Werden durch die geplante Bebauung bislang unbebaute Bereiche in Anspruch genommen, gehen dadurch ökologische Werte und Funktionen verloren, wofür der Gesetzgeber einen Ausgleich verlangt.
Werden durch die geplante Bebauung bislang unbebaute Bereiche in Anspruch genommen, gehen dadurch ökologische Werte und Funktionen verloren, wofür der Gesetzgeber einen Ausgleich verlangt.