Antidiskriminierungsklausel für das Gewerbe und Leitlinien für die Wohnungswirtschaft
Antidiskriminierungsklausel
In Nürnberg darf niemandem wegen seiner ethnischen Herkunft oder anderen diskriminierenden Gründen der Besuch einer Gaststätte, einer Diskothek oder eines Fitnessstudios verweigert werden.
Deshalb enthält jede Gaststättenerlaubnis seit 2010 folgenden Hinweis:
„Diskriminierung und Rassismus sind mit einem ordnungsgemäßen Geschäftsbetrieb nicht zu vereinbaren. Wer Kunden, Geschäftspartner oder Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zum Beispiel aus Gründen der ethnischen Herkunft ungerechtfertigt benachteiligt, verletzt das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz. So darf der Besuch und die Bedienung in einer Gaststätte oder Diskothek nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz grundsätzlich nicht wegen der ethnischen Herkunft des Gastes oder aus sonstigen diskriminierenden Gründen verweigert oder eingeschränkt werden. Derartige Verstöße können zu Schadensersatzansprüchen führen und auch die für den Gewerbebetrieb erforderliche Zuverlässigkeit des Betreibers in Frage stellen.“
Betreiberinnen und Betreiber von lediglich anzeigepflichtigen Gewerben erhalten vom Ordnungsamt der Stadt eine Informationsschrift, die an einen diskriminierungsfreien Gewerbebetrieb appelliert und auf die möglichen Konsequenzen von Diskriminierung hinweist. Die Industrie- und Handelskammer Nürnberg für Mittelfranken und die Handwerkskammer für Mittelfranken unterstützen den Appell ebenfalls durch Information und Aufklärung.
Leitlinien für die Wohnungswirtschaft
Das in allen empirischen Befunden am zweithäufigsten aufgeführte Diskriminierungsfeld ist der Wohnungsmarkt; das betrifft die Wohnungssuche an sich, aber auch die Haus- beziehungsweise Wohngemeinschaft als Lebenswelt. Am 8. Juli 2010 haben deshalb 22 Vorstände und Geschäftsführer der größten Immobilienfirmen im Nürnberger Raum die von Oberbürgermeister Dr. Ulrich Maly vorgelegten „Leitlinien und Verhaltenskodices der Stadt Nürnberg und der Nürnberger Wohnungs- und Immobilienwirtschaft zur Vermietung und zum Verkauf von Wohnraum“ feierlich unterzeichnet.
Darin verpflichten sich die Unterzeichner, bei Vermittlung, Vermietung oder Verkauf von Wohnungen, Menschen ohne Vorurteile bei der Auswahl zu berücksichtigen. Menschen mit unterschiedlichen Wohn- und Lebensweisen sollen unterstützt werden, damit sie Formen des Zusammenlebens finden, bei denen sie auf Mentalität, Kultur und Sprache wechselseitig Rücksicht nehmen; auf die Lebensgewohnheiten der bereits ansässigen Bewohner soll eingegangen werden.
Gleichzeitig bauen die städtischen Dienststellen eine Unterstützungsstruktur auf, die von der Schaffung von Anlaufstellen für Ratsuchende bis hin zum Angebot interkultureller Mediation bei Konflikten reicht.