das bedeutet, falls ein Mitglied der Kommission den Fall ablehnt, kann er nicht erneut bei einem anderen Kommissionsmitglied vorgelegt werden.
Was muss beachtet werden?
Anträge auf eine Beratung durch die Kommission haben keine aufschiebende Wirkung. Die Fälle dürfen noch nicht dem Petitionsausschuss des Bayerischen Landtags oder der bayerischen Härtefallkommission vorliegen oder durch sie bereits behandelt worden sein.
Umgekehrt kann sich die Nürnberger Einzelfallkommission aber mit Fällen an den Petitionsausschuss oder die Härtefallkommission des Landes wenden sowie Empfehlungen an das Bayerische Staatsministerium des Innern, das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge oder die Regierung von Mittelfranken verfassen.