Bauleitplanung ist das im Baugesetzbuch (BauGB) geregelte Verfahren in der Planungshoheit der Stadt zur vorausschauenden Ordnung der städtebaulichen Entwicklung durch Regelungen zur baulichen und sonstigen Nutzung der Grundstücke. Ein Anspruch auf Aufstellung besteht nicht.
Die Bauleitplanung ist zweistufig angelegt: Es wird unterschieden zwischen dem vorbereitenden Bauleitplan (Flächennutzungsplan), der für das ganze Gemeindegebiet aufgestellt wird, und verbindlichen Bauleitplänen (Bebauungsplänen, Vorhaben- und Erschließungsplänen), die in der Regel nur für einen Teil des Gemeindegebietes aufgestellt werden.