Liebe Besucher*innen unserer Website, die weltweit grassierende Pandemie lässt auch das Menschenrechtsbüro nicht unberührt. Ohne Zweifel hat die Coronakrise eine erhebliche menschenrechtliche Dimension: Es geht um nichts weniger als den Schutz eines zentralen Menschenrechts, dem Recht auf den höchsten erreichbaren Standard körperlicher und geistiger Gesundheit. Die politisch Verantwortlichen stehen, beraten von der Wissenschaft, vor der großen Herausforderung, dieses grundlegende Menschenrecht zu sichern, ohne dabei die Gültigkeit aller anderen Menschenrechte in Frage zu stellen oder sie gar auszusetzen. Denn auch in der gegenwärtigen Situation des Notstands gilt: Die Menschenrechte sind unteilbar. Bleiben Sie gesund und verlieren Sie ihre Mitmenschen auch bei eingeschränkten sozialen Kontakten nicht aus dem Blick! Ihr Team der Stabsstelle Menschenrechtsbüro & Gleichstellungsstelle
Die derzeitige Pandemie stellt auch die Preisträger*innen des Internationalen Nürnberger Menschenrechtspreises und ihre Heimatländer vor große Herausforderungen. Hier informieren wir Sie über deren aktuelle Situation und wie Sie die Menschenrechtspreisträger*innen jetzt unterstützen können.
Covid 19 bedroht auch die Hilfsprojekte unserer Menschenrechtspreisträgerin 2013 aus Uganda Kasha Nabagesera
Die Website und das Magazin "Kuchu Times" benötigen Unterstützung
Anfang März ist Covid 19 in Uganda angekommen. Die im Zuge der Pandemiebekämpfung erlassenen Verordnungen und Ausgangsbeschränkungen werden immer wieder genutzt um insbesondere vulnerable Gruppen wie LGBTIQ*-Personen oder Obdachlose zu verfolgen. Denn obwohl beispielsweise die Pandemieverordnungen keine genaue Anzahl von Personen vorgeben, die in Schutzunterkünften leben dürfen, haben Polizei und lokale Autoritäten bereits mehrfach LGBTIQ*Schutzunterkünfte räumen lassen und Personen verhaftet. In der Haft sind LGBITQ*s (sexueller) Gewalt ausgesetzt, auch wurde ihnen der Zugang zu Anwälten verwehrt. Auch wird die Situation genutzt um per sozialer Medien zur Gewalt gegen LGBTIQ*zu Gewalt aufzurufen. Das Projekt unserer Menschenrechtspreisträgerin Kasha Nabagesera „Kuchu Times“ ein Print- und Digitalmagazin schafft hier Abhilfe. Gerade in Zeiten der Ausgangsbeschränkungen ist es wichtig, dass Personen sich informieren können und LGBTIQs Hilfe und Unterstützung erhalten. Kuchu Times vernetzt die LGBTIQ*-Community in Uganda, berichtet regelmäßig zu aktuellen Geschehnissen, zu Anlaufstellen, Hilfsangeboten und Vernetzungstreffen. Kuchu Times leistet unverzichtbare Aufklärungsarbeit und schafft dringend benötigte Öffentlichkeit für Menschenrechtsverletzungen vor Ort. Kuchu Times gibt LGBTIQ*s kostenfrei eine Stimme, Sichtbarkeit und Unterstützung zugleich. Wir bitten um finanzielle Unterstützung für das Projekt, damit sowohl die Büroräume weiter gemietet werden können und Kuchu Times sowohl im Internet als auch in Printform erscheinen und postalisch versendet werden kann, da WLAN sehr teuer und nicht überall verfügbar ist.
Spenden können gerichtet werden an: Stadt Nürnberg / Menschenrechtsbüro, IBAN Stadt Nürnberg: DE50 7605 0101 0001 0109 41 unter Angabe des Verwendungszwecks Debitor 2670001019.
Zu beachten ist, dass die Spende steuerlich nicht absetzbar ist, da sie in ein Land außerhalb Europas fließt.
