Stiftung „Nürnberg - Stadt des Friedens und der Menschenrechte“
Die kommunale Stiftung wurde im Mai 2001 gegründet. Ins Leben gerufen als weiterer sichtbarer Baustein zur Umsetzung des selbst gesetzten Auftrags, die Menschenrechte in allen Bereichen der Kommunalpolitik mit Leben zu erfüllen, hat sie zahlreiche Initiativen und Projekte auf lokaler Ebene unterstützt, aber auch die Arbeit der Preisträgerinnen und Preisträger in deren Heimatländern kontinuierlich begleitet.
Termin für die nächste Sitzung des Stiftungsrats
Mittwoch, 11. Dezember 2024
Einreichungsfrist für Anträge: 15. November 2024
Die Aufgaben der Stiftung
Die Stiftung fördert vor allem
- Menschenrechtsprojekte der Trägerinnen und Träger des Internationalen Nürnberger Menschenrechtspreises,
- Aktivitäten zum Thema Menschenrechte in der Stadt Nürnberg, z.B. Projekte zu Menschenrechtsbildung, Veranstaltungen, wissenschaftliche Fachtagungen und Dokumentationen,
- Maßnahmen, die sich aus der Rolle der Stadt während der nationalsozialistischen Gewaltherrschaft ergeben, beispielsweise die Pflege von Kontakten und Begegnungen mit ehemaligen Zwangsarbeiterinnen und Zwangsarbeitern, Veranstaltungen und Publikationen zu dieser Thematik.
- Darüber hinaus gewährt die Stiftung in Einzelfällen humanitäre Hilfe.
Die Arbeit der Stiftung
Seit ihrem Bestehen hat die Stiftung mit den Zinserträgen ihres Grundstockvermögens zahlreiche Projekte, Aktivitäten und Initiativen zum Thema Menschenrechte unterstützt und unter anderem dazu beigetragen, dass vier Träger des Internationalen Nürnberger Menschenrechtspreises ihre Menschenrechtsarbeit vorantreiben können. So förderte das Menschenrechtsbüro der Stadt mit Stiftungsmitteln und Spenden aus der Nürnberger Bevölkerung zwei Projekte von Fatimata M’Baye, der Preisträgerin 1999, in ihrem Heimatland Mauretanien und drei Projekte des inzwischen verstorbenen Preisträgers 2001, Bischof Samuel Ruíz García, im südmexikanischen Bundesstaat Chiapas. Zudem hat die Stiftung auch Mittel für ein Projekt der Preisträger 2003, Teesta Setalvad aus Indien und Ibn Abdur Rehman aus Pakistan, bereit gestellt. Weitere Projekte wurden vom Mitglied der Jury Dr. Adolfo Perèz Esquivel für Straßenkinder in Buenos Aires initiiert.
Zuschussanträge für Aktivitäten im Bereich der Stadt Nürnberg richten Sie bitte an das Menschenrechtsbüro. Ihr Antrag sollte eine detaillierte Beschreibung des Projekts, Ort und Dauer des Vorhabens, die erwartete Wirkung und einen Finanzierungsplan, einschließlich einer angemessenen Eigenleistung enthalten. Eine Förderung wird nicht gewährt zur Finanzierung laufender Ausgaben, zum Beispiel Personalkosten, und bei parteipolitischen oder kommerziellen Interessen des Antragstellers. Eine Frist zur Antragstellung besteht nicht, jedoch muss der Beginn des Projekts nach der Entscheidung des Stiftungsrates erfolgen.
Unterstützung der Stiftung
Wenn Sie die Arbeit der Stiftung unterstützen wollen, können Sie dies durch finanzielle Zuwendungen zu den Stiftungsmitteln oder zur Erhöhung des Grundstockvermögens tun. Ihre Spende überweisen Sie bitte unter Angabe Ihrer Adresse und dem Verwendungszweck auf folgendes Konto:
Ihre Spende überweisen Sie bitte unter Angabe Ihrer Adresse und dem Verwendungszweck auf folgendes Konto:
Stadt Nürnberg
Sparkasse Nürnberg
IBAN: DE50 7605 0101 0001 0109 41
BIC: SSKNDE77XXX
Bitte geben Sie dabei den Verwendungszweck "Menschenrechtsbüro, Spende Stiftung" an.
Es gibt noch viele weitere Stiftungsangebote!
Die Stadt Nürnberg verwaltet eine große Bandbreite an verschiedenen Stiftungen mit
unterschiedlichen gemeinwohlorientierten Zwecken für unsere Stadt.