Ist im Bebauungsplan eine Baulinie festgesetzt, so muss auf dieser Linie gebaut werden.
Gebäudeteile dürfen lediglich in geringfügigem Ausmaß vor- oder zurücktreten.
Im Bebauungsplan können bestimmte Ausnahmen mit Art und Umfang vorgesehen werden
Ist im Bebauungsplan eine Baulinie festgesetzt, so muss auf dieser Linie gebaut werden.
Gebäudeteile dürfen lediglich in geringfügigem Ausmaß vor- oder zurücktreten.
Im Bebauungsplan können bestimmte Ausnahmen mit Art und Umfang vorgesehen werden