Im Heimatland Bangladesch des Menschenrechtspreisträgers 2015, Amirul Haque Amin, sind viele Textil-Beschäftigte wegen coronabedingter Auftragsstornierungen großer Kleiderproduzenten und dadurch erfolgter Entlassungen in ihrer Existenz bedroht. Das Menschenrechtsbüro bat daher um Spenden als Zeichen humanitärer Solidarität mit Menschen, die in einer kaum vorstellbaren Dimension von der Pandemie betroffen sind. Dank dieser Spendengelder konnte für die Fabrikarbeiter*innen notwendige Lebensmittelspenden organisiert werden und Aufklärungsarbeit über die Gefahren von Covid-19 geleistet werden.
Abdolfattah Soltani wurde für sein Engagement für die Anerkennung der Menschenrechte in der Islamischen Republik Iran 2009 mit dem Internationalen Nürnberger Menschenrechtspreis ausgezeichnet. Die Teilnahme an der Preisverleihung wurde dem Rechtsanwalt damals verwehrt, da ihm die iranischen Behörden noch am Flughafen den Pass entzogen. Von 2011 bis 2018 war er im berüchtigten Evin-Gefängnis in Teheran inhaftiert. Die Corona-Pandemie beschäftigt ihn nicht nur beruflich, sondern auch im Bezug auf die Situation der Gefangenen weltweit.
Diskriminierung aufgrund der Befreiung von der Maskenpflicht - was tun?
Es gibt Menschen, die aufgrund einer Behinderung, Traumatisierung oder aufgrund gravierender Erkrankungen von der Maskenpflicht mittels eines Attests befreit sind. Solch ein Attest muss aktuell von Fachärzt*innen ausgestellt werden um gültig zu sein.
Viele Menschen erleben derzeit trotz der Ausnahmeregelungen Diskriminierung im Alltag. Sie werden beispielsweise beschimpft oder erhalten keinen Zugang zu Einzelhändlern, wie Bekleidungsläden, Lebensmittelmärkten oder dem Baumarkt, einige berichten davon, auch bei Ärztinnen und Ärzten abgewiesen zu werden.
Was kann ich in solchen Fällen unternehmen?
1. Passiert der Vorfall in Nürnberg können Sie sich bei uns melden. Wir erörten den Fall mit Ihnen und suchen nach Lösungsmöglichkeiten.
2. Passiert der Vorfall außerhalb Nürnbergs, bitten wir Sie, sich an die Antidiskriminierungsstelle des Bundes zu wenden.
3. Sollten Sie bei Einzelhändler*innen diskriminiert werden, empfehlen wir zusätzlich, die Industrie und Handelskammer in Kenntnis zu setzen.
4. Passiert der Vorfall im Gesundheitswesen, empfehlen wir, auch die Landesärtzekammern zu informieren.
Wie ist die rechtliche Lage?
Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) schützt Kund*innen davor, wegen einer Behinderung benachteiligt zu werden. Im Zusammenhang mit der Maskenpflicht können sich insoweit nur diejenigen auf das AGG berufen, denen das Tragen der Maske wegen einer Behinderung nicht möglich ist.
AGG vs. Hausrecht: Grundsätzlich sind Betreiber*innen im Groß- und Einzelhandel oder auch Ärztinnen und Ärzte wegen des Hausrechts frei in der Entscheidung, ob und in welchem Umfang sie Personen Zugang zu ihren Räumen gewähren. Die Ausübung des Hausrechts ist allerdings nur innerhalb der vom AGG gesetzten Grenzen zulässig. Die Ausübung darf nicht dazu führen, dass Personen wegen ihrer Behinderung, Herkunft, sexuellen Identität oder Religion, wegen ihres Alters oder Geschlechts nach dem AGG benachteiligt werden.
Eine mittelbare Benachteiligung liegt allerdings dann nicht vor, wenn die Maskenpflicht sachlich gerechtfertigt werden kann und diese Regelung angemessen und erforderlich ist. Ein sachliches und auch wichtiges Ziel liegt vor, da die Maskenpflicht Kund*innen und Beschäftigte vor Neuinfektionen schützen soll sowie insgesamt die Verbreitung des Corona-Virus eindämmt.
