Monopoly Häuschen auf handgezeichnetem Plan

Stadtplanungsamt Nürnberg

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Baugrenze

Bei einer im Bebauungsplan festgesetzten Baugrenze dürfen Gebäude und Gebäudeteile diese nicht überschreiten. Gebäudeteile dürfen lediglich in geringfügigem Ausmaß vortreten.
Im Bebauungsplan können bestimmte Ausnahmen mit Art und Umfang vorgesehen werden.