Allerdings muss die ausnahmslose Durchsetzung der Maskenpflicht auch aufgrund der Situation vor Ort und der Interessen aller Beteiligten insgesamt angemessen erscheinen. Hier wird man je nach Situation zu unterschiedlichen Ergebnissen kommen. Wenn es sich um ein kleines Geschäft handelt und das Verkaufspersonal zur Risikogruppe gehört, erscheint es eher angemessen, keine Ausnahme von der Pflicht zur Mund-Nasen-Bedeckung zuzulassen. Der Umstand, dass eine Landesverordnung Einzelne von der Maskenpflicht befreit, um Menschen mit Behinderungen nicht von der Teilhabe im öffentlichen Leben auszuschließen, spricht allerdings in der Tendenz gegen die Angemessenheit einer ausnahmslosen Durchsetzung der Maskenpflicht in jedenfalls großen Ladengeschäften. (Quelle: Antidiskriminierungsstelle des Bundes - Der aktuelle Fall).
Da es derzeit noch keine allgemeingültigen Empfehlungen für den Einzelnhandel oder das Gesundheitswesen gibt, muss jeder Fall einzelen geprüft werden.
Grundsätzlich gilt, Einzelhändler*innen müssen keine Nachteile befürchten, wenn bei einer Prüfungen Kund*innen keine Maske tragen, wenn diese ein Attest vorweisen können.
Um den Bewohner*innen in Pflegeeinrichtungen der Stadt trotz des Kontaktverbots den Alltag zu verschönern, rief das Menschenrechtsbüro in den vergangenen Wochen dazu auf, aufmunternde Briefe und Postkarten zu schicken. Die Aktion war ein großer Erfolg und ist nun beendet. Wir sagen Danke, dass so viele Nürnberger*innen in nur wenigen Wochen über 1.000 Briefe, Postkarten, Selbstgemaltes und -gebasteltes an die Bewohner*innen der Pflegeeinrichtungen geschrieben haben.
Der Weltfriedenschor mit dem Stück "I hope" - ein ergreifendes Musikstück
Der Weltfriedenschor (World Choir for Peace) hat in Zeiten der Corona-Pandemie das ergreifende Musikstück “I hope” mit Sänger*innen aus 28 Ländern in einer gemeinsamen Aktion herausgegeben. Der Song ist ein Zeichen der Zuversicht in der Corona-Krise und zeigt, dass es trotzdem möglich ist, gemeinsam zu musizieren und so ein Zeichen der Hoffnung und des Friedens in die Welt zu senden.
Neue Züricher Zeitung: Interview mit Armin Nassehi, Soziologe
Im Interview mit der Neuen Züricher Zeitung spricht Armin Nassehi, der in der Corona-Krise die deutsche Regierung berät, über den Lockdown und die Problematik mit dem "Exit": "Wir erleben zurzeit die sehr paradoxe Situation, dass die Leute den Lockdown eigentlich sehr gut ausgehalten haben, solange man nicht über den Exit gesprochen hat. Irgendwann musste die Politik über Ausstiegsszenarien reden, weil die Massnahmen in Deutschland bis zum 19. April terminiert worden waren. Mit den ersten Lockerungsmassnahmen entstand eine Unruhe, die vorher nicht da gewesen war."
Hier geht es zum vollständigen Interview<https://www.nzz.ch/international/nassehi-ueber-corona-routinen-werden-schnell-wiederkommen-ld.1553700?mktcid=nled&mktcval=102&kid=_2020-4-28&trco>
Deutscher Ethikrat: Solidarität und Verantwortung in der Corona-Krise
In seiner Ad-hoc-Empfehlung betrachtet der Deutsche Ethikrat den ethischen Kernkonflikt der derzeitigen Krise: "Ein dauerhaft hochwertiges, leistungsfähiges Gesundheitssystem muss gesichert und zugleich müssen schwerwiegende Nebenfolgen für Bevölkerung und Gesellschaft durch die Maßnahmen abgewendet oder gemildert werden. Garantiert bleiben muss ferner die Stabilität des Gesellschaftssystems."
ENNHRI: Jetzt ist die Zeit, solidarisch für die Menschenrechte einzustehen
Das European Network of National Human Rights Institutions (ENNHRI) ist das europäische Netzwerk der Nationalen Menschenrechtsinstitutionen. Es bringt über 40 nationale Menschenrechtsinstitutionen aus ganz Europa zusammen, um die Förderung und den Schutz der Menschenrechte in der Region zu verbessern. In seiner Stellungnahme zur Corona-Pandemie fordert das Netzwerk vor allem Solidarität auf allen Ebenen.
Hier geht es zur vollständigen Stellungnahme<https://www.institut-fuer-menschenrechte.de/fileadmin/user_upload/PDF-Dateien/ENNHRI/ENNHRI_COVID-19_Stellungnahme_deutsch.pdf> (PDF, ? MB)
Neue Züricher Zeitung: In der Corona-Krise stellen wir die Weichen für die Zukunft
Historiker Yuval Noah Harari betrachtet in seinem Artikel unsere Gesellschaft, die wachsende Überwachung, Fakten und Vertrauen in Zeiten von Corona. "Statt jedes Land für sich selber schauen und alles horten zu lassen, was immer verfügbar ist, könnte ein koordinierter globaler Effort dafür sorgen, dass die Produktion beschleunigt und das lebensrettende Equipment faierer verteilt wird."
Zahlreiche Seminare, Events, Vorträge und Veranstaltungen nehmen sich um und in Nürnberg dem Thema der Menschenrechte in all seinen Facetten an. Hier auf der Seite des Menschenrechtsbüros der Stadt Nürnberg informieren wir über laufende und kommende Veranstaltungen.
Rund um den internationalen Tag gegen Rassismus am 21. März finden in Nürnberg und auch anderen Städten die "Wochen gegen Rassismus" statt. Verschiedene Akteure bieten thematische innerhalb dieser zwei Wochen verschiedene Veranstaltungen an.
21. März
Mosaik-Jugendpreis
Jedes Jahr am internationalen Tag gegen Rassismus wird abwechselnd in den Städten Nürnberg und München der Mosaik-Jugendpreis verliehen unter dem Motto "Mit Vielfalt gegen Rassismus".
Internationaler Menschenrechtspreis der Stadt Nürnberg
Im Rhythmus von zwei Jahren werden in Nürnberg Menschenrechtsaktivist*innen ausgezeichnet. Der Preis soll nicht nur eine Anerkennung für die Leistung der Ausgezeichneten sein, sondern darüber hinaus auch dazu beitragen, gefährdete Verteidiger*innen der Menschenrechte zu schützen und andere zu ermutigen, sich für die Menschenrechte zu engagieren.
Nach der Verleihung des Internationalen Nürnberger Menschenrechtspreises treffen sich Nürnbergerinnen und Nürnberger an einer Tafel zum gemeinsamen Mahl. Die Friedenstafel findet alle zwei Jahre statt.
Begleitprogramm zum Menschenrechtspreis der Stadt Nürnberg
Im Rahmen der Verleihung des Internationalen Nürnberger Menschenrechtspreises am 22. September gibt es auch dieses Jahr wieder thematisch passende Veranstaltungen für alle Interessierten, Schulklassen und zivilgesellschaftliche Akteur*innen. Wir laden Sie herzlich dazu ein, mit uns gemeinsam über das facettenreiche und lebensnotwendige Thema "Wasser" zu diskutieren und sich zu informieren.
Für den/die Preisträger*in aus dem Vorjahr wird im Nachfolgejahr im Rahmen des Friedensmahl Spenden gesammelt. Damit ist das Friedensmahl ein wesentlicher Teil des nachhaltigen Konzepts des „Internationalen Nürnberger Menschenrechtspreises“: Nach Ehrung und Würdigung während der Preisverleihung folgt in Nürnberg die konkrete, praktische Unterstützung der Preisträger.